Hallo,
ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen können:
Ich arbeite seit 5 Monaten für meinen Arbeitgeber. Zuerst zwei Wochen als Schulbegleiter, dann als pädagogischer Mitarbeiter. Ich habe nach zwei Monaten einen neuen Vertrag bekommen als pädagogischer Mitarbeiter in einem Heim, weil ich zuvor als Schulbegleiter angestellt war. Der neue Vertrag ist rückwirkend auf den Beginn meiner Anstellung datiert. Nun das Problem:
Es handelt sich nicht um einen Änderungsvertrag, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag. Es gibt keine Klausel, die den alten Vertrag ungültig macht und der alte Vertrag wurde nicht gekündigt. Nach welchem Vertrag steht mir ein Gehalt zu? Ich habe faktisch 4,5 Monate als pädagogischer Mitarbeiter gearbeitet. Bezahlt wurde ich aber als Schulbegleiter, zu weniger Stunden und niedrigeren Stundenlohn.
Beste Grüße & vielen Dank
-- Editiert von User am 3. April 2023 14:08
Gilt der alte Vertrag noch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe eher darin das Problem.ZitatBezahlt wurde ich aber als Schulbegleiter, zu weniger Stunden und niedrigeren Stundenlohn. :
Warum hast du dich nicht am 1. Februar bei deinem AG gemeldet und auf den Vertrag von Januar23 mit Rückwirkung auf Beschäftigungsbeginn hingewiesen?
Üblicherweise löst der jüngere Vertrag den älteren ab; das Problem ist, wie du es sagst, die Vergütung.
Wenn du von Anfang an die höherwertige Tätigkeit ausgeübt hast, dürfte dir auch den entsprechende Lohn zustehen - du wirst mit deinem AG reden müssen.
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Mir ist das mit der falschen Bezahlung nicht aufgefallen, weil ich keine Gehaltsabrechnungen bekommen hab. Erst als die vorletzte Woche ankamen, konnte ich die mit meinem Vertrag abgleichen. Dann hab ich natürlich Bescheid gesagt
Danke für deine Hilfe, übrigens. Du sagst, ein neuer Vertrag löst üblicherweise den alten ab: Gilt das auch, wenn nicht explizit erwähnt wird, dass der alte Vertrag damit ersetzt wird?
-- Editiert von User am 3. April 2023 14:40
Das bedeutet also, dass es 2 Verträge zum gleichen Datum gibt?ZitatDer neue Vertrag ist rückwirkend auf den Beginn meiner Anstellung datiert. :
Genau, es gibt zwei Arbeitsverträge zum gleichen Datum. Gesetzt, dass der neue Vertrag den alten Vertrag nicht ersetzt
Welche Tätigkeit hat man denn nun wirklich ausgeübt? War die Änderung einem Versehen geschuldet ?
O.k., man kann also gar nicht erkennen, welcher Vertrag denn wirklich gültig ist. Das sollte man zuerst einmal klären und schriftlich festhalten. Danach kann man sich dann um die zustehende Vergütung kümmern.ZitatGenau, es gibt zwei Arbeitsverträge zum gleichen Datum :
Du kannst aber für dich in einer Protokollnotiz festhalten, dass du den AV am >Datum< unterschreiben hast, wenn nicht das aktuelle Datum sowieso auf der Unterschriftszeile steht.
Und da du ja ohnehin mit dem AG die Gehaltsfrage zu klären hast, kannst du die Ablösung des alten AV auch gleich mit besprechen und für die Personalakte festhalten.
Nicht jede tatsächliche Änderung im Arbeitsverhältnis wird in einem neuen Arbeitsvertrag festgehalten. Auch im Einstiegsvertrag wird doch nicht alles niedergelegt, was nachher Gegenstand des Arbeitsverhältnisses ist.
Wir wissen jetzt nicht, ob hier irgendeine tarifvertragliche Bindung vorliegt oder aber eine Betriebsvereinbarung existiert. Also, gehen wir mal von zwei Arbeitsverträgen aus, die ab demselben Zeitpunkt Wirksamkeit entfalten. Da haben wir einmal das Günstigkeitsprinzip. Es gelten folglich die Regelungen, die für den Mitarbeiter am vorteilhaftesten sind. Hier würde ich die zwei Verträge so auslegen. Vertrag 1 gilt, wenn der MA in der Funktion x arbeitet, Vertrag 2 gilt, wenn der MA in Funktion y unterwegs ist. Angeordnete Überstunden sind dann nach dem jeweiligen Tätigkeiten zu zahlen.
wirdwerden
Also auf jeden Fall ein neuer Arbeitsvertrag und nicht nur eine neue (andere) Einsatzmeldung?
Und jetzt?
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