Hallo,
kann man gleichzeitig zwei Verträge mit einem Arbeitgeber haben, wenn
1. der eine ein "Arbeitsvertrag auf Abruf" (stundenweise Verkauf zur Aushilfe),
und
2. der andere ein "Vertrag für freie Mitarbeiter" (Vertrieb von Produkten der Firma)
ist?
Danke!
Gleichzeitig Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter?
15. Januar 2007
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Frage vom 15. Januar 2007 | 16:17
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 15x hilfreich)
Gleichzeitig Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2007 | 17:17
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Vermutlich nicht.
Für mich liest sich das irgendwie nach der Suche zur Umgehung der Versicherungspflicht.
Und jetzt?
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