Habe in Mai 2018 bei der Firma wo ich zZ. arbeite zuerst auf 450€ Basis angefangen.
Nach 3 Monate hat der AG mit Hilfe von Jobcenter(1000€ hat er bekommen) mir ein Teilzeitvertrag gegeben.
Als Ich noch auf Minijobbasis gearbeitet habe,bekamm ich ein Brief von der Minijob Zentrale , mit meinen ganzen Rechten.
Als Minijober hat man Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall und auf bezahlte Feiertage.
In meinem alten Minijob Arbeitsvertrag
stand aber nichts davon drin, was so weit mir bekannt unzulässig ist. Und die ganzen Klauseln in Arbeitsvertrag unzulässig/nichtig sind.
Das heißt ich hab von Mai -Juli Anspruch auf 6 Urlaubstage und 2 oder 3 Feiertage müsste ich auch bezahlt bekommen.
Ab 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen
Der der Chef mich letztens schon wieder versucht hat zu "be*******n" habe ich keine Lust weiterhin meine Klappe zu halten.
Gibt es ein Verfallsdatum für solche Ansprüche ?
Gibt es ein Verfallszeitraum für Urlaubsansprüche?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Korrekt.ZitatAls Minijober hat man Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall und auf bezahlte Feiertage. :
Ja.ZitatGibt es ein Verfallsdatum für solche Ansprüche ? :
Was steht eigentlich in deinem Arbeitsvertrag?
Kommt drauf an. Bei 450-Basis--------wie hast du denn pro Woche gearbeitet?ZitatMai -Juli Anspruch auf 6 Urlaubstage und 2 oder 3 Feiertage :
Teilzeitvertrag---------wie hast du denn da gearbeitet? Wie viele Tage pro Woche?ZitatAb 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen :
Im alten Minijob Arbeitsvertrag steht nichts von einem Verfallsdatum.
Ich hab in der Zeit von Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet. In der Zeit war immer viel zu tun, da habe ich Überstunden gesammelt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im alten Minijob Arbeitsvertrag steht nichts von einem Verfallsdatum. Nun ja - erfahrungsgemäß wird das oft übersehen. Sollte wirklich nichts drinstehen, wäre es noch nicht verjährt.
Das waren 3 Monate. Bei 5 Tagen pro Woche hast du mind. 6 Tage Urlaub zu bekommen.ZitatIch hab in der Zeit von Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet. :
Die haben aber nichts mit dem Urlaub zu tun.Zitatda habe ich Überstunden gesammelt. :
An wie vielen Tage pro Woche arbeitest du?ZitatAb 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen :
Auch 5-Tage-Woche? Dann wären es mindestens 10 Tage für 2018.
ZitatAb 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen :
An wie vielen Tage pro Woche arbeitest du?
Auch 5-Tage-Woche? Dann wären es mindestens 10 Tage für 2018.
Ab August habe ich einem "normalen" Arbeitsvertrag bekommen. Wo auch mein Urlaub geregelt ist. 24Tage/Jahr, 5 Tage Woche.
Hab vorhin nachgeschaut, wie oft ich im Juni und Juli gearbeitet habe. Im Juni 19 Tage, Juli 20 Tage. Im Mai habe ich erst am 7.5 Angefangen, 15 Tage war ich arbeiten.
-- Editiert von Bigsiwy am 03.02.2019 17:31
Du bekommst aber den Urlaub nicht für *gearbeitete Tage*, sondern nach den vertraglichen Arbeitstagen.ZitatHab vorhin nachgeschaut, wie oft ich im Juni und Juli gearbeitet habe. Im Juni 19 Tage, Juli 20 Tage. Im Mai habe ich erst am 7.5 Angefangen, 15 Tage war ich arbeiten. :
Es gibt die 5-Tage-Woche und die 6-Tage-Woche. Es gibt Sonn-und Feiertage.
Danach also 6 Tage Urlaubsanspruch.Zitatvon Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet. :
Wenn du Überstunden gemacht hast, können diese in Geld oder Zeit abgegolten werden.
Mit dem Urlaubsanspruch haben die nichts zu tun.
Nehmen wir mal an. der AG weigert sich mir die 6 Tage Urlaub + die 3 bezahlten Feiertage zu gewähren.
Dann muss ich zum Arbeitsgericht, oder ?
Mal nachgefragt: Minijob und dann im Mai 15 Tage, im Juni 19 Tage und im Juli 20 Tage gearbeitet? Also ca. 2,5 h pro Tag oder wie soll ich mir das vorstellen?
Was stand denn im Minijobvertrag bzgl. Arbeitszeiten?
Nö. Noch nicht.ZitatDann muss ich zum Arbeitsgericht, oder ? :
Erstmal: Wie weigert er sich? Wie hast du ihn aufgefordert, zu bezahlen?
Ich habe schon vor mehreren Monaten den AG mitgeteilt dass mein damaliger Arbeitsvertrag teils ungültig sei, und mehrere Klauseln laut Gesetz ungültig sind. Damals hat er versucht mir weiß zu machen dass sein Anwalt meinte der Vertrag sei OK. Ich habe ihm trotzdem nicht geglaubt, habe das Problem erstmal ruhen lassen, da er mir den neuen Teilzeit Vertrag gab.
Da ich jetzt weiß dass ich dort nur maximal bis ende Juli arbeiten werde,(so lange läuft mein Vertrag) werde ich dem AG das nicht mehr durchgehen lassen. Es ist nämlich nicht das einzige Problem mit dem AG was mich stört.
ZitatMal nachgefragt: Minijob und dann im Mai 15 Tage, im Juni 19 Tage und im Juli 20 Tage gearbeitet? Also ca. 2,5 h pro Tag oder wie soll ich mir das vorstellen? :
Was stand denn im Minijobvertrag bzgl. Arbeitszeiten?
Im Vertrag stand nichts genaueres von Arbeitszeiten ,außer 15-20h die Woche je nach Bedarf
Siehe hier:
https://photos.app.goo.gl/xeJpWWTeYsUAZXe16
-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 12:33
-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 12:35
Wie mitgeteilt? Was genau mitgeteilt? Ich nahm an, du wolltest Geld für Urlaubstage von ihm. Jetzt klingt es so, als hättest du ihn belehrt über Gesetze...Zitatden AG mitgeteilt :
Wie hat er dir das weisgemacht? Was hat er dir geschrieben?Zitathat er versucht mir weiß zu machen :
Sorry, wenn du diese Fragen nicht beantworten willst...hilft hier nichts.
Dein AV sagt im §4, dass du gem. persönlicher Absprache keinen Urlaub bekommst. Du hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen.
DAGEGEN willst du nun an?
Zitat:Wie mitgeteilt? Was genau mitgeteilt? Ich nahm an, du wolltest Geld für Urlaubstage von ihm. Jetzt klingt es so, als hättest du ihn belehrt über Gesetze...Zitatden AG mitgeteilt :
Wie hat er dir das weisgemacht? Was hat er dir geschrieben?Zitathat er versucht mir weiß zu machen :
Sorry, wenn du diese Fragen nicht beantworten willst...hilft hier nichts.
Dein AV sagt im §4, dass du gem. persönlicher Absprache keinen Urlaub bekommst. Du hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen.
DAGEGEN willst du nun an?
Bis jetzt habe ich es nur mündlich gesagt.
Es gab keine Persönliche Absprache. Beim Vorstellungsgespräch hat er kein Wort über Urlaub gesagt.
So btw. Warum soll man freiwillig auf Urlaub verzichten? Er hat mir den AV damals so vorgelegt, ich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Erst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt.
-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 13:27
Du hast aber wahrscheinlich deinen Arbeitsvertrag unterschrieben? Etwa unter Zwang? Dort stehts jedenfalls als Absprache drin.ZitatBeim Vorstellungsgespräch hat er kein Wort über Urlaub gesagt. :
Warum hast du denn diesen AV trotzdem unterschrieben? Der ganze AV ist doch nicht kompliziert formuliert. Nichts ist versteckt oder unverständlich verklausuliert.ZitatEs gab keine Persönliche Absprache. :
Das mit der Lohnfortzahlung ist auch eine individuelle Vereinbarung. Steht dort. Hast du unterschrieben.
Blaa... Das interessiert den AG eben nicht. Und das Gericht will was glaubhaftes. Das ist jetzt dein Arbeitsvertrag.ZitatBis jetzt habe ich es nur mündlich gesagt. :
Wer hat dir das nun verraten?Zitatich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt. :
Wenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen.
Über was denn? Steht dort etwa drin, dass deine individuellen Vereinbarungen (wie deine) gegen Gesetze verstoßen?ZitatErst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt. :
Wer hat dir das nun verraten?Zitatich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt. :
Wenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen.
Über was denn? Steht dort etwa drin, dass deine individuellen Vereinbarungen (wie deine) gegen Gesetze verstoßen?ZitatErst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt. :
Ich hab es kapiert. der AG hat mich so zu sagen aus getrickst.
Aber trotzdem hat er ein Fehler gemacht, und hat die Feiertage im AV vergessen...
Sind überhaupt Vereinbarungen die gegen das Gesetz verstoßen gültig? falls ja Quelle bitte.
a) Das ist kein Minijob! Laut Vertrag bekommst Du mindestens 15 h / Woche vergütet. 15 h * 4 Wochen = 60 h * 11 Euro = 660,- Euro brutto.
b) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Siehe BUrlG und LG Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 52 / 15.
Zitata) Das ist kein Minijob! Laut Vertrag bekommst Du mindestens 15 h / Woche vergütet. 15 h * 4 Wochen = 60 h * 11 Euro = 660,- Euro brutto. :
b) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Siehe BUrlG und LG Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 52 / 15.
Vielen Dank.
Das war die erste hilfreiche Antwort.
Das bringt mich jetzt weiter.
ZitatDu hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen. :
DAGEGEN willst du nun an?
Klar, warum auch nicht?
ZitatWarum hast du denn diesen AV trotzdem unterschrieben? :
Damit man überhaupt einen hat?
Ist in diesem Fall doch auch völlig unschädlich für den Arbeitnehmer.
ZitatWenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen. :
Keineswegs.
Vor allem wenn die Individualvereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen.
Denn 1->
Zitatb) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. :
Und 2 ->
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann auch nicht ausgeschlossen werden, auch nicht durch eine Individualvereinbarung.
§12 EntgFG
"Abgesehen von § 4 Abs. 4(* <- bezieht sich auf mögliche Kürzungen in Tarifverträgen) kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden."
* = Ergänzung von mir.
-- Editiert von spatenklopper am 13.02.2019 16:58
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten