Meine aktuelle Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Diese gilt vertraglich für beide Seiten.
Nun besteht aber die Möglichkeit den Job in 1,5 Monaten zu wechseln. Gibt es eine Möglichkeit hier aus dem Vertrag rauszukommen. So wie ich meine Arbeitgeber kenne, wird der sich anstellen und auf die 3 Monate pochen.
Gibt es eine Möglichkeit trotz Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen?
22. Mai 2007
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Frage vom 22. Mai 2007 | 11:04
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Gibt es eine Möglichkeit trotz Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2007 | 11:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Die einzige Möglichkeit zu verkürzen, hast du bereits genannt.
#2
Antwort vom 24. Mai 2007 | 08:21
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Soll das heißen, dass man 3 Monate "absitzen" muss ? Hier muss es doch noch andere Möglichkeiten geben.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2007 | 12:25
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Hier muss es doch noch andere Möglichkeiten geben.
Insofern es keinen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, nein.
#4
Antwort vom 24. Mai 2007 | 13:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47607 Beiträge, 16828x hilfreich)
Du erwartest doch auch, dass der AG sich an den Vertrag hält. Warum bist Du der Meinung, dass es sich dabei um eine einseitige Verpflichtung handelt?
#5
Antwort vom 25. Mai 2007 | 02:58
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
quote:
Soll das heißen, dass man 3 Monate absitzen muss ?
Nein, man muss da ueberhaupt nichts absitzen sondern hat bis zum ende der Kuendigungsfrist vollumfaenglich seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
Gruss
CAM
#6
Antwort vom 25. Mai 2007 | 13:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Das bedeutet also nur durch einen Aufhebungsvertrag würde ich hier vorzeitig rauskommen ?
#7
Antwort vom 25. Mai 2007 | 13:55
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#8
Antwort vom 25. Mai 2007 | 14:16
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 26x hilfreich)
Das Problem ist nur, dass beide vertraglichen Seiten dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen.
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