Gipfel der Unverschämtheit

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gipfel der Unverschämtheit

Guten Abend,

ich hatte eine Studentische Aushilfe bei mir eingestellt in der Reinigung.
Ich musste sie in der Probezeit kündigen. Sie war die totale Fehlbesetzung. Sie konnte noch nicht mal
einen Staubsauger bedienen.

Aber nun beschwert sie sich, weil ich sie nur für ihre geleisteten Stunden bezahlte. Sie habe doch einen
Vertrag für 40 Stunden im Monat und "drohte" mir mit dem Arbeitsgericht, wenn ich ihr das nicht in der
Frist bezahle. Das sind knapp 200 €.

Das kann doch nicht wahr sein?! Geht das so einfach? Schlecht arbeiten und dann auch noch für Nichtgearbeitete Stunden bezahlt werden wollen.

Liebe Grüße



-- Editiert von Corazon1234 am 16.08.2019 22:00

-- Editiert von Corazon1234 am 16.08.2019 22:01

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Guten Abend,
was sagt denn der Arbeitsvertrag aus?
Und warum wurden irgendwelche Stunden nicht abgeleistet?

Im übrigen ist beim Arbeitsvertrag nur Leistung geschuldet, nicht aber der Erfolg.

Signatur:

Lukas 7,23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war den einen Monat im Dauerstress und habe keinen Dienstplan erstellen können.
Also hab ich ihr das aufgetragen. Sie kam allerdings nicht auf die Stunden, weil ein paar Privathaushalte
ausgefallen sind (wegen Krankheit und Urlaub). Hatte auch leider keinen Ersatz bzw. bin
drüber hinweggekommen.
Im Vertrag steht tatsächlich 40 Stunden.
Aber ihre Art ist unverschämt.

Soll ich es drauf ankommen lassen oder sie wirklich auch für die nichtgeleisteten Stunden bezahlen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
ie kam allerdings nicht auf die Stunden, weil ein paar Privathaushalte
ausgefallen sind (wegen Krankheit und Urlaub).

Die Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf den Arbeitnehmer ist nicht legal.
Insofern würde man vor Gericht wohl unterliegen, da man sich als Arbeitgeber im Annahmeverzug befand..



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Sie kam allerdings nicht auf die Stunden, weil ein paar Privathaushalte
ausgefallen sind (wegen Krankheit und Urlaub).
Wie Harry sagt, das ist unternehmerisches Risiko. Ob ihre Art Ihrer Meinung nach unverschämt ist oder nicht, wird für das Gericht keine Rolle spielen. Ergo wäre der Rat: bezahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

//// Sie kam allerdings nicht auf die Stunden, weil ein paar Privathaushalte ausgefallen sind

Das ist nun Mal Sache eines AG, auch dafür zu sorgen, dass AN genug an Arbeit hat.
Den Anspruch auf volle Bezahlung hat die AN, auch wenn ihre Leistung zu wünschen übrig ließ, auch wenn sie 'unverschämt' auftreten mag - Jedenfalls mindert 'Unverschämtheit' nicht den Anspruch auf Lohn.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie nimmt sich als Studentische Aushilfe und noch dazu, dass ihre Arbeitsleistung sehr dürftig war, einfach
sehr viel raus. Sie stellt mich vor die Wahl, zu zahlen und fragt ob dies nicht für alle besser wäre, als wenn das Ganze vor Gericht geht. Sie hat mir hierfür 1 Woche Zeit gegeben ihr das Geld zu überweisen.

Soviel Frechheit habe ich in meinen 17 Jahren noch nicht erlebt. Und dann auch noch zu behaupten, ich wäre frech ihr gegenüber gewesen und sei selber Schuld, dass sie sich jetzt auch so verhält.
Gibt es da wirklich keine Handhabe?

Viele Grüße


-- Editiert von Corazon1234 am 17.08.2019 10:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Unverschämt finde ich hier Dein Verhalten als Arbeitgeber. Ich hoffe, Du hast wenigstens die Kündigungsfrist eingehalten? Ansonsten: Du hast die 40 Stunden / Monat laut Vertrag zu zahlen. War das ein Minijob? Dann hast Du sie ja wohl hoffentlich auch ordentlich bei der Minijobzentrale an- und wieder abgemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Gibt es da wirklich keine Handhabe?
Du hast eben eine Studentin als Aushilfe eingestellt, die offenbar besser im ArbeitsRECHT Bescheid weiß als du und im Umgang mit Staubsaugern und/oder Putzlappen.
Kommt vor.
Deine Handhabe? Zahlen, wie es gesetzlich geregelt ist. Die nächste Aushilfe korrekt einstellen und bezahlen.

Dass sie dir sogar erklärt, man möge doch nicht extra vor Gericht gehen bei einer solch klaren Sache--- ist nicht unverschämt oder frech. Sie kennt einfach ihr Recht und sagt dir das deutlich. Wahrscheinlich hast du zunächst behauptet, ihr stünde die volle Bezahlung nicht zu?

Du kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen. Sie erhebt Lohnklage. Sie obsiegt. Du zahlst--- alles.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

#6 Corazon

... deine Klage erinnert mich an eine kleine Episode: wir waren zu zweit auf einer Messe und bekamen etwas Hunger. Dort haben wir einmal Eintopf bestellt gehabt, aber mit 2 Löffeln. Da baute sich die Bedienung vor uns auf und sagte: sowas habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt.
Ich: so alt kann man werden und immer noch was Neues lernen.

Aber im Ernst: Bei dir steht offenbar die Wertung des Auftretens als 'Unverschämtheit' im Vordergrund samt emotionaler Abwehr. Das muss gar nicht bestritten werden, denn bekanntlich 'macht der Ton die Musik'.
So entgeht dir der gleichwohl vernünftige Anteil an dem Vorschlag deiner Aushilfskraft: Dass die sachliche Behandlung der Ansprüche allen Beteiligten Aufwand und Nerven sparen hilft.

-- Editiert von blaubär+ am 18.08.2019 09:49

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die letzten zwei Wochen hat sie sich noch krank schreiben lassen. Da sie beliebte erst um 17 Uhr zu schreiben, ich aber an dem Tag schon um 16:30 Feierabend hatte und die Nachrichten auf dem Diensthandy nicht mehr prüfte, bin ich davon ausgegangen, dass sie am nächsten Tag kommt. Deswegen hatte ich für diesen Tag keinen Ersatz und Verlust gemacht. Was sollen außerdem die Kunden denken.
Ihr lapidare Antwort: Aus dem Vertrag sei ihr diesbezüglich nichts bekannt, wann genau sie sich krankmelden solle. Ich hätte das da rein schreiben sollen, sofern so eine Regelung überhaupt erlaubt ist.


-- Editiert von Corazon1234 am 22.08.2019 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10640 Beiträge, 4200x hilfreich)

Wie lange war die Dame denn bei dir angestellt?

Zitat (von Corazon1234):
Die letzten zwei Wochen hat sie sich noch krank schreiben lassen.


Wenn sie weniger als 4 Wochen bei Dir gearbeitet hat, steht ihr für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung zu.


Davon ab, Du solltest runterkommen und die Sache ganz nüchtern betrachten, dann entgehen Dir auch nicht eventuell wichtige Informationen wie diese, die Du grade nachgeliefert hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie war 3 Monate bei mir. Als ich ihr gekündigt habe, hat sie sich umgehend "krank schreiben lassen".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Gipfel der Unverschämtheit
JDa hast du allerdings recht. Das ist dein Auftreten hier tatsächlich. Deine Angestellte hat einen 40h Vertrag. Diesen hast du ihr zu vergüten, da sie sich dir für diese zeit zur Verfügung hält. Anscheinend bist du dazu aber nicht bereit. Du wunderst dich wirklich, dass deine Angestellte auf die Erfüllung des Vertrages pocht??? Ernsthaft???
Es ist ihr gutes Recht den ausstehenden Lohn beim Arbeitsgericht einzuklagen. Da die Fristen dazu sehr kurz sind, ist ihre Frist von einer Woche an dich nur allzu verständlich.
Zitat (von Corazon1234):
Sie war 3 Monate bei mir. Als ich ihr gekündigt habe, hat sie sich umgehend "krank schreiben lassen".
Somit ist sie auch in der Lohnfortzahlung bei dir.
Ausser deiner Reaktion auf die berechtigten Forderungen kann ich hier nichts Unverschämtes erkennen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Da sie beliebte erst um 17 Uhr zu schreiben,

Beweise, das sie früher wusste das sie am nächsten Tag arbeitsunfähig ist ...



Zitat (von Corazon1234):
die Nachrichten auf dem Diensthandy nicht mehr prüfte,

Manglende Organisation des Arbeitgebers ist schlicht und ergreifend dessen Problem.



Zitat (von Corazon1234):
Ich hätte das da rein schreiben sollen, sofern so eine Regelung überhaupt erlaubt ist.

Ja, das ist erlaubt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Als ich ihr gekündigt habe, hat sie sich umgehend "krank schreiben lassen".
Ganz einfach: Das ist ihr gutes Recht.
Ich schrieb schon : Sie kennt sich als Aushilfe besser aus als du. DU bist die Unternehmerin.

