Grad der Behinderung, Behindertenausweis

14. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)
Grad der Behinderung, Behindertenausweis

--- editiert vom Admin

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine sehr ähnliche Frage ist unter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=11942

beantwortet worden.

Für Bewerbungen im sozialen Bereich oder öffentlichen Dienst kann es sogar hilfreich sein, eine Behinderung anzugeben, da diese dort bevorzugt eingestellt werden. Das macht mein Arbeitgeber auch.

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#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Sofern der Krebs nach Entfernung der Schilddrüse vollständig ausgeheilt sein wird, wird Deine Freundin wohl keine Behinderteneigenschaft anerkannt bekommen.
Sonst müßte ja jede Frau mit Totaloperation ebenfalls diese Eigenschaft zuerkannt bekommen. Auch diese Frauen müssen ständig Hormone nehmen.

Zumindest wird der Grad der Behinderung (GdB)nicht 50 Prozent betragen.
Erst ab einem GdB von 50 bekommt Deine Freundin einen Schwerbehindertenausweis.

Arbeitgeber versuchen gerne, die Schweigepflicht der Ärzte und Krankenkassen dadurch zu unterlaufen, daß sie einfach den Bewerber im Personalbogen oder persönlich nach Krankheiten usw. fragen.

Entsprechende Fragen im Personalbogen müssen NICHT beantwortet werden !
Im persönlichen Bewerbungsgespräch kann man solchen Fragen geschickt ausweichen.

Ausnahme:
Ist die Krankheit oder die Behinderung geeignet, die tatsächliche Arbeitsleistung erheblich einzuschränken oder überdurchschnittliche Fehlzeiten zu produzieren, könnte der AG nachträglich den Arbeitsvertrag versuchen anzufechten.

Da der Krebs jedoch bei Arbeitsaufnahme ausgeheilt sein dürfte, darf sich Deine Freundin zu Recht als GESUND bezeichnen.



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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Zumindest wird der Grad der Behinderung (GdB)nicht 50 Prozent betragen.


Aha. Und woher weißt du das so genau?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

@venotis

Eigene Erfahrung.
Ich habe einen Wirbelbruch mit andauernder Einschränkung der Bewegungsfähigkeit (sowie ein paar andere Kleinigkeiten) hinter mir - und habe trotz jahrelangem Kampf >nur< einen GdB von 40 bekommen.

Zudem habe ich jahrelang als Schwerbehindertenvertreter gearbeitet und eine ganze Menge Begründungen der Versorgungsämter gelesen.
Manchmal kann man da nur den Kopf schütteln.

Vater Staat muß sparen :(

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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 14.04.2006 23:42:32

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Zum Thema >lügen< hier ein link:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/serie_recht/498641.html

Du mußt unterscheiden zwischen >Behinderung< und >Schwerbehinderung<.
Als >Schwerbehinderter< gilt man erst ab einem GdB von 50.
Im Allgemeinen greift der besondere Kündigungsschutz erst ab einem GdB von 50 ODER bei gleichgestellten Personen.

Nähere Infos findest Du hier:

http://hepatitis-c.de/schwer.htm

UNTER einem GdB von 50 hat man nur einen kleinen Pauschbetrag bei der Steuererklärung.


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#7
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Das Anti-Diskriminierungsgesetz wurde nicht umsonst in der ursprünglichen Form geblockt !

Ich sehe schon, Du bist ein positiver Mensch ;)
Trotzdem sollte Deine Freundin lieber kleine Brötchen backen.
Sofern sie keine früheren schweren Erkrankungen hatte und sofern aus der Krebsgeschichte keine Folgeerkrankungen hervorgehen, sollte sie HÖCHSTENS mit 20-30 GdB rechnen ! Aber das ist schon SEHR optimistisch gerechnet !

Ein Tip noch:
Ich empfehle Behinderten immer die Mitgliedschaft im VDK.
www.vdk.de

Im Beitrag ist ein kostenloser Sozialrechtsschutz inbegriffen.
Und die Leute kämpfen wirklich, wenn auch nur eine kleine Chance auf Erfolg besteht.
Haben SEHR gute Kontakte zu Versorgungs- und Integrationsämtern !

Alles Gute !

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#9
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

>So muss sie sich nicht darum kümmern.<

Das ist zwar lieb von Dir gemeint, aber das hilft Deiner Freundin nicht wirklich weiter.
Gerade wenn sie - wie Du schreibst - >durch den Wind< ist, hilft es ihr erheblich mehr, wenn sie sich SELBST um ihre Angelegenheiten kümmert.
Nur wenn sie selbst sich in die Materie einlesen muß und sich mit den einzelnen Stellen selbst in Verbindung setzen muß, kommt sie auch selbst auf andere Gedanken und kann die Hilfsbereitschaft z.B. des VDK auch selbst voll genießen !

Mein Tip:
Erledige KEINE Arbeiten für sie.
Hilf und zeige ihr nur, welche Dinge zu tun sind und besonders, wie sie eine tägliche (oder wöchentliche, je nach Arbeitsanfall) to-do-Liste erstellen kann, damit sie nichts vergisst.

Ist nur ein guter Rat, der verhindern soll, daß sich Deine Freundin irgendwann vollständig auf Dich verläßt und alle (besonders die unangenehmen !) Aufgaben auf Dich abwälzt.

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#11
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@RobertRatlos:

quote:
Sofern der Krebs nach Entfernung der Schilddrüse vollständig ausgeheilt sein wird, wird Deine Freundin wohl keine Behinderteneigenschaft anerkannt bekommen.
Sonst müßte ja jede Frau mit Totaloperation ebenfalls diese Eigenschaft zuerkannt bekommen. Auch diese Frauen müssen ständig Hormone nehmen.
Zitat:


Also meines Wissens gibt es für entnommene Organe festgelegte Werte, was den GdB angeht. Ich weiß zwar nicht, wie hoch dieser bei einer entnommenen Schilddrüse liegt, aber Frauen mit einer Totaloperation bekommen auf jeden Fall einen GdB zuerkannt. Allein die Entnahme der Gebärmutter schlägt hier mit 30% zu Buche. Weis ich mit Sicherheit, weil auch meiner Frau die Gebärmutter entfernt werden musste. Die 30% wurden auch ohne große Nachfragen und auch ohne Vdk zuerkannt, eben weil das ein festgeschriebner Wert ist.

Gruss,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600110/SharedDocs/Publikationen/Soziale-Sicherung/K-710,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/K-710.pdf

Teil A -> GdB/MdE-Tabelle -> Punkt 26.15 (etwas runterscrollen zu 'Schilddrüsenerkrankheiten' ab Seite 100)

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