mal agenommen Herr Mustermann hat ein neues Jobangebot und möchte sich beruflich neu orientieren. Er könnte sofort beim neuen Arbeitgeber anfangen.
Laut Tarifvertrag seines alten Arbeitgebers ist er an die laut Manteltarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen gebunden. Bezogen auf den ersten von sagen wir mal von 2007, der aber fortlaufend geändert und ersetzt wurde und mit aktueller Fassung von sagen wir mal 2015 existiert sind hier Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer festgelegt, die sehr hoch sind.
Wenn jetzt in diesem neuen Tarifvertrag, der alles festlegt (allgem. Regelung, Vergütung, Urlaub, Beendigung AV usw, also ein Manteltarifvertrag) stehen würde unter dem § Geltungsbereich, dass der Tarifvertrag nur für die Beschäftigten gilt, die Mitglieder in der vertragsschliessenden Gewerkschaft sind, wäre dann die Kündigungsfrist für Herrn Mustermann wieder nach BGB oder die Zeiten laut Tarifvertrag ? Oder muss Herr Mustermann einen Aufhebungsvertrag machen, da sein neuer Arbeitgeber ihn zeitnah einstellen möchte ?
Herr Mustermann ist kein Mitglied der Gewerkschaft.
Gültigkeit Tarifvertrag bei Kündigung durch Arbeitnehmer
18. Januar 2016
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Frage vom 18. Januar 2016 | 10:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gültigkeit Tarifvertrag bei Kündigung durch Arbeitnehmer
#1
Antwort vom 18. Januar 2016 | 11:30
Von
Status: Heiliger (20085 Beiträge, 7275x hilfreich)
Und was steht im Arbeitsvertrag von M.? Wenn der in entsprechenden Teilen Bezug nimmt auf den TV, gelten dessen Regeln doch.
#2
Antwort vom 18. Januar 2016 | 12:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat Arbeitsvertrag:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem seit 2007 geltenden Manteltarifvertragfür die FA.XYZ, und den sich ergänzenden , ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft ist"
Tarifvertrag§ 1 Geltungsbereich ?
Zitat
" Dieser Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten an den vertragschließenden "Unternehmen", die Mitglieder der vertragschließenden Gewerkschaft sind"
mich verwirrt die Bezugnahme auf den Tarifvertrag und zugleich der Geltungsbereich.
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