Gleichberechtigung Kurzarbeitamche s.o.

17. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.02.2021 14:41:35
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleichberechtigung Kurzarbeitamche s.o.

Guten Tag,

laut meiner Info sollte es bei Kurzarbeit auch gleichberechtigt zu gehen.

Zu meiner Situation: ich mein meiner Abteilung bisher alleine und mache knapp einem Jahr wegen Corona Kurzarbeit. Zu meinen bisherigen Tätigkeiten gehörte u.a. kaufmännische Auftragsverwaltung aber auch Projektcontrolling ausgenommen sind hier die betriebswirtschaftlichen Aspekte, wie Bilanzen und Auswertung etc. Blabla , zu kompliziert um das alles auf zu dröseln. Meine Arbeitsauslastung hat sich aber eigentlich durch Corona großartig verändert. Unsere Unternehmen hat mehrere Filialen mit übergeordneter Mutterfirma.Nun wurde zum nächsten ersten, auf Anordnung des übergeordneten Chefs eine weitere Mitarbeiterin in Teilzeit eingestellt, die den Filialchef u. A. in den betriebswirtschaftlichen Belangen (Jahresabschluss , Monatsabschluss usw..) entlasten soll und laut ihrer Stellenbeschreibung (SB übergeordnet vorgegeben) soll sie die Sachen mache, die ich bisher eigentlich immer erledigt habe :schock: . Und ich habe das über 10 Jahre gemacht.

Ich finde allerdings nicht gerecht, dass ich weiterhin Kurzarbeit machen soll, nur damit die Firma die Kröten von mir vom Arbeitsamt bekommt. Die neue Dame bekommt das 6 fache von dem, was der AG an KUG für mich bekommt. Kann ich beim AG verlangen das er mich aus der Kurzarbeit rausnimmt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ellapropella):
laut meiner Info sollte es bei Kurzarbeit auch gleichberechtigt zu gehen.
Auf welche Info beziehst du dich?
Wenn du allein arbeitest, geht gar keine Gleichberechtigung.
Zitat (von ellapropella):
Kann ich beim AG verlangen das er mich aus der Kurzarbeit rausnimmt?
Wie du weißt, kann man alles verlangen.

Auf wie viel Kurzarbeit-% bist du denn jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12319.02.2021 14:41:35
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Wenn du allein arbeitest, geht gar keine Gleichberechtigung.

Vielleicht mal richtig lesen...das bezieht sich auch den Umstand dass eine neue Kollegin in der Abteilung anfängt. Bin also nicht mehr allein, sondern wir sind zu zweit.

Und beziehe mich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.


Der prozentuale Anteil schwankt von Monat zu Monat.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Den arbeitsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz gibt es so nicht. Mal das Gesetz genau durchlesen. Ich sehe nicht mal den Ansatz. Wir haben hier eine Umstrukturierung der Abteilung. Du hast einiges ohnehin nicht getan, wie Du oben schreibst, dieser (betriebswirtschaftliche) Teil wird jetzt von der neuen Kraft erledigt, und verwandte Tätigkeiten (Zuarbeit zu diesen Tätigkeiten) werden diesem neuen Aufgabenbereich zugeordnet. Das ist für mich ein normaler Vorgang, eine unternehmerische Entscheidung. Die darf der Unternehmer ganz alleine fällen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ellapropella):
Vielleicht mal richtig lesen..
Ich habe schon richtig gelesen. Diese NEUE ist noch gar nicht da. Du machst das jetzt allein. Und sogar in Kurzarbeit.
Zitat (von ellapropella):
ausgenommen sind hier die betriebswirtschaftlichen Aspekte, wie Bilanzen und Auswertung etc. Blabla
Genau DAS soll vermutlich die Neue in Teilzeit machen.
Zitat (von ellapropella):
Meine Arbeitsauslastung hat sich aber eigentlich durch Corona großartig verändert.
Trotzdem schaffst du das in Kurzarbeit?

Du willst vermutlich, dass du ganz aus der Kurzarbeit geholt wirst, oder?
Dafür kann ich keinen Anspruch erkennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
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#6
 Von 
guest-12319.02.2021 14:41:35
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Ob bei euch Kurzarbeit überhaupt angesagt ist, ergibt sich evtl. aus
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit#:~:text=Für%20wen%20gilt%20der%20Anspruch,und%20weiterhin%20versicherungspflichtig%20beschäftigt%20sind.

Das ist jetzt Frage...das Arbeitsamt fängt jetzt an zu prüfen. Nur nach was gehen die? Gucken die sich auch die Geschäftszahlen von den Jahren zuvor an oder nur von 2020?
Ich bin der Meinung, dass wir gar nicht mehr KUG berechtigt sind oder zumindest aber der 2. Jahreshälfte nicht mehr.

Nun gut werde jetzt erstmal abwarten, danke trotzdem.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// ... Kurzarbeitamche s.o.

.... ich grüble immer noch, was das heißen soll "Kurzarbeitamche s.o."

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ellapropella):

laut meiner Info sollte es bei Kurzarbeit auch gleichberechtigt zu gehen.

Die Information ist so pauschal falsch.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von ellapropella):
Nur nach was gehen die? Gucken die sich auch die Geschäftszahlen von den Jahren zuvor an oder nur von 2020?
Ich bin der Meinung, dass wir gar nicht mehr KUG berechtigt sind oder zumindest aber der 2. Jahreshälfte nicht mehr.
Nein. Warum sollten Geschäftszahlen geprüft werden? Die stehen doch gar nicht im Zusammenhang, ob Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird.

Zitat (von ellapropella):
Nun wurde zum nächsten ersten, auf Anordnung des übergeordneten Chefs eine weitere Mitarbeiterin in Teilzeit eingestellt
Und? Auch das ist statthaft. Glaubst Du, dass der Firma dadurch weniger Kosten entstehen? Im Gegenteil.

Im übrigen ist es doch gut, einen weiteren Arbeitsplatz zu schaffen.

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