Hallo zusammen,
mal angenommen ein Werkstudent erhält nach Beendigung seines Studiums eine Vollzeitstelle bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Der Werkstudentenvertrag war befristet auf 31.10. und die Vollzeitstelle würde am 1.11. beginnen. Nach meinem Verständnis entsteht damit ein neues Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber.
Falls der Werkstudent nicht alle seine Urlaubstage vor Auslaufen des Werkstudentenvertrags genommen hätte, wäre es möglich diese in das neue Arbeitsverhältnis mitzunehmen? Oder müssten diese ausgezahlt werden?
Gleicher Arbeitgeber, neues Arbeitsverhältnis - Urlaub übertragen?
7. November 2020
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Frage vom 7. November 2020 | 11:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleicher Arbeitgeber, neues Arbeitsverhältnis - Urlaub übertragen?
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#1
Antwort vom 7. November 2020 | 12:28
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Zitat:Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) ....
.....
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Das BUrlg ist ja an sich ganz klar ... was also ist das Problem?
Nach den Regeln hättest du den Resturlaub längst ausbezahlt bekommen müssen.
#2
Antwort vom 7. November 2020 | 12:31
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) ....
.....
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Das BUrlg ist ja an sich ganz klar ... was also ist das Problem?
Nach den Regeln hättest du den Resturlaub längst ausbezahlt bekommen müssen.
Ich würde den Urlaub ganz gerne mit ins nächste Jahr nehmen, deswegen frage ich.
Ursprünglich wollte ich zwischen Ende des Studiums und Job erstmal eine kurze Auszeit nehmen. Durch einige Umstände war das nicht möglich, das würde ich ganz gerne im nächsten Jahr nachholen. Und für diese Auszeit würde ein Jahresurlaub nicht reichen...
-- Editiert von minh5304 am 07.11.2020 12:35
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#3
Antwort vom 7. November 2020 | 12:58
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
..... und einfach mit dem Arbeitgeber reden?
#4
Antwort vom 7. November 2020 | 13:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Werde ich auf jeden Fall machen, ich wollte mich vorher nur erkundigen, ob es generell möglich ist, oder dem irgendetwas entgegensteht.
#5
Antwort vom 7. November 2020 | 13:17
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatob es generell möglich ist, :
Natürlich, man kann alles aushandeln mit dem Arbeitgeber
Zitatoder dem irgendetwas entgegensteht. :
Die Zustimmung des Arbeitgebers. Und ehrlich gesagt wäre es sehr überraschend, wenn der AG dem zustimmen würden, da ja dein Gehalt pro Tag vermutlich deutlich gestiegen ist und damit ein Urlaubstag viel teurer für den AG wird.
#6
Antwort vom 7. November 2020 | 14:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatob es generell möglich ist, :
Natürlich, man kann alles aushandeln mit dem Arbeitgeber
Zitatoder dem irgendetwas entgegensteht. :
Die Zustimmung des Arbeitgebers. Und ehrlich gesagt wäre es sehr überraschend, wenn der AG dem zustimmen würden, da ja dein Gehalt pro Tag vermutlich deutlich gestiegen ist und damit ein Urlaubstag viel teurer für den AG wird.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie ich mir eine "Auszeit" nehmen könnte?
Soweit ich weiß, kann man bei uns in der Firma über ein Zeitwertkonto auf ein Sabbatical sparen, aber ich habe nun mal nicht genug Zeit bis nächstes Jahr zu sparen. Und die Idee hinter der Auszeit ist auch, dass ich gerade jetzt am Anfang meiner Karriere noch nicht so viele Verantwortlichkeiten habe. Später, wenn man voll eingespannt wird, ist es natürlich schwieriger einfach mal 2 Monate frei zu nehmen.
#7
Antwort vom 7. November 2020 | 16:14
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Nun - Die Möglichkeit eines Sonderurlaubs gibt es auch noch. Unbezahlt allerdings.
AG machen da am ehesten mit, wenn sie a) ein Interesse haben, den AN zu halten und b) ein Grund gegeben ist, von dem am Ende der AG am besten auch noch profitiert, das muss gar nicht so direkt und eng sein .
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