Hallo,
ich habe per Email von meinem Arbeitgeber eine Zusicherung zur Gehaltsumgruppierung ab 2005 bekommen. Ist das genauso verbindlich wie eine schriftliche Vereinbarung?
-----------------
"Gruß Ria"
Gilt Email wie schriftlich vereinbart?
19. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2004 | 11:51
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 15x hilfreich)
Gilt Email wie schriftlich vereinbart?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2004 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Eine Email einschließlich Absenderangabe lässt sich leicht fälschen.
Wenn der AG anschließend bestreitet, die Email geschrieben zu haben, dann ist das Vorhandensein der Email in Deiner Mailbox kein Beweis.
Verbindlich ist nur eine schriftliche Zusage.
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten