Gratifikation Rückzahlung

16. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cidre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gratifikation Rückzahlung

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe Anfang Februar meinen alten Job fristgemäß ZUM 31.3. gekündigt.

Im Arbeitsvertrag steht, daß eine gezahlte Gratifikation zurückgezahlt werden muß, wenn man das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. kündigt.
Die Gratifikation beträgt weniger als ein Monatsgehalt.

Ich verstehe das so, daß ich einen Anspruch auf die Gratifikation habe. Der 31.3. war noch ein Arbeitstag und eine Kündigung zum 31.3. besagt ja auch, zum Ablauf des Tages.
Wäre dies nicht so, wäre ich ja 6 Monate gebunden, da eine Kündigung immer 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen muß.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

aus-innovativ.de:

"gratifikation= 100 Euro
Rückzahlungsklausel ist unzulässig

Gratifikation < 1 Monatsbezug
Bindung bis 31.3.* mögl.

à vorheriges Ausscheiden auf eigene Veranlassung begründet allerdings Rückzahlungsverpflichtung

Gratifikation = 1 Monatsbezug
hat der Arbeitnehmer bis zum 31.3.* nur einen Kündigungstermin, muss er ihn auslassen, um die Gratifikation behalten zu können; bei mehreren Kündigungsmöglichkeiten muss er nur den Kündigungstermin am 31.3. auslassen, um die Gratifikation zu erhalten

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende hat, muss diese einzige Kündigungsmöglichkeit verstreichen lassen. Dies hat zur Konsequenz, dass er de facto bis zum 30.6. gebunden ist, weil er nur zum Quartalsende ausscheiden kann.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer mehrere Kündigungsmöglichkeiten hat. Dann ist einzige Voraussetzung, dass die Kündigung erst nach dem letzten Tag der Drei-Monats-Frist wirksam wird. Bei einer Kündigungsmöglichkeit von , z.B. vier Wochen zum Monatsende könnte der Arbeitnehmer damit das Arbeitsverhältnis zum 30.4. beenden, ohne dass er zur Rückzahlung der Gratifikation verpflichtet wäre.

Gratifikation > 1 Monatsbezug und < 2 Monatsbezüge
Bindung bis 30.6.* möglich

Gratifikation = 2 Monatsgehälter
Staffelung der Rückzahlungspflicht:

Ausscheiden bis 31.3.*: Rückzahlung von 1,5 Monatsgehältern

Ausscheiden bis 30.6.*: Rückzahlung von 1 Monatsgehalt

Ausscheiden bis 30.9.*: Rückzahlung von 0,5 Monatsgehältern

Ausscheiden nach dem 30.9.*: keine Rückzahlung"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cidre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, aber eins verstehe ich nicht.
Warum muß man mit der Kündigungsfrist 6 Wochen vor Quartalsende bis zum 30.6. bleiben?

Man darf doch z.B. im Januar zum 31.3. kündigen. Damit wäre die Kündigungsfrist gewahrt und hat Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie dürfen ja jederzeit zum Fristablauf kündigen. Niemand kann oder wird Sie zwingen, länger zu bleiben.

Sie müssen halt nur bis zum 30.06. angestellt sein, um die Gratifikation zu erhalten.

Worauf stützt sich denn Ihre Annahme, Sie hätten Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wenn Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen