Hallo liebe Forumsmitglieder,
mein Vater war Klempner in Thüringen (Betrieb hat 3 Mitarbeiter). In seinem Arbeitsvertrag steht, dass der Tarifvertrag für Sanitärhandwerk in Thüringen Geltung hat (regelt Kündigungsfrist von 3 Monaten). Mein Vater ist nicht in der Gewerkschaft und der Arbeitgeber nicht in AG-Verband.
Nun wurde letzte Woche die Kündigung ausgesprochen. Meine Frage: Gilt die Kündigungsfrist aus dem Tarifvertrag oder die gesetzliche (wäre 5 Jahre)?
So wie ich es verstehe, wirken die Regelungen des Tarifvertrages bei einer solchen vertraglichen Bezugnahme nicht als Rechtsnormen auf das Arbeitsverhältnis ein, sondern gestalten es lediglich als vertragliche Bestimmung. Da aber Kündigungsfristen kleiner als die gesetzlichen nur Anwendung finden, wenn ein entsprechender Tarifvertrag es so regelt (und auch bindend ist) sollten doch die 5 Monate gesetzliche Kündigungsfrist verbindlich sein, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe und viele liebe Grüße, Yves.
Gültigkeit Tarifvertrag
5. Juli 2005
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Frage vom 5. Juli 2005 | 13:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültigkeit Tarifvertrag
#1
Antwort vom 5. Juli 2005 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (50065 Beiträge, 17543x hilfreich)
Nach § 622 Abs. 4 BGB gilt in diesem Fall der Tarifvertrag, also die 3-monatige Kündigungsfrist.
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