Guten Tag,
Ich arbeite seit knapp 3 Jahren in einem Unternehmen, dass Tarifgebunden bezahlt. Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen >500 MA an verschiedenen Standorten in Deutschland.
An meinem Standort arbeiten aktuell 103 MA.
Alle MA mit Tarifgebundenen Arbeitsverträgen werden einmal jährlich eine Sonderzahlung gewährt, zusätzlich erhalten die AN Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Als Bonussystem hat jeder MA die Möglichkeit eine sogenannte Shoppingcard zu bekommen.
Ich arbeite im Personalbüro der Niederlassung und habe einen Arbeitsvertrag ohne Tarifverweis.
Ich habe bereits vor einem halben Jahr in der operativen und administrativen Leitung nach Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle Arbeitnehmer gefragt und auch um die Zahlung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung,Shopping Card gebeten.
Den BR habe ich auch um Hilfe gebeten, da bekam ich die Antwort, dass bei mir der Tarifvertrag keine Anwendung findet, da ich keinen Vermerk dazu im AV habe.
Meiner Meinung nach werde ich klar schlechter gestellt als ALLE anderen AN und frustrierend ist es gleichermaßen, da ich mich fast täglich, auf Grund meines Aufgabengebietes, mit den Abrechnungen der MA beschäftigen muß.
Ist es tatsächlich so, das ich als einzige im Unternehmen keinen Anspruch auf diese Zahlungen habe?
Gleichbehandlungsgrunsatz
14. Juni 2018
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Frage vom 14. Juni 2018 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleichbehandlungsgrunsatz
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#1
Antwort vom 14. Juni 2018 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Als erstes gelten mal die vertraglichen Vereinbarungen.
Wenn in diesen also Sonderzahlungen nicht vereinbart wurde, gibt es erst mal keine.
Zitatnach Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle Arbeitnehmer gefragt :
Und? hat die Firma so einen?
#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 20:54
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatUnd? hat die Firma so einen? :
Wenn man nach diesem Arbeitsrechtratgeber geht https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitsrechtlicher-gleichbehandlungsgrundsatz.html vermutlich schon.
Berry
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#3
Antwort vom 14. Juni 2018 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Genau genommen hätte die Firma nur dann einen, wenn sie selbst einen aufgestellt hätte.
Aber schauen wir uns mal die Regeln an:
Zitat:Der Arbeitgeber muss eine abstrakte Regel aufgestellt haben, die für mehrere Fälle gelten soll.
Hat er das? Hat er den Tarifvertrag aufgestellt?
Zitat:Es muss eine Ungleichbehandlung eines oder mehrerer Arbeitnehmer vorliegen, die eigentlich unter die aufgestellte Regel fallen würden.
Ist die Frage ob andere die das gleiche wie die TS arbeiten und nicht unter den Tarifvertrag fallen auch die Sonderzahlungen bekommen.
Zitat:Es besteht kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung.
Die Anwendung eines Tarifvertrages dürfte einen sachlichen Grund darstellen?
#4
Antwort vom 15. Juni 2018 | 08:31
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Die Frag lautet m.E. schlicht und einfach, ob man dir überhaupt diesen AV ohne Tarifbezug geben durfte. Das zu klären wäre wohl eine Aufgabe für einen Fachanwalt.
#5
Antwort vom 15. Juni 2018 | 08:44
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Für mich ist die Einstiegsfrage, ob der Tarifvertrag zwingend in dieser Firma zum Einsatz kommt. Oder ob sich die Firma lediglich an einen Tarifvertrag "anlehnt."
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