Hallo,
ich bin Briefzusteller bei der Post und habe folgende Frage:
Bei uns würden die Bezirke neu bemessen und wenn das gemacht wird kommt es
zur neuvergabe der Bezirke,das bedeutet das man sich einen Bezik auszuchen kann und das geht dann danach wie lange man im Betrieb ist das sind fast immer die die auch schon Alt sind.
Das ist dendoch wohl keine Gleichstellung mehr oder?
Ich werde dadurch doch anders behandelt nur weil ich nicht so lange im Betrieb bin wie andere
Gruß
Wolfgang
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Gleichstellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... dein betrieb hat also eine regel eingeführt oder ein verfahren, wonach längere betriebszuügehörigkeit den ersten zugriff auf die bezirke erlaubt. dadurch wird ein unterscheidungsmerkmal geschaffen - die firma könnte auch die bezirke verlosen, oder nach schuhgröße vergeben. 'gleichbehandlung' ist das also gewiss nicht - aber ebensowenig ist es unerlaubte diskriminierung.
Es gibt keinen Anspruch auf Gleichstellung oder Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Dagegen spricht schon die Fürsorgepflicht und das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Er kann ältere und jüngere Mitarbeiter unterschiedlich behandeln und auch einsetzen.
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Die Begrifflichkeit "Gleichstellung" nutzt man im Arbeitsrecht mehr im Bereich der Schwerbehindertenvertretung :o)
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