Gibt es ein Verfallszeitraum für Urlaubsansprüche?

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Gibt es ein Verfallszeitraum für Urlaubsansprüche?

Habe in Mai 2018 bei der Firma wo ich zZ. arbeite zuerst auf 450€ Basis angefangen.
Nach 3 Monate hat der AG mit Hilfe von Jobcenter(1000€ hat er bekommen) mir ein Teilzeitvertrag gegeben.
Als Ich noch auf Minijobbasis gearbeitet habe,bekamm ich ein Brief von der Minijob Zentrale , mit meinen ganzen Rechten.
Als Minijober hat man Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall und auf bezahlte Feiertage.
In meinem alten Minijob Arbeitsvertrag stand aber nichts davon drin, was so weit mir bekannt unzulässig ist. Und die ganzen Klauseln in Arbeitsvertrag unzulässig/nichtig sind.

Das heißt ich hab von Mai -Juli Anspruch auf 6 Urlaubstage und 2 oder 3 Feiertage müsste ich auch bezahlt bekommen.
Ab 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen

Der der Chef mich letztens schon wieder versucht hat zu "be*******n" habe ich keine Lust weiterhin meine Klappe zu halten.

Gibt es ein Verfallsdatum für solche Ansprüche ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Als Minijober hat man Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall und auf bezahlte Feiertage.
Korrekt.
Zitat (von Bigsiwy):
Gibt es ein Verfallsdatum für solche Ansprüche ?
Ja.

Was steht eigentlich in deinem Arbeitsvertrag?

Zitat (von Bigsiwy):
Mai -Juli Anspruch auf 6 Urlaubstage und 2 oder 3 Feiertage
Kommt drauf an. Bei 450-Basis--------wie hast du denn pro Woche gearbeitet?
Zitat (von Bigsiwy):
Ab 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen
Teilzeitvertrag---------wie hast du denn da gearbeitet? Wie viele Tage pro Woche?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Im alten Minijob Arbeitsvertrag steht nichts von einem Verfallsdatum.

Ich hab in der Zeit von Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet. In der Zeit war immer viel zu tun, da habe ich Überstunden gesammelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Im alten Minijob Arbeitsvertrag steht nichts von einem Verfallsdatum. Nun ja - erfahrungsgemäß wird das oft übersehen. Sollte wirklich nichts drinstehen, wäre es noch nicht verjährt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Ich hab in der Zeit von Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet.
Das waren 3 Monate. Bei 5 Tagen pro Woche hast du mind. 6 Tage Urlaub zu bekommen.
Zitat (von Bigsiwy):
da habe ich Überstunden gesammelt.
Die haben aber nichts mit dem Urlaub zu tun.
Zitat (von Bigsiwy):
Ab 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen
An wie vielen Tage pro Woche arbeitest du?
Auch 5-Tage-Woche? Dann wären es mindestens 10 Tage für 2018.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Ab 1 August habe ich den neuen Vertrag. mit 23h/Woche für 1 Jahr bekommen
An wie vielen Tage pro Woche arbeitest du?
Auch 5-Tage-Woche? Dann wären es mindestens 10 Tage für 2018.

Ab August habe ich einem "normalen" Arbeitsvertrag bekommen. Wo auch mein Urlaub geregelt ist. 24Tage/Jahr, 5 Tage Woche.
Hab vorhin nachgeschaut, wie oft ich im Juni und Juli gearbeitet habe. Im Juni 19 Tage, Juli 20 Tage. Im Mai habe ich erst am 7.5 Angefangen, 15 Tage war ich arbeiten.

-- Editiert von Bigsiwy am 03.02.2019 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Hab vorhin nachgeschaut, wie oft ich im Juni und Juli gearbeitet habe. Im Juni 19 Tage, Juli 20 Tage. Im Mai habe ich erst am 7.5 Angefangen, 15 Tage war ich arbeiten.
Du bekommst aber den Urlaub nicht für *gearbeitete Tage*, sondern nach den vertraglichen Arbeitstagen.
Es gibt die 5-Tage-Woche und die 6-Tage-Woche. Es gibt Sonn-und Feiertage.
Zitat (von Bigsiwy):
von Mai-Juli normal 5 Tage die Woche gearbeitet.
Danach also 6 Tage Urlaubsanspruch.
Wenn du Überstunden gemacht hast, können diese in Geld oder Zeit abgegolten werden.
Mit dem Urlaubsanspruch haben die nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Nehmen wir mal an. der AG weigert sich mir die 6 Tage Urlaub + die 3 bezahlten Feiertage zu gewähren.

Dann muss ich zum Arbeitsgericht, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Mal nachgefragt: Minijob und dann im Mai 15 Tage, im Juni 19 Tage und im Juli 20 Tage gearbeitet? Also ca. 2,5 h pro Tag oder wie soll ich mir das vorstellen?

Was stand denn im Minijobvertrag bzgl. Arbeitszeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Dann muss ich zum Arbeitsgericht, oder ?
Nö. Noch nicht.
Erstmal: Wie weigert er sich? Wie hast du ihn aufgefordert, zu bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich habe schon vor mehreren Monaten den AG mitgeteilt dass mein damaliger Arbeitsvertrag teils ungültig sei, und mehrere Klauseln laut Gesetz ungültig sind. Damals hat er versucht mir weiß zu machen dass sein Anwalt meinte der Vertrag sei OK. Ich habe ihm trotzdem nicht geglaubt, habe das Problem erstmal ruhen lassen, da er mir den neuen Teilzeit Vertrag gab.
Da ich jetzt weiß dass ich dort nur maximal bis ende Juli arbeiten werde,(so lange läuft mein Vertrag) werde ich dem AG das nicht mehr durchgehen lassen. Es ist nämlich nicht das einzige Problem mit dem AG was mich stört.

Zitat (von guyfromhamburg):
Mal nachgefragt: Minijob und dann im Mai 15 Tage, im Juni 19 Tage und im Juli 20 Tage gearbeitet? Also ca. 2,5 h pro Tag oder wie soll ich mir das vorstellen?

Was stand denn im Minijobvertrag bzgl. Arbeitszeiten?


Im Vertrag stand nichts genaueres von Arbeitszeiten ,außer 15-20h die Woche je nach Bedarf

Siehe hier:

https://photos.app.goo.gl/xeJpWWTeYsUAZXe16

-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 12:33

-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 12:35

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
den AG mitgeteilt
Wie mitgeteilt? Was genau mitgeteilt? Ich nahm an, du wolltest Geld für Urlaubstage von ihm. Jetzt klingt es so, als hättest du ihn belehrt über Gesetze...
Zitat (von Bigsiwy):
hat er versucht mir weiß zu machen
Wie hat er dir das weisgemacht? Was hat er dir geschrieben?
Sorry, wenn du diese Fragen nicht beantworten willst...hilft hier nichts.

Dein AV sagt im §4, dass du gem. persönlicher Absprache keinen Urlaub bekommst. Du hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen.
DAGEGEN willst du nun an?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bigsiwy):
den AG mitgeteilt
Wie mitgeteilt? Was genau mitgeteilt? Ich nahm an, du wolltest Geld für Urlaubstage von ihm. Jetzt klingt es so, als hättest du ihn belehrt über Gesetze...
Zitat (von Bigsiwy):
hat er versucht mir weiß zu machen
Wie hat er dir das weisgemacht? Was hat er dir geschrieben?
Sorry, wenn du diese Fragen nicht beantworten willst...hilft hier nichts.

Dein AV sagt im §4, dass du gem. persönlicher Absprache keinen Urlaub bekommst. Du hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen.
DAGEGEN willst du nun an?

Bis jetzt habe ich es nur mündlich gesagt.

