Hallo,
ich bin Vollzeit-Angestellter in einem Dienstleistungsbetrieb, (5-Tage-Woche) habe aber nur einen mündlichen Arbeitsvertrag. Seit ca. 25 Jahren habe ich immer einen Jahresurlaub von etwa 30 Tagen bekommen. Im letzten Jahr hatte ich 22 Tage und es geht jetzt um den Resturlaub. Da ich zum 1.3. gekündigt bin, möchte ich den Resturlaub zusammen mit 2/12 des jetzigen Jahresurlaubs an das Ende meiner Beschäftigungszeit hängen. Kann ich weiterhin von 30 Tagen als Grundlage ausgehen, oder kann mein AG auf der gesetzlichen Mindestzahl (24 Tage?) bestehen?
Vielen Dank und schöne Grüße, Semmel
Gewohnheitsrecht auf Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da besteht Gewohnheitsrecht, so dass Du weiterhin von 30 Tagen ausgehen kannst.
Die gesetzliche Mindestzahl von 24 Tagen bezieht sich übrigend auf die 6-Tage Woche.
Moin, Semmel15,
Aufgrund betrieblicher Übung dürfte ein Anspruch von 30 Urlaubstagen bestehen, daran wird Dein AG nicht vorbeikommen. Du hast bis zum 29.02.04 daher nioch einen Anspruch auf 13 Tage Urlaub (8 Rest und 5 neu). Diesen Urlaub kannst Du aber nicht an das Ende der Beschäftigungszeit anhängen, sondern nur innerhalb der Kündigungsfrist, d.h. bis zum 29.02.04 nehmen. Ist ein Urlaub aus betriebsbedingten Gründen vom Arbeitgeber nicht genehmigt worden, wäre der Urlaub finanziell nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.
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Hallo und vielen Dank für die Klarstellung.
@ rama123: >Diesen Urlaub kannst Du aber nicht an das Ende der Beschäftigungszeit anhängen, sondern nur innerhalb der Kündigungsfrist, d.h. bis zum 29.02.04 nehmen< War auch so gedacht, hatte mich wohl unklar ausgedrückt.
Gruß, Semmel
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