Gewohnheitsrecht Urlaub

3. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ChicaBoxing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewohnheitsrecht Urlaub

Hallo zusammen,

ich kenne in meinem Familienkreis einen Arbeitnehmer, welcher seit 40 Jahren ohne Arbeitsvertrag in einem nicht organisierten Unternehmen arbeitet (keine Betriebsrat, kein Verbund). Bisher hatte er immer 30 Tage Urlaub p.a. bekommen. Jetzt will der Chef den Urlaub auf den gesetzlichen Anspruch von 24 Tage kürzen. Darf er das oder gilt hier das Gewohnheitsrecht?



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"MfG

Chica"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2331x hilfreich)

Hallo, ich würde mal vermuten, dass das nach so vielen Jahren Vertragsbestandteil geworden ist und nicht einfach mal so einseitig vom AG 'gekickt' werden kann.

Wie viele Arbeitnehmer hat die Firma denn?

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2008x hilfreich)

.. nach 40 jahren darf man wirklich von 'gewohnheitsrecht' sprechen - ansonsten dürfte mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eine betriebliche übung entstanden sein, die dann vertragswirksam geworden ist.

**Bisher hatte er immer 30 Tage Urlaub p.a. bekommen.*** ... wirklich? ich habe an dem 'immer' meine zweifel - er wird - ende der '60er jahre - eher nicht mit 30 tagen urlaub begonnen haben. ändert aber nichts an der einschätzung 'betriebliche übung'.

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ich wuerde hier nicht von betrieblicher Uebung sprechen sondern eher eine (muendlich oder konkludent erfolgte) arbeitsvertraglichen Regelung vermuten.

So ganz ohne entsprechende Vereinbarung werden die 30 Urlaubstage ja nicht vom Himmel gefallen sein. Das muss ja irgendwann mal so vereinbart worden sein.

Gruss
CAM

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