Gibt es eine Möglichkeit trotz Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen?

22. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Gibt es eine Möglichkeit trotz Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen?

Meine aktuelle Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Diese gilt vertraglich für beide Seiten.
Nun besteht aber die Möglichkeit den Job in 1,5 Monaten zu wechseln. Gibt es eine Möglichkeit hier aus dem Vertrag rauszukommen. So wie ich meine Arbeitgeber kenne, wird der sich anstellen und auf die 3 Monate pochen. :zoff: :fight:

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit zu verkürzen, hast du bereits genannt.

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#2
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Soll das heißen, dass man 3 Monate "absitzen" muss ? Hier muss es doch noch andere Möglichkeiten geben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Hier muss es doch noch andere Möglichkeiten geben.


Insofern es keinen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Du erwartest doch auch, dass der AG sich an den Vertrag hält. Warum bist Du der Meinung, dass es sich dabei um eine einseitige Verpflichtung handelt?

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Soll das heißen, dass man 3 Monate absitzen muss ?


Nein, man muss da ueberhaupt nichts absitzen sondern hat bis zum ende der Kuendigungsfrist vollumfaenglich seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Das bedeutet also nur durch einen Aufhebungsvertrag würde ich hier vorzeitig rauskommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Das Problem ist nur, dass beide vertraglichen Seiten dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen.

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