Gütetermin - Verschiebung bei Krankheit

10. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Herr123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütetermin - Verschiebung bei Krankheit

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer zweiten Meinung.

Seit Mitte 2018 bin ich durchgängig arbeitsunfähig. Ich habe Anfang diesen Jahres eine personenbedingte Kündigung erhalten. Ich habe über eine Anwaltskanzlei eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Gütetermin wurde verschoben, da ich in einer Reha-Klinik war. Leider bin ich trotz der Reha weiterhin nicht arbeitsfähig und bin durch meine Erkrankung sehr eingeschränkt. Ich überlege jetzt die Kanzlei um eine weitere Verschiebung des Gütetermins zu bitten.

Wie lange kann man einen Gütetermin in so einem Fall verschieben?

Ich freue mich über jeden Tipp und Erfahrungswert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo,

hat das Arbeitsgericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Herr123):
Leider bin ich trotz der Reha weiterhin nicht arbeitsfähig

Aber nicht verhandlungsunfähig...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Eben - Sie müssten schon nachweislich wegeunfähig oder verhandlungsunfähig sein. Wobei man bei "wegeunfähig" evtl sogar noch Transportalternativen fände. Nur "arbeitsunfähig" reicht da bei weitem nicht. Also ggf fragen, ob der Arzt das auf sich nimmt mit der Bescheinigung. Sollte man daran Zweifel hegen, wird ein Prüfungstermin in Bezug auf die Erkrankung fällig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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