Hallo,
ich biete IT-Beratungsleistungen u. IT-Systemeinführungen an und habe von einer Unt.beratung einen Rahmenvertrag vorliegen. Der Projektvertrag würde vermutlich als Werkvertrag eingestuft werden. Hierzu steht u.a. im Rahmenvertrag das eine Gewährleistung ab Abnahme von 2 Jahren besteht. In dem Projekt würde ich eine bestehende Standard-Software-Lösungen um bestimmte Funktionen erweitern. Zeitraum: ca. 4 Monate. Dabei bin ich jedoch umfassend auf fachl. Mitarbeit verschiedener Abteilungen vom End-Kunden angewiesen.
Dadurch ist die Komplexität sehr groß und vor allem ist für mich das Risiko von Verzögerungen u. damit einer Verzögerung der Abnahme sehr hoch. Angenommen die Abnahme erfolgt u. die zusätzlichen Funktionalitäten der Software werden genutzt, der Kunde geht live u. ich verlasse das Projekt.
Was bedeuten denn dann 2 Jahre Gewährleistung? Es ist doch utopisch das ich nach Abnahme u. laufendem System bei Fehlern, die vielleicht erst später festgestellt werden od. vielleicht auf falschem Input der Fachabteilung basieren, wieder zum End-Kunden zitiert werde, oder? Oder was passiert, wenn der End-Kunde unzufrieden mit meiner Leistung u. ich im Projekt ausgetauscht werden soll? Hafte ich dann ggü. der Unt.beratung bzgl. Kundenschaden?
Danke, Moni
Gewährleistung in Werkverträgen von IT-Projekten
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 01:17
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistung in Werkverträgen von IT-Projekten
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 01:37
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
... siehe Antwort von hamburgerin auf Ihre andere Anfrage ...
MfG
Und jetzt?
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