Gleitzeitstunden am Wochenende gestrichen

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleitzeitstunden am Wochenende gestrichen

Hallo liebe Mitlesende,
ich bitte um Einschätzung des folgenden Sachverhalts:
Person A ist in ANÜ beim Kunden eingesetzt. A arbeitet 80 h an Wochenenden, da die Tätigkeit dies fordert, dafür verkürzt er die Arbeitszeit unter der Woche um 80 h (innerhalb von Gleitzeit).
Der Entleiher bezahlt die Wochenendarbeit mit Zuschlägen, zählt die Stunden aber nicht im Gleitzeitsaldo. Damit hat A einen GLZ stand von -80, obwohl er wöchentlich die vertraglich vereinbarten 40 h geleistet hat(BAP tarif). Ist dieses Vorgehen rechtens ? Über die Einschätzung des Sachverhalts würde ich mich sehr freuen!
Lg
B ;)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Dadon4583):
zählt die Stunden aber nicht im Gleitzeitsaldo


Sondern die sind wo?

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#2
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die schnelle Antwort. Die wurden schlichtweg gestrichen. Dass heisst sie wurden bei der Berechnung der Monatsstunden nicht beruecksichtigt. Daraus resultiert der GLZ-Stand von -80 h.
Die Begruendung des Entleihers ist, dass die Stunden direkt ausgezahlt warden (Auszahlung hat nicht stattgefunden, wurde angemahnt und ist in Klaerung) und daher keine Beruecksichtigung beim GLZ - Stand finden. Dies widerspricht dem Rechtsempfinden von A.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Dadon4583):
Die Begruendung des Entleihers ist, dass die Stunden direkt ausgezahlt warden


Die Begründung ist nicht schlüssig, war das die Aussage oder ist das nur Deine Interpretation.

Wenn die Stunden, so wie es offensichtlich angedacht war, nach Klärung zusätzlich bezahlt werden, wäre die Berechnung alllerdings korrekt

Nicht alle können mit Abkürzungen etwas anfangen.

Berry

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#4
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war die original Aussage, aber wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, ginge das ja scheinbar auch in Ordnung. Was mich etwas verwundert, da jemand der am Wochenende arbeitet damit schlechter gestellt wird, als die Kollegen, die nur werktags arbeiten ...

B

zur Erlaeuterung der Abkuerzungen:
GLZ - Gleitzeit
ANUE - Arbeitnehmerueberlassung
BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Worauf beziehen sich denn die 80 Stunden? Wohl nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit....

WENN der Entleiher/AG die Wochenendschichten "extra" bezahlt (also zusätzlich zum normalen Lohn) - das ist ja scheinbar die Begründung - ist es korrekt, dass diese nicht im Gleitzeitkonto auftauchen. Stattdessen muss natürlich das Geld auf das Konto kommen, ggf. inkl. vereinbarte Zuschläge. Dann wirst Du damit auch nicht schlechter gestellt.

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#6
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer Deine Einschaetzung !

Nein die 80 Stunden sind angesammelte Minusstunden im Jahr 2018, eben die Stunden, die am Wochenende geleistet wurden. Das hat also nicht unmittlebar mit der woechentlichen Arbeitszeit zu tun.

Ich versuche meine Bedenken mit einem Vergleich zu verdeutlichen:

Normalfall:
Wenn der Mitarbeiter die 40 Stunden/Woche werktags (hier Mo-Fr) leistet, werden 40 Stunden bezahlt und zusaetzlich werden die Arbeitstunden auf dem Gleitzeitkonto gut geschrieben, sodass dieses ausgeglichen bleibt.

Sonderfall:
Wenn der Mitarbeiter 30 Stunden/Woche werktags arbeitet (hier Mo-Fr) und 10 Stunden/Woche am Sonntag arbeitet, werden auch 40 Stunden bezahlt. Auf dem Gleitzeitkonto werden aber nur die 30 Stunden gut geschrieben die werktags geleistet wurden. Damit entstehen in jeder Woche 10 Minusstunden, obwohl der Arbeitnehmer seine woechentliche Arbeitszeit von 40 h erfuellt hat und das sogar am Wochenende.
Daraus resultiert mein Gefuehl, dass der zweite Arbeitnehmer schlechter gestellt ist.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Mir scheint, dass hier evtl. das Stw. 'Gleitzeitkonto' irritiert.
Als AN mit einem AV über 40 WStd. bin ich am Montag im Soll und am Freitag - oder vielleicht auch bis zum nächsten Montag - sollte das Soll ausgeglichen sein. Wie der AN seine Stunden erbringt, sollte/könnte dem AG egal sein. Deswegen ist hier wirklich nicht zu verstehen, wie einer zu Minusstunden kommt, nur weil er am WE arbeitet - es sei denn, die Zeiterfassung sei nicht darauf eingestellt, Arbeitszeiten am WE zu erfassen. Das sollte sich dann aber auch ändern lassen.

Und dann wäre da noch die Frage, was in deinem AV zur Arbeitszeit steht; Jedenfalls musst du dir ja nicht mit der WE-Arbeit ins eigene Knie schießen, wenn der AV keine WE-Arbeit festlegt. Allerdings schreibst du, die Arbeit müsse am WE getan werden - damit solltest du doch ein gutes Argument haben, dass die Praxis überdacht wird.

Ansonsten ist mir nicht wirklich klar, wie eine Wochenarbeitsleistung am WE erbracht werden könnte, ohne das ArbZG zu verletzen, und genau so wenig ist mir klar, welcher konkrete Nachteil dir durch die Praxis entsteht.

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#8
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist gerade der entscheidene Punkt. Der Gleitzeitstand wird falsch berechnet.
zitat:
Als AN mit einem AV über 40 WStd. bin ich am Montag im Soll und am Freitag - oder vielleicht auch bis zum nächsten Montag - sollte das Soll ausgeglichen sein.
zitat Ende
Derzeit wird die Wochenarbeitszeit von Montag bis Freitag berechnet. Die Arbeitszeit am Wochenende wird als Ueberstunden abgerechnet und mit Zuschlaegen ausgezahlt, findet aber keine Beachtung bei der Berechnung des Gleitzeitsaldos. Laut AV besteht die wöchentliche Arbeitszeit aus 40 h und die Arbeit an Samstagen und Sonntagen ist in dem aktuellen Projekt betriebsbedingt unabdingbar und stets angeordnet. Der konkrete Nachteil besteht für A in der Nichtbeachtung der Wochendarbeitszeit bei der Berechnung des Gleitzeitsaldo, mit dem Resultat von einer Anhäufung von -80 h auf dem Gleitzeitkonto.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Das heißt ja nun wirklich, die Dinge auf den Kopf zu stellen: du machst also pro Woche 40 Überstunden, aber keine einzige reguläre Arbeitsstunde. 100 % Überstunden, wow!
Der Mangel in der Logik sollte den Menschen in der Personalabteilung eigentlich einleuchten. Überstunden kann es per definitionem nur geben, wo das Ist über das Soll hinausgeht - und für dich ist die WE-Arbeit ja definitiv angeordnet.
An sich kann es dir egal sein, was wo wie gebucht wird. Eigentlich kann dir dabei nichts anbrennen. Der Vorteil für dich liegt allerdings in den Zuschlägen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier wird doch einiges durcheinander geworfen. Gleitzeit hat nichts mit Zusatzarbeit zu tun. Es ist lediglich eine Zeiterfassung, welche im Gegensatz zur festen Arbeitszeit eben ein Puffer gibt. Man kann sich sein Kommen und Gehen eben eingeschränkt selbst einteilen. Überstunden sind ganz was anderes. Die werden auf Anordnung des Dienstvorgesetzten zusätzlich zur normalen Arbeitszeit geleistet. Die werden entweder zusätzlich bezahlt oder aber mit Freizeit "vergütet."

Jedenfalls scheidet eine automatische Verrechnung mit dem Gleitzeitkonto aus. Das ersieht man hier schon daran, dass sie ja von dem Gleitzeitsystem gar nicht erfasst wurden. Was mir nicht ganz klar ist, das ist, ob trotzdem der ganze Lohn gezahlt wurde, trotz der Minusstunden und zusätzlich dann eben noch die Überstunden mit Zuschlag, oder was da passierte. Vielleicht hab ich ja auch nur einfach was überlesen. Und, wieso das alles dem Fragesteller erst jetzt auffällt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Bezeichnung als Überstunden war falsch. Die kann es nicht geben, da die Wochenarbeitszeit von 40 h nicht überschritten wird. Die Regelarbeitszeit, die am Wochenende erbracht wurde, wird vielmehr fälschlicherweise separat als Überstunden verrechnet und mit Auszahlung abgegolten. Wären es Überstunden, wäre der Umgang mit der Arbeitszeit am Wochenende aus meiner Sicht schlüssig. Warum die automatische Verrechnung mit dem Gleitzeitkonto ausscheidet erschliesst sich mir dabei nicht. Die Tatsache, dass das Gleitzeitsystem die Stunden nicht erfasst stelle ich hier ja gerade in Frage. Ist es ueblich, dass am Wochenende geleistete Stunden nicht in die Erfassung der Wochenarbeitszeit einfliessen und wenn ja warum sollte dies so sein ?

Die Diskrepanz fiel erst jetzt auf, weil die Verrechnung der Wochenendarbeit erst im nachfolgenden Monat abgerechnet wird. Die Zahl 80 h ist fiktiv. Derzeit ist die Situation in Klaerung, es wurde nur das Grundgehalt ausgezahlt, der Anspruch auf Auszahlung der Zuschlaege wurde mündlich zugesagt und steht noch aus.

Um die Verwirrung vielleicht aufzulösen die einfache Frage:
Ist es korrekt, dass auf dem Gleitzeitkonto Minusstunden entstehen, wenn ein AN mit einem AV über 40 WSt. 40 WSt. arbeitet und ein Teil davon am Wochenende gearbeitet wurde ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Der Arbeitnehmer erarbeitet nicht ausschließlich am Wochenende die IP Stunden, sondern er arbeitet die üblichen 4p Stunden und leistet zusätzlich(!) am Wochenende einige Stunden. Diese zusätzlichen Stunden tauchen nicht in der Wochenarbeitszeitubersicht auf und diese Stunden können auch nicht zum erreichen des "Wochensolls" eingesetzt werden. So habe ich es verstanden...

Zitat (von Dadon4583):
die 80 Stunden sind angesammelte Minusstunden im Jahr 2018, eben die Stunden, die am Wochenende geleistet wurden. Das hat also nicht unmittlebar mit der woechentlichen Arbeitszeit zu tun.

Ich versuche meine Bedenken mit einem Vergleich zu verdeutlichen:

Normalfall:
Wenn der Mitarbeiter die 40 Stunden/Woche werktags (hier Mo-Fr) leistet, werden 40 Stunden bezahlt und zusaetzlich werden die Arbeitstunden auf dem Gleitzeitkonto gut geschrieben, sodass dieses ausgeglichen bleibt.

Sonderfall:
Wenn der Mitarbeiter 30 Stunden/Woche werktags arbeitet (hier Mo-Fr) und 10 Stunden/Woche am Sonntag arbeitet, werden auch 40 Stunden bezahlt. Auf dem Gleitzeitkonto werden aber nur die 30 Stunden gut geschrieben die werktags geleistet wurden. Damit entstehen in jeder Woche 10 Minusstunden, obwohl der Arbeitnehmer seine woechentliche Arbeitszeit von 40 h erfuellt hat und das sogar am Wochenende.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dadon4583
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, nicht ganz.
Der Arbeitnehmer erarbeitet die üblichen 40 Stunden sowohl in der Woche als auch am Wochenende (angeordnet und unabdingbar). Diese Wochenend-Stunden tauchen aber nicht in der Wochenarbeitszeitsübersicht auf und werden somit nicht zum Erreichen des "Wochensolls" eingesetzt .

Übertragen auf andere Berufe würde dies ja bedeuten:
Bei z.B. Krankenschwester, die am Wochenende arbeitet, werden die geleisteten Stunden nicht bei ihrem Wochensoll von 40 Stunden berücksichtigt. Macht ja keinen Sinn.

Muss nicht, wenn die Wochenend-Arbeit angeordnet wurde, dies stets berücksichtigt werden bei der üblichen 40 Stunden-Woche?

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