Gibt es in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer?

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)
Gibt es in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer?

Guten Abend miteinander,
ich habe seit dem 9.Mai 2011 einen neuen Arbeitgeber. Da habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer 6 monatigen Probezeit bekommen. Nun ist es so das mir die Arbeit überhaupt nicht gefallen hat und ich einen neuen AG gefunden habe. Die Frage ist nur:

Gibt es in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer??

Ich muss die neue Firma benachrichtigen wann ich anfangen könnte. In meinem Vertrag steht nur "Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist"..

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Die gesetzliche Kündigungsfrist geht aus §622 BGB hervor.

Dort heißt es im Absatz 3:

Zitat:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


Das gilt natürlich für beide Seiten.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.05.2011 23:34

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

... kleiner tipp: wenn du 'gesetzliche kündigungsfristen' in das google-feld tippst, hast du die antwort umgehend.

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