Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer zweiten Meinung.
Seit Mitte 2018 bin ich durchgängig arbeitsunfähig. Ich habe Anfang diesen Jahres eine personenbedingte Kündigung erhalten. Ich habe über eine Anwaltskanzlei eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Gütetermin wurde verschoben, da ich in einer Reha-Klinik war. Leider bin ich trotz der Reha weiterhin nicht arbeitsfähig und bin durch meine Erkrankung sehr eingeschränkt. Ich überlege jetzt die Kanzlei um eine weitere Verschiebung des Gütetermins zu bitten.
Wie lange kann man einen Gütetermin in so einem Fall verschieben?
Ich freue mich über jeden Tipp und Erfahrungswert.
Gütetermin - Verschiebung bei Krankheit
10. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2019 | 19:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütetermin - Verschiebung bei Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. März 2019 | 19:33
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Hallo,
hat das Arbeitsgericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet?
#2
Antwort vom 10. März 2019 | 19:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatLeider bin ich trotz der Reha weiterhin nicht arbeitsfähig :
Aber nicht verhandlungsunfähig...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. März 2019 | 00:55
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Eben - Sie müssten schon nachweislich wegeunfähig oder verhandlungsunfähig sein. Wobei man bei "wegeunfähig" evtl sogar noch Transportalternativen fände. Nur "arbeitsunfähig" reicht da bei weitem nicht. Also ggf fragen, ob der Arzt das auf sich nimmt mit der Bescheinigung. Sollte man daran Zweifel hegen, wird ein Prüfungstermin in Bezug auf die Erkrankung fällig.
Und jetzt?
Schon
268.080
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
33 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten