Gleicher Betrieb - neuer Arbeitgeber und dann krank

25. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb424450-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleicher Betrieb - neuer Arbeitgeber und dann krank

Hallo,

folgende Situation betrifft mich und sämtliche Recherchen haben noch keinen Aufschluss gegeben:

Seit mehr als 2 Jahren arbeite ich bei einer Gesellschaft, welche unter dem IGZ-Tarifvertrag läuft. Nach 2 Jahren befristetem Arbeitsverhältnis, musste ich in eine neue Gesellschaft wechseln, mich dort auch neu bewerben. Bekam aber endlich den lang ersehnten unbefristeten Vertrag. Der Tarifvertrag blieb der gleiche. Die Konditionen blieben die gleichen bzw. erhöhten sich laut Tarifvertrag bezogen auf das 3. Arbeitsjahr. Nun erkrankte ich in den ersten 4 Wochen beim "neuen" Arbeitgeber für 3 Tage und bekam diesen Zuschlag nicht, sprich: mir fehlten ca. 170 Euro Brutto.
( Das ich dieses Geld bei der Krankenkasse beantragen kann, ist mir klar, tut jetzt aber nichts zur Sache)
Meine Frage ist nun, ob dies so rechtlich ist, oder ob man irgendwas dagegen tun kann, da ich ja immer noch im selben Betrieb arbeite, nur die Gesellschaft gewechselt hat???

Für jede Antwort bin ich dankbar

MfG Sandra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich verstehe das nicht so ganz. Sie haben oben von einer anderen Gesellschaft gesprochen und nun ist es der gleiche Betrieb?

Wenn es sich um Töchter des gleichen Mutterkonzerns handelt und die Zeiten übertragen bzw mitgerechnet werden, dann müsste normalerweise der Zuschlag (soll damit das Gehalt für die nächste Lohnstufe gemeint sein?) wohl gezahlt werden.

Ist aber eher Fischen im Dunkeln, vielleicht schildern Sie nochmals genauer die Zusammenhänge.

Grundsätzlich ist es aber bestimmt eine gute Idee, zuerst mal beim Arbeitgeber nachzufragen. Oder beim Betriebsrat.

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