Gibt es ein Gesetz das man eine Krankmeldung erst nach drei Tagen abgeben muss?

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Gibt es ein Gesetz das man eine Krankmeldung erst nach drei Tagen abgeben muss?

HAllo
gibt es ein gesetz in dem es heißt das man eine krankmeldung (vom arzt) erst nach drei tagen abgeben muss?
hab gegört, es genüge sich in den ersten 3 tagen krankzumelden und ab dem 3. tag muss eine ärztliche bscheinigung her?

mfg MICKEYBLUEEYEZ

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ja > entgeltfortzahlungsgesetz § 5

ggf. kann der AG aber die vorlage des attests ab dem 1. tag verlangen, ebenfalls dort.

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#2
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

ok danke schon mal
muss der AG vorher ankündigen das er die AU´s ab dem ersten tag möchte? wenn ja, muss das im Arbeitsvertrag stehen oder sonst irgendwie schriftlich festgestellt werden?

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#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

steht normal alles im arbeitsvertrag

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#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo
wann nicht im Arbeitsvertag, ggf. im Tarifvertrag nachschauen.

Gruß

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#5
 Von 
HamburgerZiege
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen.
Der Arbeitgeber kann durchaus in bestimmten Fällen und / oder bestimmten Personen eine AU ab dem ersten Tag verlangen, muss dies aber - wenn es nirgends festgehalten ist - vorher ankündigen.

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