Hallo Leute,
ich arbeite in einem Callcenter unter sehr Menschenunwürdigen Verhältnissen. Es gäbe hier viele noch viele Anliegen mit denen ich mich bzw. Euch beschäftigen könnte. Aber alles Stück für Stück. In den Callcenter machen natürlich alle den gleichen Job. Es gibt Mitarbeiter mit "Randzeitverträgen" 20 - 00 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig. Diese Mitarbeiter bekommen einen Stundenlohn von 12 Euro. Mitarbeiter mit alten bzw. keinen Randzeitverträgen bekommen den Mindestlohn obwohl diese auch nach 20 Uhr und an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen Arbeiten müssen. Der Job ist der Selbe und Die Zeiten auch bzw. ein Mitarbeiter ohne Randzeitvertrag arbeitet auch in den Randzeiten und bekommt nur den Mindestlohn. (Gleicher Arbeitgeber keine Zeitarbeit)
Mit freundlichen Grüßen
Marvin Koch
Gleiche Arbeit Verschiedener Lohn !!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
und deine Frage lautet jetzt genau wie?
Kleiner Tipp, es darf durchaus unterschiedlich bezahlt werden für die gleiche Arbeit...
Es gibt zwar im Neuen Testament das wunderbare Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg, die am Ende des Tages alle den gleichen Lohn erhalten, doch das hat arbeitspolitisch nie Wirksamkeit entfaltet und wurde wohl immer als Gegenutopie zu den realen Lebensverhältnissen verstanden.
Dass in Callcentern Wild-West herrschen soll, ist ja wohl ein offenes Geheimnis.
Nach deiner Darstellung gibt es Leute mit 'Randzeitverträgen', also wohl einem Nachteilsausgleich für ungünstige Arbeitszeiten. Daran scheinst du dich zu stoßen, weil andere AUCH zu diesen Zeiten arbeiten. Allerdings hat es doch wohl immer zu den Besonderheiten der freien Wirtschaft gehört, dass AV frei auszuhandeln waren, so dass 'gleiche Arbeit' durchaus anders bezahlt worden ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichnis_von_den_Arbeitern_im_Weinberg
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In Ergänzung zu meinem Vorschreiber: ich kenne kein Unternehmen, in welchem es gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt. Hier ist es doch so, dass wir auch noch unterschiedliche Sachverhalte haben. Es soll offensichtlich ein ausschließlicher Einsatz in Nicht-Schokoladeneinsatzzeiten honoriert werden. Warum nicht? Ungleiche Sachverhalte - ungleiche Bezahlung. Noch ein paar Beispiele: Unternehmen kauft jemanden aus anderem Betrieb ein, da muss in der Regel mehr geboten werden, als derjenige da verdient. Oder, lange Betriebszugehörigkeit, auch dann steigert sich oft der Stundenlohn. Oder: überdurchschnittliche Leistung .....Die Frage ist doch letztlich, was der spezielle Mitarbeiter über die Mindestanforderungen (Mindestlohn, Tariflohn) dem Arbeitgeber wert ist.
wirdwerden
@blaubär+
Die Arbeiter im Weinberg haben unterschiedlich viel gearbeitet und trotzdem alle den gleichen Lohn erhalten - und zwar exakt so viel, wie der Arbeitgeber vor Arbeitsaufnahme versprochen hat. D.h. der Arbeitgeber hat allen seinen Mitarbeitern genau das bezahlt, was im Vertrag stand. Nur dass die Mitarbeiter halt unterschiedliche Verträge hatten. Die Arbeiter, die einen ungünstigen Vertrag angenommen hatten ("1 Denar pro Tag"), waren natürlich sauer auf diejenigen, die einen besseren Vaertrag hatten ("1 Denar pro Stunde"). Aber wie sagte der Arbeitgeber dann: "Dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar pro Tag mit mir vereinbart?".
Ich finde, das ist arbeitsrechtlich höchst aktuell.
... ich widerspreche nicht.
Es gibt sogar noch schlimmere Konstellationen als gleiche Arbeit und ungleiche Bezahlung
Es gibt AN die arbeiten für weniger Geld besser, als der Kollege mit dem höheren Verdienst.
Ja und? Ich kenne kein Gesetz das vorschreibt, dass alle den gleichen Lohn erhalten müssen. Entweder kann man sich auf z.B. Tarifverträge berufen oder man muss sein Gehalt halt mit dem AG aushandeln. Das war schon immer so.ZitatGleiche Arbeit Verschiedener Lohn !!! :
obwohl diese auch nach 20 Uhr und an Sonntagen, Feiertagen und Samstagen Arbeiten müssen Sonntags- und Feiertagszuschläge sind übrigens auch von keinem Gesetz vorgeschrieben, obwohl sie natürlich in Tarifverträgen vorkommen, und Nachtzuschläge sind lt. Gesetz erst ab 23 Uhr zu zahlen. Wechseln Sie halt irgendwohin, wo ein Tarifvertrag gilt (sowas gibt es inzwischen sogar für Zeitarbeit): Tarifverträge beinhalten i. d. R. solche Zuschläge.
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