HAllo
gibt es ein gesetz in dem es heißt das man eine krankmeldung (vom arzt) erst nach drei tagen abgeben muss?
hab gegört, es genüge sich in den ersten 3 tagen krankzumelden und ab dem 3. tag muss eine ärztliche bscheinigung her?
mfg MICKEYBLUEEYEZ
Gibt es ein Gesetz das man eine Krankmeldung erst nach drei Tagen abgeben muss?
30. Juli 2007
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Frage vom 30. Juli 2007 | 12:56
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
Gibt es ein Gesetz das man eine Krankmeldung erst nach drei Tagen abgeben muss?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2007 | 13:14
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. ja > entgeltfortzahlungsgesetz § 5
ggf. kann der AG aber die vorlage des attests ab dem 1. tag verlangen, ebenfalls dort.
#2
Antwort vom 30. Juli 2007 | 14:07
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
ok danke schon mal
muss der AG vorher ankündigen das er die AU´s ab dem ersten tag möchte? wenn ja, muss das im Arbeitsvertrag stehen oder sonst irgendwie schriftlich festgestellt werden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2007 | 13:14
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
steht normal alles im arbeitsvertrag
#4
Antwort vom 31. Juli 2007 | 14:04
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 201x hilfreich)
Hallo
wann nicht im Arbeitsvertag, ggf. im Tarifvertrag nachschauen.
Gruß
#5
Antwort vom 31. Juli 2007 | 21:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Es muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen.
Der Arbeitgeber kann durchaus in bestimmten Fällen und / oder bestimmten Personen eine AU ab dem ersten Tag verlangen, muss dies aber - wenn es nirgends festgehalten ist - vorher ankündigen.
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