Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe Anfang Februar meinen alten Job fristgemäß ZUM 31.3. gekündigt.
Im Arbeitsvertrag steht, daß eine gezahlte Gratifikation zurückgezahlt werden muß, wenn man das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. kündigt.
Die Gratifikation beträgt weniger als ein Monatsgehalt.
Ich verstehe das so, daß ich einen Anspruch auf die Gratifikation habe. Der 31.3. war noch ein Arbeitstag und eine Kündigung zum 31.3. besagt ja auch, zum Ablauf des Tages.
Wäre dies nicht so, wäre ich ja 6 Monate gebunden, da eine Kündigung immer 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen muß.
Gratifikation Rückzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



aus-innovativ.de:
"gratifikation= 100 Euro
Rückzahlungsklausel ist unzulässig
Gratifikation < 1 Monatsbezug
Bindung bis 31.3.* mögl.
à vorheriges Ausscheiden auf eigene Veranlassung begründet allerdings Rückzahlungsverpflichtung
Gratifikation = 1 Monatsbezug
hat der Arbeitnehmer bis zum 31.3.* nur einen Kündigungstermin, muss er ihn auslassen, um die Gratifikation behalten zu können; bei mehreren Kündigungsmöglichkeiten muss er nur den Kündigungstermin am 31.3. auslassen, um die Gratifikation zu erhalten
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende hat, muss diese einzige Kündigungsmöglichkeit verstreichen lassen. Dies hat zur Konsequenz, dass er de facto bis zum 30.6. gebunden ist, weil er nur zum Quartalsende ausscheiden kann.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer mehrere Kündigungsmöglichkeiten hat. Dann ist einzige Voraussetzung, dass die Kündigung erst nach dem letzten Tag der Drei-Monats-Frist wirksam wird. Bei einer Kündigungsmöglichkeit von , z.B. vier Wochen zum Monatsende könnte der Arbeitnehmer damit das Arbeitsverhältnis zum 30.4. beenden, ohne dass er zur Rückzahlung der Gratifikation verpflichtet wäre.
Gratifikation > 1 Monatsbezug und < 2 Monatsbezüge
Bindung bis 30.6.* möglich
Gratifikation = 2 Monatsgehälter
Staffelung der Rückzahlungspflicht:
Ausscheiden bis 31.3.*: Rückzahlung von 1,5 Monatsgehältern
Ausscheiden bis 30.6.*: Rückzahlung von 1 Monatsgehalt
Ausscheiden bis 30.9.*: Rückzahlung von 0,5 Monatsgehältern
Ausscheiden nach dem 30.9.*: keine Rückzahlung"
Ok, aber eins verstehe ich nicht.
Warum muß man mit der Kündigungsfrist 6 Wochen vor Quartalsende bis zum 30.6. bleiben?
Man darf doch z.B. im Januar zum 31.3. kündigen. Damit wäre die Kündigungsfrist gewahrt und hat Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation.
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Sie dürfen ja jederzeit zum Fristablauf kündigen. Niemand kann oder wird Sie zwingen, länger zu bleiben.
Sie müssen halt nur bis zum 30.06. angestellt sein, um die Gratifikation zu erhalten.
Worauf stützt sich denn Ihre Annahme, Sie hätten Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wenn Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen?
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