Gilt die Verhandlungsschrift als arbeitsrechtliche Abmahnung?

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Berta234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt die Verhandlungsschrift als arbeitsrechtliche Abmahnung?

Im öffentlichen Dienst wurden Verhandlungsschriften von den Vorgesetzen aufgesetzt, wenn diese meinte eiem Mitarbeiter etwas vorzuwerfen.

Sind diese Verhandlungsschriften im arbeitsrechtlichen Sinne etwa Abmahnugen, die wann vernichtet werden müssen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

No - sie sind wohl als Protokolle zu werten.
An Abmahnungen sind zudem bestimmte Anforderungen geknüpft: sie müssen konkret sein hinsichtlich der zu beanstandenden Sachverhalte; sie beinhalten klare Ansage, was der AG vom AN künftig erwartet, und sie kündigen arbeitsrechtliche Konsequenzen an für den Fall einer Wiederholung des Fehlverhaltens (konkret oder vergleichbarer Sachverhalt).

Anbei: Auch Abmahnungen müssen i.d.R. nicht (irgend)"wann vernichtet werden". Sie gehören mit zur Personalakte des betroffenen MA.
Ausnahme: die gerichtliche Anordnung zur Entfernung auf Antrag des AN.
Ein anderes Merkmal einer Abmahnung: Sie verliert an Wirksamkeit, je länger der Anlass zurück liegt. Und der AG kann mit wachsender Distanz zunehmend weniger darauf eine Kündigung aufbauen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.