Bitte verpasse die Wochenfrist der Zahlung nicht. Dürfte heute fällig sein.
Sie geht garantiert am Montag zum Arbeitsgericht. Auch als *Kranke*. Auch das ist erlaubt.
Zahlst du später, könnte sie die Klage zurücknehmen. Aber sie kann dich auch voll ins *Zahlungsmesser* laufen lassen.

Das kann dir noch öfter passieren. Nicht alle AN sind treu und brav und laufen mit der unorganisierten Chefin mit. Manchmal kennen sie ihre Rechte und fordern sie sogar ein. Ist das unverschämt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Corazon1234):
Als ich ihr gekündigt habe, hat sie sich umgehend "krank schreiben lassen".
Ganz einfach: Das ist ihr gutes Recht.


Nein, das ist nicht ihr gutes Recht!

Natürlich darf jeder zum Arzt gehen wenn er sich krankt fühlt. Aber einfach mal so zum Arzt gehen, diesem etwas Ausgedachtes vorspielen um eine AUB zu bekommen ist nicht erlaubt. Nur weil man einen Missbrauch nicht beweisen kann ist er noch lange nicht erlaubt.

Ergo, der AG hat hier keine Handhabe dies zu ahnden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Traumarbeitgeber!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Traumarbeitgeber!


Es soll Kleinstunternehmer geben die für ihr Geld richtig hart arbeiten müssen (ohne dabei reich zu werden) und denen ein solcher "Arbeitnehmer" richtig weh tut!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Es soll Kleinstunternehmer geben
Ja, aber auch diese sollten das Mindestmaß an AG-Wissen haben.
Man kann nur hoffen, dass die TE sich nun mal das Wichtigste an die Tafel schreibt. Und in die kommenden A-Verträge auch.

ok, *krank machen* ist was anderes als *krank schreiben* lassen. :sweat:
Diese Aushilfe ist wohl durch diesen ganzen Ärger und Stress mit der AGin so krank, dass es auch ein Arzt zur AUB geschafft hat. :)
Recht hin oder her.
Dieser AGin kommt man wohl nur mit schmerzhaftem *Lehrgeld* bei, auch wenn es (nur) von einer Studentischen Aushilfe verlangt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal ganz einfach auf das zurück gebracht, um was es geht. Der Arbeitsvertrag garantiert eine gewisse Stundenzahl, die ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auch zu zahlen. Wenn die Arbeitskraft eine Katastrophe war, dann hätte man das doch während der Probezeit auf dem Weg der Fachaufsicht feststellen müssen. Warum die nicht erfolgte, das erschliesst sich mir nicht. Professionell war das jedenfalls nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Aber einfach mal so zum Arzt gehen, diesem etwas Ausgedachtes vorspielen um eine AUB zu bekommen ist nicht erlaubt
Warum unterstellst du dem Arbeitnehmer das? Der Arzt wird schon wissen warum er dem AN eine AU ausgestellt hat.

Zitat (von pk2019):
denen ein solcher "Arbeitnehmer" richtig weh tut!
Was meinst du mit "solcher"??? Ein AN der auf seinen Rechten besteht? Möchtest du damit ausdrücken, dass ein Arbeitgeber sich über die bestehenden Gesetze hinwegbegeben dürfen soll??? Wirklich???
Nochmal: der AN fordert nur das was ihm zusteht, mehr nicht!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von pk2019):
Aber einfach mal so zum Arzt gehen, diesem etwas Ausgedachtes vorspielen um eine AUB zu bekommen ist nicht erlaubt
Warum unterstellst du dem Arbeitnehmer das? Der Arzt wird schon wissen warum er dem AN eine AU ausgestellt hat.

Zitat (von pk2019):
denen ein solcher "Arbeitnehmer" richtig weh tut!
Was meinst du mit "solcher"??? Ein AN der auf seinen Rechten besteht? Möchtest du damit ausdrücken, dass ein Arbeitgeber sich über die bestehenden Gesetze hinwegbegeben dürfen soll??? Wirklich???
Nochmal: der AN fordert nur das was ihm zusteht, mehr nicht!


Ich unterstelle niemandes etwas! Und wenn Du nicht sinnentstellend einfach nur Teilsätze zitieren würdest, sondern auch den Kontext erfassen würdest indem diese Teilsätze stehen, dann solltest Du das eigentlich auch selber merken

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat bei Einstellung behauptet, sie könne putzen. Wie denn, wenn sie noch nicht mal einen Staubsauger bedienen kann.

Sie hat bewiesen, dass man Sie nicht einsetzen kann und das habe ich ihr auch so geschrieben.

Jetzt meinte Sie, es sei meine Schuld. Wenn angeblich festgestanden hätte, dass sie so schlecht ist, wieso ich sie dann überhaupt eingestellt hätte und wer hier wohl wen verarscht. Ich Solle nicht ablenken.






-- Editiert von Corazon1234 am 22.08.2019 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ich kann verstehen, dass du jede Menge Gründe hast, auf die junge Frau zornig zu sein. Und auf dich selbst. Durch den Verlauf der Konversationen wird zunehmend deutlich, dass diese Dame niemals hätte das Bewerbungsgespräch überstehen dürfen. Vielleicht ist es Lehrgeld für die Zukunft. Denn nichts und niemand hindert Dich, Bewerberinnen und Bewerber zu testen, was sie über Reinigung und Reinigungsmittel oder Methoden wissen, oder sie sogar Probearbeiten ausführen zu lassen. Das kann in deinem eigenen Büro passieren oder bei einem tatsächlichen Auftraggeber.... Und eigentlich ist das Thema dann auch durch

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Wie denn, wenn sie noch nicht mal einen Staubsauger bedienen kann.

Ich hatte oben schon mal gefragt, ob der Arbeitgeber seiner Pflicht der (technischen) Einweisung überhaupt nach gekommen ist.

Ich rate mal, das die Antwort "nein" lautet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich kann verstehen, dass du jede Menge Gründe hast, auf die junge Frau zornig zu sein. Und auf dich selbst. Durch den Verlauf der Konversationen wird zunehmend deutlich, dass diese Dame niemals hätte das Bewerbungsgespräch überstehen dürfen. Vielleicht ist es Lehrgeld für die Zukunft. Denn nichts und niemand hindert Dich, Bewerberinnen und Bewerber zu testen, was sie über Reinigung und Reinigungsmittel oder Methoden wissen, oder sie sogar Probearbeiten ausführen zu lassen. Das kann in deinem eigenen Büro passieren oder bei einem tatsächlichen Auftraggeber.... Und eigentlich ist das Thema dann auch durch


Ich hatte sie anfangs als ordentlich, zurückhaltend erlebt. Und nun erscheint sie mir wie ein hinterhältiges "Luder", das mich über den Tisch ziehen will, auch wenn es vergleichsweise um wenig Geld geht.

Am liebsten würde ich ihr auch was auswischen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Corazon1234):
Wie denn, wenn sie noch nicht mal einen Staubsauger bedienen kann.

Ich hatte oben schon mal gefragt, ob der Arbeitgeber seiner Pflicht der (technischen) Einweisung überhaupt nach gekommen ist.

Ich rate mal, das die Antwort "nein" lautet ...


Wieso. Wenn man als Reinigungskraft arbeiten sollte, kann ich ja wohl Erfahrung mit dementsprechenden Geräten erwarten. Sonst hätte man sich gar nicht erst um den Job bewerben brauchen.

Und sowas studiert auch noch Lehramt für Ernährung und Hauswirtschaft wie sie angab. Da dann Glück auf.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Corazon1234):
Am liebsten würde ich ihr auch was auswischen.
Das würde ich lassen, das kann ins Auge gehen - und die junge Frau hat ja bewiesen, daß sie sich nicht ins Bockshorn jagen lässt.

Zitat (von Corazon1234):
Und sowas studiert auch noch Lehramt für Ernährung und Hauswirtschaft wie sie angab. Da dann Glück auf.
"Hauswirtschaft studieren" bedeutet nicht den Umgang mit dem Staubsauger zu lernen, sondern die Betonung liegt auf "Wirtschaft", also zB Budgetberechnung und sowas. Das sind am Ende keine "promovierten Putzfrauen" :augenroll:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Corazon1234
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Ihr nun geschrieben, dass Sie ihrer Pflicht das Unternehmen gut nach außen zu vertreten, nicht nachgekommen ist.
Außerdem war sie aufgrund ihrer Unfähigkeit auch nur schwer einsetzbar.
Das werde ich auch dem Gericht erzählen, falls es zu einer Verhandlung kommt.

Sie hat uns mit der Aussage, dass sie putzen kann etwas Falsches vorgespielt.

-- Editiert von Corazon1234 am 23.08.2019 07:45

-- Editiert von Corazon1234 am 23.08.2019 07:46

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ändert alles nichts daran, dass die Fachaufsicht seitens des Arbeitgebers fehlte. Und das hat nicht die Mitarbeiterin zu vertreten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
12