Geteilter Dienst & Ruhezeiten

22. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jan Schattling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Geteilter Dienst & Ruhezeiten

Hallo.

Ein Bekannter soll neuerdings Geteilten Dienst machen.
Der geht von 5 Uhr bis um 10 Uhr, und von 16.30 Uhr bis 20 Uhr.
Er hat dabei allerdings 4 Stunden Fahrzeit.

Ist das zulässig?
Gibt es zu geteiltem Dienst Regelungen?
Ich konnte leider keine finden.

Wie sieht es eigentlich mit den Mindestruhezeiten von 11 Stunden zwischen den Diensten aus?
Ich meine die sind hier unterschritten.
Wird da Fahrtzeit auch als Ruhezeit angerechnet?

Danke für die Hilfe.


Jan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Du bist schon auf dem richtigen Weg. Die Grenzen werden durch das Arbeitszeitgesetz gesetzt.

Als was ist er denn tätig?

Die Ruhezeit wird vom Arbeitsende zu Arbeitsbeginn gerechnet. Also zählen die Fahrzeiten da mit rein.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wohnort- <> dienstortfarten gelten als ruhezeiten, gleichwohl reicht die zeit zwischen 20 uhr und 5 uhr nicht, die gesetzlichen ruhezeiten zu gewährleisten.

ausnahmen/kürzungen sind aber nach § 7 Abs. 1 Ziff 3 zulässig, wenn innerhalb eines ausgleichzeitraums kompensation geschaffen wird. abweichungen sind auch durch tv möglich gem.(dort abs. 2).

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#3
 Von 
Jan Schattling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antworten.
Er arbeitet im Sicherheitsbereich als Wachmann.

Im Tarifvertrag ist keine Sonderregelung getroffen.
Dann müssen sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten oder?

Gibt es noch was zum Geteilten Dienst was man beachten kann?

Die Arbeitssituation ist zur Zeit einfach untragbar.
Währe gut da irgendwo ansetzen zu können.


Jan

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was heißt 'im Tarifvertrag ist keine Sonderregelung getroffen'? Was sagt der denn zu den Arbeitszeiten?

0x Hilfreiche Antwort

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