Gründungszuschuss

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Purzeln
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Gründungszuschuss


Liebe User,
nach 8 Jahren in ein und derselben Firma möchte ich mich selbständig machen. Da ich schon die ersten Aufträge "an Land gezogen" habe, möchte ich mein Arbeitsverhältnis gern zum Monatsende per Auifhebungsvertrag beenden.
Für die ersten Monate meiner Selbständigkeit möchte ich gern den sogenannten "Gründungszuschuss" der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Meine Frage: Kann mich die Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit belegen, da ich mein jetziges Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag beenden will, oder steht mir der "Gründungszuschuss" sofort zu?

Tausend Dank für Eure Hilfe !!!

Purzeln

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@purzeln

:forum: sozialrecht

mit sicherheit erhältst du eine sperre von 3 monaten wegen d. aufhebungsvertrages.
ist ja wie eine eigene kündigung.
und glaube nicht, dass du dann den gründungszuschuss erhältst. die sb in der arb.agentur kennen solche 'fälle': sich kündigen lassen (o. aufhebung unterschreiben) u. dann anträge stellen.
wenn du glück hast, bekommst du während der sperre alg2, zwar zu 30% gekürzt und gleich eine sinnvolle maßnahme wie bewerbungstraining oder einen ein euro job.

sunbee

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