Im öffentlichen Dienst wurden Verhandlungsschriften von den Vorgesetzen aufgesetzt, wenn diese meinte eiem Mitarbeiter etwas vorzuwerfen.
Sind diese Verhandlungsschriften im arbeitsrechtlichen Sinne etwa Abmahnugen, die wann vernichtet werden müssen?
Gilt die Verhandlungsschrift als arbeitsrechtliche Abmahnung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
No - sie sind wohl als Protokolle zu werten.
An Abmahnungen sind zudem bestimmte Anforderungen geknüpft: sie müssen konkret sein hinsichtlich der zu beanstandenden Sachverhalte; sie beinhalten klare Ansage, was der AG vom AN künftig erwartet, und sie kündigen arbeitsrechtliche Konsequenzen an für den Fall einer Wiederholung des Fehlverhaltens (konkret oder vergleichbarer Sachverhalt).
Anbei: Auch Abmahnungen müssen i.d.R. nicht (irgend)"wann vernichtet werden". Sie gehören mit zur Personalakte des betroffenen MA.
Ausnahme: die gerichtliche Anordnung zur Entfernung auf Antrag des AN.
Ein anderes Merkmal einer Abmahnung: Sie verliert an Wirksamkeit, je länger der Anlass zurück liegt. Und der AG kann mit wachsender Distanz zunehmend weniger darauf eine Kündigung aufbauen.
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