Ein großer Handyhersteller wird trotz Milliarden-Nettogewinn sein Werk schliessen. Darf ein Arbeitgeber da betriebsbedingte Massenkündigungen aussprechen? Fällt es unter die unternehmerische Gestaltungsfreiheit ins Ausland zu ziehen und deshalb allen zu kündigen?
Wegen Rückforderung von Subventionen. Die Regierung im Land meint, das Unternehme habe die Beschäftigungszusage nicht eingehalten und prüft deshalb, ob gemäß §§ 49
, 49 a VwVfG
die Subventionen zurückgefördert werden können
Wie ist das Ganze zu lösen wenn die Subventionen hier nun durch ör Vertrag oder durch pr Vertrag oder durch eine Mischung von beidem vergeben wurden?
Großer Handyhersteller: Betriebsbedingte Kündigung und Rückforderung Subventionen
25. Januar 2008
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Frage vom 25. Januar 2008 | 19:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Großer Handyhersteller: Betriebsbedingte Kündigung und Rückforderung Subventionen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2008 | 19:54
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Fällt es unter die unternehmerische Gestaltungsfreiheit ins Ausland zu ziehen und deshalb allen zu kündigen?
Ja.
quote:
Wie ist das Ganze zu lösen wenn die Subventionen hier nun durch ör Vertrag oder durch pr Vertrag oder durch eine Mischung von beidem vergeben wurden?
Das hat dann mit Arbeitsrecht nichts mehr zu tun.
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