Grund für Krankschreibung nennen?

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Grund für Krankschreibung nennen?

Hallo Ihr fleißigen Helfer,

muß ich, wenn ich eine Krankschreibung habe, meiner Chefin den Grund nennen? Bei einer Wunde z.B. bin ich dann verpflichtet diese zu zeigen, auch wenn die Hand verbunden ist?

Danke schon mal für Euere Antworten, Gruß Primax

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"das wird schon wieder....."

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo

quote:
muß ich, wenn ich eine Krankschreibung habe, meiner Chefin den Grund nennen?


Nein, es reicht vollkommen, wenn die Chefin die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit hat.


quote:
Bei einer Wunde z.B. bin ich dann verpflichtet diese zu zeigen, auch wenn die Hand verbunden ist?


Das musst du noch viel weniger. Wüsste auch nicht, wozu das gut sein soll.

Ist die Chefin so misstrauisch? Oder Hobby-Ärztin?

Gruß
AZ

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#2
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Sie ist noch nicht lange bei uns.

Es weiß keiner so richtig was das soll. Deshalb wollte ich wissen, wie weit sie gehen kann. Ich muß nämlich am 11. ins Krankenhaus und habe nicht unbedingt lust ihr zu sagen warum. Es reicht wenn es mein unmittelbarer Chef( Sie ist Chefin vom gesammten Haus )weiß und gut ist.

Es kam sogar die Anweisung, Arzttermine nur auf die freien Tage zu legen und nicht wenn man arbeitet. Das versuchen wir ja auch, aber wenn Dienstplanänderungen kommen usw. läßt es sich nicht vermeiden, dass es mal nicht an einem freien Tag ist. Mal sehen was da noch so alles auf uns zu kommt.

Aber jetzt weiß ich erst mal, dass ich nicht verpflichtet bin die Erkrankung zu nennen.
Wie ist es dann eigentlich wenn sie im Personalbüro anruft und nachfrägt? Dort kommt ja der Krankenschein hin?

Gruß Primax


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"das wird schon wieder....."

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber jetzt weiß ich erst mal, dass ich nicht verpflichtet bin die Erkrankung zu nennen.
Wie ist es dann eigentlich wenn sie im Personalbüro anruft und nachfrägt? Dort kommt ja der Krankenschein hin?


Warum wird wohl auf dem Blatt für den AG im Gegensatz zur Bescheinigung für die Krankenkasse keine Diagnose angegeben sein?

Der AG muss nur wissen, dass Sie arbeitunfähig sind. Nicht warum und weshalb. Und auch die Kollegen und Vorgesetzten geht das nichts an.

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#4
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Arbeitsunfähigkeit kann angezweifelt werden !

Möchte der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, gibt es einige Dinge zu beachten.

Für die Anzweiflung einer Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber ernsthafte und auch begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Diese sind begründet, wenn der Arbeitnehmer häufig und nur für kurze Zeit fehlt. Weiterhin kann der Arbeitgeber Zweifel geltend machen, wenn das Fehlen des Arbeitnehmers auffällig oft auf den ersten oder den letzten Arbeitstag der Woche fällt. Ein weiteres Indiz können Ärzte sein, die auffallend häufig Atteste ausstellen.

Der Arbeitgeber muss der Krankenkasse seine Zweifel mitsamt Begründung mitteilen. Danach ist die Krankenkasse zur Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme verpflichtet. Dies geschieht durch den Medizinischen Dienst der betreffenden Krankenkasse. Gehen allerdings die Gründe für die angezweifelte Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus dem der Krankenkasse vorliegenden Unterlagen hervor, kann diese von der Einforderung des Gutachtens absehen.



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#5
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich danke für die Antworten. Damit kann ich etwas anfangen.

Gruß Primax ;o)

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"das wird schon wieder....."

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#6
 Von 
Nilufee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wie ich ja schon vorher vermutet bist du ja noch ärmer dran wie wir - denn wir stehen zumindest dazu - Krank ist krank -egal ob man magen-darm hat ob irgendwas nicht im Hirn stimmt -


BESTES BEISPIEL:

wir sind ALKIS und stehen dazu öffentlich - egal ob Familie oder Arbeit oder dem Deppen seinem Brezensalz

Alle stehen zu uns - lügen oder verleugnen oder nix sagen -da kommt die Gerüchteküche auf

GUTE BESSERUNG

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Anweisung, Arzttermine nur auf die freien Tage zu legen

... das ist im Prinzip auch so richtig, geht aber nicht so weit, dass du das wieder umschmeißen musst, wenn und weil eure Dienstpläne geändert wurden (ich nehme an, nachdem sie bereits veröffentlicht/ausgehängt worden waren). Wenn du in Kenntnis des Dienstplans den Arzttermin so vereinbart hast, dass er auf die Freizeit fällt, hast du deine Pflicht auch erfüllt.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
der Threat ist schon 3 Jahre alt....
Warum wohl hat Nilufe diese Leiche ausgegraben ??

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