Es gab keine Persönliche Absprache. Beim Vorstellungsgespräch hat er kein Wort über Urlaub gesagt.
So btw. Warum soll man freiwillig auf Urlaub verzichten? Er hat mir den AV damals so vorgelegt, ich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Erst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt.

-- Editiert von Bigsiwy am 04.02.2019 13:27

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Beim Vorstellungsgespräch hat er kein Wort über Urlaub gesagt.
Du hast aber wahrscheinlich deinen Arbeitsvertrag unterschrieben? Etwa unter Zwang? Dort stehts jedenfalls als Absprache drin.
Zitat (von Bigsiwy):
Es gab keine Persönliche Absprache.
Warum hast du denn diesen AV trotzdem unterschrieben? Der ganze AV ist doch nicht kompliziert formuliert. Nichts ist versteckt oder unverständlich verklausuliert.
Das mit der Lohnfortzahlung ist auch eine individuelle Vereinbarung. Steht dort. Hast du unterschrieben.
Zitat (von Bigsiwy):
Bis jetzt habe ich es nur mündlich gesagt.
Blaa... Das interessiert den AG eben nicht. Und das Gericht will was glaubhaftes. Das ist jetzt dein Arbeitsvertrag.
Zitat (von Bigsiwy):
ich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Wer hat dir das nun verraten?
Wenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen.
Zitat (von Bigsiwy):
Erst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt.
Über was denn? Steht dort etwa drin, dass deine individuellen Vereinbarungen (wie deine) gegen Gesetze verstoßen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
ich wusste damals nicht dass der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstößt.
Wer hat dir das nun verraten?
Wenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen.
Zitat (von Bigsiwy):
Erst später als ich die Post von der Minijobzentrale bekommen habe, wurde ich aufgeklärt.
Über was denn? Steht dort etwa drin, dass deine individuellen Vereinbarungen (wie deine) gegen Gesetze verstoßen?


Ich hab es kapiert. der AG hat mich so zu sagen aus getrickst.
Aber trotzdem hat er ein Fehler gemacht, und hat die Feiertage im AV vergessen...

Sind überhaupt Vereinbarungen die gegen das Gesetz verstoßen gültig? falls ja Quelle bitte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

a) Das ist kein Minijob! Laut Vertrag bekommst Du mindestens 15 h / Woche vergütet. 15 h * 4 Wochen = 60 h * 11 Euro = 660,- Euro brutto.
b) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Siehe BUrlG und LG Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 52 / 15.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
a) Das ist kein Minijob! Laut Vertrag bekommst Du mindestens 15 h / Woche vergütet. 15 h * 4 Wochen = 60 h * 11 Euro = 660,- Euro brutto.
b) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Siehe BUrlG und LG Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 52 / 15.


Vielen Dank.
Das war die erste hilfreiche Antwort.
Das bringt mich jetzt weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hast also eine individuelle Vereinbarung mit deinem AG getroffen.
DAGEGEN willst du nun an?


Klar, warum auch nicht?

Zitat (von Anami):
Warum hast du denn diesen AV trotzdem unterschrieben?


Damit man überhaupt einen hat?
Ist in diesem Fall doch auch völlig unschädlich für den Arbeitnehmer.

Zitat (von Anami):
Wenn du einen AV mit individuellen Vereinbarungen unterschreibst--- hast du es schwer, einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durchzusetzen.


Keineswegs.
Vor allem wenn die Individualvereinbarungen gegen geltendes Recht verstoßen.

Denn 1->

Zitat (von guyfromhamburg):
b) Unabhängig davon kann der Urlaubsanspruch nicht vertraglich ausgeschlossen werden.


Und 2 ->
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann auch nicht ausgeschlossen werden, auch nicht durch eine Individualvereinbarung.

§12 EntgFG
"Abgesehen von § 4 Abs. 4(* <- bezieht sich auf mögliche Kürzungen in Tarifverträgen) kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden."

* = Ergänzung von mir.

-- Editiert von spatenklopper am 13.02.2019 16:58

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen