Gratifikation Anspruch bei Ausscheiden?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
pauleck83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gratifikation Anspruch bei Ausscheiden?

Ich habe zum 1.Juli fristgerecht (am 25.05.) gekündigt (4Wochen zum Monatsende. Gleichzeitig wurde mir Ende Mai die Gratifikation (14.Monatsentgelt festgelegt in der Betriebsvereinbarung) ausbezahlt.
Jetzt wird mir die Gratifikation vom Juni-Entgelt wieder abgezogen.
D.h. Juni-Lohn gleich NULL!
Darf man mir eine schon ausbezahlte Gratifikation wieder vom nächsten Lohn abziehen?
In der Betriebsvereinbarung steht dass man Anspruch auf die Gratifikation hat, wenn man bis Ende Mai in keinem gekündigten Arbeitsverhältnis steht...

Habe ich nun Anspruch darauf und dürfen die mir das schon ausbezahlte wieder vom nächsten bzw. in diesem Fall letzten Lohn einfach abziehen?

Ich muss dazu sagen, dass die Gratifikation für das letzte Geschäftsjahr ist!
Ich war das volle Geschäftsjahr schon angestellt.

Vielen Dank für Infos... :)

-- Editiert am 23.06.2009 23:07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nun - die sache ist doch klar: ende mai hast du in einem gekündigten arbeitsverhältnis gestanden, also keinen anspruch. allerdings hätte man die aufrechnung nicht so machen dürfen, dass du gar nichts mehr bekommst - das existenzminimum hätten sie dir lassen müssen. was die rückzahlung jedoch verzögert hätte - und da wärest du für den AG nicht mehr greifbar gewesen.

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