Gibt es eine Teilzeitstundenvorgabe ?

16. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es eine Teilzeitstundenvorgabe ?

Hallo und guten Abend,
ich bin alleinerziehend (habe ein 8 Jahre altes Kind und arbeite seit 5 Jahren in Teilzeit für mindestens 80 Stunden monatlich. Nun haben sich die Kundenaufträge meines Arbeitgebers geändert und ich kann durch diese Änderung nur noch 45-50 Stunden/monatlich arbeiten. Seit 3 Monaten bekomme ich ergänzend noch ALG2. Nun meine Fragen, gibt es denn eine Mindeststundenanzahl, welche ich als alleinerziehende mit einem 8jährigen Kind in Leistungsbezug des ergänzenden ALG 2 erfüllen muß? Wenn ich dieser Arbeitszeitenänderung wegen fehlender Kinderbetreuung nicht leisten kann, muß ich dann meine Arbeit kündigen oder kann ich dann gekündigt werden? Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Schulungsmaßnahme? Leider ist nicht absehbar, auf welche Dauer die Änderung der Kundenaufträge anhält und da mir meine Arbeit Spaß macht und ein gutes Arbeitsklima herscht, möchte ich diese Arbeit möglichst nicht verlassen.
Ich bin verzweifelt, möchte nicht arbeitslos werden und auch meine jetzige Arbeit nicht verlieren, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal!!!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

das gehört eher ins Sozialrecht. Generell kriegen bekanntlich ziemlich viele Menschen Alg 2, die 0 Stunden arbeiten - es gibt also keine Mindeststundenanzahl. Allerdings soll man sich natürlich um Arbeit bemühen, die einen unabhängig von Alg 2 macht. Es kommt dann auf den Enthusiasmus Ihres Sachbearbeiters an, inwieweit dieser dann von Ihnen Bemühungen um eine andere, besser bezahlte Arbeit verlangt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antwort. Ich bin ja bemüht zu arbeiten, es macht mir ja auch riesigen Spaß in der Firma. Umso trauriger ist für mich dieses Thema, da ich ja die Arbeitsstunden (da mein Kind ja älter wird und dann auch weniger Betreuung benötigt) in den nächsten Monaten/Jahren auf Vollzeit ausbauen. Ich könnte nur noch heulen, denn ich wollte unbedingt vom ALG 2 wegkommen!!!

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

///.... Nun haben sich die Kundenaufträge meines Arbeitgebers geändert und ich kann durch diese Änderung nur noch 45-50 Stunden/monatlich arbeiten.


.. dieses 'kann ... nur' verstehe ich nicht - was haben die Kundenaufträge deines AG mit deinem AV zu tun? Hast du eine Änderungsküngiugn bekommen, oder ist es wieder einmal das übliche, dass ein AG eine ANin 'einfach so' und zu ihren Lasten nach Hause schickt?

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag steht eine Mindeststundenzahl von 20 Wochenstunden, alleridngs auf Abruf. Bisher hatten wir Kundenaufträge, die ich vormaittags in der Zeit von 8-12 Uhr abarbeiten konnte. Nun wurde dies geändert und ich kann nur 3x in der Woche von 8-12 Uhr die Aufträge abarbeiten, denn die restliche Hauptzeit liegt zwischen 15 und 20 Uhr. Der Arbeitsvertrag soll diesbezüglich noch geändert werden, dh nur diese 20 Stunden und es sollen auch die festgelegten Arbeitszeiten in den Vertrag kommen. Ich habe halt die Wahl, ob ich diesen geänderten Vertrag unterzeichne oder Kündigung ansteht.
Da es ungewiss ist, wie lange die Änderung dieser Aufträge sind (sie können zB 3 Monate, kürzer oder länger sein), wollte ich vorher abklären, was ich machen soll, denn ich habe keine Lust nachher arbeitslos zu sein oder gar wegen dieser Reduzierung vom Amt für Arbeit und Soziales Ärger zu bekommen!!!

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