Grund für außerordentliche Kündigung?

14. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Phoenix92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Grund für außerordentliche Kündigung?

Guten Morgen,
habe eine Frage zum Thema außerordentliche Kündigung, habe bereits die Suchfunktion benutzt, jedoch nichts gefunden.
Anbei der Sachverhalt:

Der AN ist in einer Kfz-Werkstatt angestellt, es wird von ihm beinahe jeden Tag verlangt, die Mittagspause durchzuarbeiten, oder nach Feierabend Überstunden zu machen. Außerdem wird verlangt, Samstags zu arbeiten, obwohl dies nicht vertraglich geregelt ist und auch kein Notfall vorliegt, sondern die Terminplanung seit Längerem mangelhaft ist. Der AN nahm dies eine längere Zeit hin. Da der AN vom AG in keinster Weise positive Anerkennung für diese zusätzlichen Leistungen bekommt, gar verhöhnt wurde, er würde zu wenig arbeiten, weigert sich der AN weitere Überstunden zu machen. Der AG streicht ihm darauf als "Bestrafung" die Überstunden. Der AN galt davor als zuverlässig, belastbar und pünktlich.

Ist hierbei eine außerordentliche Kündigung von Seiten des AN gerechtfertigt? Meines Erachtens liegt hier wohl ein Arbeitszeitbetrug vor, bin mir jedoch unschlüssig, ob das einen "wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung darstellt.

Für Antworten danke ich schonmal im Vorraus.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn ein AG sich beharrlich weigert, den AN vertragsgemäß arbeiten zu lassen / zu beschäftigen, könnte man m.E. tatsächlich über arbeitnehmerseitige außerordentliche Kündigung nachdenken. Es ist dann auch eine Frage der Beweisbarkeit. Am Ende würde ggf. ein Arbeitsrichter darüber befinden.
Wenn der AN aber sich der permanenten Anordnung von Überstunden wiedersetzt, wird die Beziehung mit Sicherheit den Bach runtergehen; könnte bedeuten, dass der AG die "Fristlose" des AN akzeptiert - oder aber, dass der AG seinerseits kündigt. Ich tippe ohnehin auf einen Kleinbetrieb.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Phoenix92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär, danke für Ihre Antwort.

Zur Beweisbarkeit der Überstunden:
Ausdrucke des Zeitnahmesystems liegen vor, ebenso handschriftlicher Überstundenaufschrieb, vom Werkstattleiter unterschrieben.

Und ja, es handelt sich um einen momentan expandierenden Kleinbetrieb.

Die Beziehung AN AG steht schon seit längerem unter Spannung, da unter anderem Zuschläge und Gutscheine für geleistete Überstunden versprochen wurden, jedoch dann verweigert wurden. Rein rechtlich zwar nicht anfechtbar, da nichts schriftlich vereinbart wurde, auf menschlicher Ebene jedoch verwerflich. Des Weiteren wird einzelnen AN das Rauchen trotz abstempeln verboten, während es anderen wiederum erlaubt ist, dies wird aus reiner Willkür vom AG entschieden, eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Hat der AN bereits eine neue Arbeitsstelle? Wenn nicht, würde ich eine suchen, parallel vors Arbeitsgericht gehen, um die Entlohnung der Überstunden und Einhalten der (zumindest gesetzlichen) Pausenregeln durchzusetzen. Das ist genug Zündstoff, dass am Ende der AG fristlos kündigen würde. Damit ist der AN in einer etwas besseren Position, im stünde ggf. sogar noch eine Abfindung zu oder man macht es im gleichem Zuge. Selbst wenn der AG dann fristgerecht kündigt, verschlechtert das die Lage nicht wirklich.

Jedenfalls würde ich ohne unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag hier nicht kündigen. Gründe für eine fristlose Kündigung gibt es allemal. Alleine die Verweigerung der Pausenregeln oder das Streichen der nachweisbar erbrachten Überstunden stellt aus meiner Sicht jeweils einen Grund für eine Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit dar.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.07.2013 11:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.. ein Überlegung noch: Wahrscheinlich steht in deinem AV, dass Überstunden angeordnet werden können; dann sind Wochenarbeitszeiten bis zu 60 Stunden möglich - und die erste Frage ist, wann bzw. in welchem Zeitraum der entsprechende Ausgleich durch Minderstunden erfolgen soll / zu erfolgen hat. Das könnte die Situation entspannen. Frage auch, ob es einen TV gibt, der solche Dinge regelt. Allerdings scheint bei euch mehr im Argen zu liegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Phoenix92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AN hat bereits bei einer anderen Firma eine Zusage, alternativ würde er direkt auf die Meisterschule wechseln.

Zum Thema Arbeitsgericht sei gesagt, der AG hat den AN in Vergangenheit des Öfteren dazu genötigt, die Höchstarbeitszeit von 10h zu überschreiten, deswegen sehe ich das etwas skeptisch, am Ende fährt man dem AN noch an den Karren. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 verschiedene Dinge.

Des Weiteren sei gesagt, dass der AN gerade in einem "schwebendem Arbeitsvertrag" steht, da er seine Facharbeiterprüfung abgelegt und bestanden hat, jedoch noch kein neuer Arbeitsvertrag verfasst wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Des Weiteren sei gesagt, dass der AN gerade in einem "schwebendem Arbeitsvertrag" steht,

Die Annahme ist schlicht falsch. An hat eine Arbeitsvertrag.



quote:
da er seine Facharbeiterprüfung abgelegt und bestanden hat, jedoch noch kein neuer Arbeitsvertrag verfasst wurde.

Das ist auch schlicht nicht verpflichtend.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann würde ich empfehlen: Die Zusage unter Dach und Fach bringen, so dass man fristgerecht kündigen könnte. Sobald der Arbeitsvertrag mit dem neuen AG unterschrieben ist (nicht früher) fristgerecht kündigen und den alten AG mit Frist auffordern, die gestrichenen Überstunden auszuzahlen (beides zusammen per Einschreiben). Weigert er sich weiter, einfach vor einem Arbeitsgericht klagen. Mit den Stundenzetteln dürfte das ein Selbstläufer sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Phoenix92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend

@mepeisen:
Um es genauer zu sagen, der AN hatte bis vor ein paar Tagen keinen Arbeitsvertrag, sondern noch einen Ausbildungsvertrag, deswegen auch die von mir erwähnte Facharbeiterprüfung.
Dort gibt es eine Klausel:
"Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Bestehen der Gesellen/Facharbeiterprüfung".
Die Prüfung ist bestanden, und somit ist in diesem Fall ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, da AN ja danach wieder arbeiten gegangen ist und die Arbeit vom AG angenommen worden ist. Ich entschuldige mich für die wohl falsche Wortwahl "schwebender Arbeitsvertrag".

Des Weiteren gibt es auch diese Klausel über die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei anderen AN im AV, da jedoch kein oder nicht korrekter Ausgleich der Überstunden erfolgt, weigern sich auch andere AN Überstunden zu leisten.

Und zum Thema TV, die Arbeitstelle ist nicht tarifgebunden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Die Prüfung ist bestanden, und somit ist in diesem Fall ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, da AN ja danach wieder arbeiten gegangen ist und die Arbeit vom AG angenommen worden ist.

Stimmt.
Unbefristeter Arbeitsvertrag, da ohne schriftliche Vereinbarung auf Grundlage des BGB.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.745 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen