Gilt Email wie schriftlich vereinbart?

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Gilt Email wie schriftlich vereinbart?

Hallo,
ich habe per Email von meinem Arbeitgeber eine Zusicherung zur Gehaltsumgruppierung ab 2005 bekommen. Ist das genauso verbindlich wie eine schriftliche Vereinbarung?

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"Gruß Ria"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Email einschließlich Absenderangabe lässt sich leicht fälschen.

Wenn der AG anschließend bestreitet, die Email geschrieben zu haben, dann ist das Vorhandensein der Email in Deiner Mailbox kein Beweis.

Verbindlich ist nur eine schriftliche Zusage.

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