Gleicher Gehalt, für gleiche Arbeit ?

31. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
luis13
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 19x hilfreich)
Gleicher Gehalt, für gleiche Arbeit ?

Hallo zusammen,

habe eine Frage, ich bin Teamleiter.
in meiner Gruppe ist eine Mitarbeiterin, die letztes Jahr April angefangen hat, in der Kunden und Systembetreuung.
Im Arbeitsvertrag steh, das nach der 6 Monatigen Probezeit
ein Gespräch stattfindet soll, wo es über eine Gehaltserhöchung geht.diese Gespräch aht bis zum heutogen Tag nicht sattgefunden, Sie wurde für 1800,00€ 40 Std eingestellt.
Nun fängt noch jemand neues an, die einen Anfangsgehalt von 2400,00€ bei 40 Std bekommt, sie ist 18 Jahre älter, hat aber keine Ahnung von Kunden und Systembetreuung.
Nun ist die Frage, kann die Kolleging darauf bestehen, auf den Gehalt von der neuen Kolleging bei gleich arbeit hochgestuf zu werden

vielen Dank für ein Antwort

-----------------
" D"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kurz und knapp: nein!

Solange die verbindlichen Tarifregelungen eingehalten sind, ist alles okay, was die Untergrenze des Gehaltes betrifft. Also, der Arbeitgeber darf nicht weniger bezahlen, als ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder auch das Gesetz vorschreibt. Mehr darf immer bezahlt werden. Individualvereinbarung ist immer möglich.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luis13
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Antwort,
aber wo finde ich denn die verbindlichen Tarifregelungen ,
wir arbeiten in einem kleinen unternehmen mit 9 Angestellten, keinen Betriebsrat, unter 10 braucht man ja keinen, Wir sind ein Dienstleister und arbeiten in Arbeinehmer Überlassung.
Muss das Ausgehängt sein, zu was wir gehören, oder wo finde ich das.
Vielen Dank

-----------------
" D"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es kann gut sein, dass für Eure Branche kein Tarifvertrag verbindlich ist. Die verbindlichen, die findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das dazu. Aber auch wenn eine Tarifvertrag verbindlich ist, wird ja nur der Mindeslohn festgelegt. Der Arbeitgeber kann trotzdem jederzeit drüber gehen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wir sind ein Dienstleister und arbeiten in Arbeinehmer Überlassung.


Zeit/Leiharbeit mit lediglich 9 AN? Oder zählen Sie nur die internen Mitarbeiter?

quote:
unter 10 braucht man ja keinen,


Ab 5 AN kann kann ein BR gewählt werden bzw. werden BR gewählt, wie es das Gesetz sagt.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luis13
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 19x hilfreich)

Okay, Danke für die Antwort.
ich finde es halt nicht gerecht, das in einem Team solche Unterschiede gemacht werden, da gibt es nur noch 1, man arbeitet nur nach nach vorschrift 8 Stunden ,und wenn sich was ergibt, das Unternehmen wechseln

-----------------
" D"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen