HILFE! Kein Arbeitszeugnis,Klausel Auflösungsvert

20. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ratlosneedhelp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
HILFE! Kein Arbeitszeugnis,Klausel Auflösungsvert

Ich bin fix und fertig mit den Nerven... ich hab die schlimme befürchtung, daß ich böse reingelegt wurde und meinen Anspruch auf ein Zeugnis verloren habe, nach vielen Jahren Tätigkeit in einer Firma (mehr als 10 Jahre...). Ohne Arbeitszeugnis nach so langer Zeit bin ich doch geliefert, was soll ich denn nur machen?

Folgender Sachverhalt: ich habe anfang Oktober einen Auflösungsvertrag unterschrieben, das Arbeitsverhältnis endete 30.12.2009.

Dort war jedoch eine Klausel enthalten: "Mit Unterzeichnung dieses Auflösungsvertrages sind alle Ansprüche der Parteien aus oder in Verbindung mit dem Anstellungsverhältnis - gleichgültig ob bekannt oder unbekannt und aus welchem Rechtsgrund - abgegolten und erledigt."

Im § 4 des Auflösungsvertrages steht zwar: "Auf Wunsch erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis, welches Ihrem beruflichen Fortkommen dient."

Als ich den Vorgesetzten damals auf das Zeugnis angesprochen hatte, sagte er nur lapidar "wir machen Ihnen das dann noch fertig und sie können sich das dann je nachdem abholen oder wir senden es Ihnen zu."

Als dann der letzte Arbeitstag verstrich (ich war eine Weile freigestellt und dachte, ich bekomme das Zeugnis sicher nach dem letzten offiziellen Arbeitstag, also zum Jahresende). Das Zeugnis kam aber nicht.

Jetzt erinnere ich mich auch, daß ein anderer Vorgesetzter (mein direkter) komisch reagierte, als ich auf das Zeugnis ansprach damals und mal nachfragte "Weißt du, wann ich mein Zeugnis bekommen werde?" Die Frage hatte er erstmal ignoriert, nachdem ich nachhakte meinte er nur - relativ unfreundlich - "Was? Ja kann den (Vorgesetzten) da nochmal drauf ansprechen." Da kam aber nichts mehr, ich dachte mir dennoch nichts dabei, weil ich als nicht Jurist geglaubt habe, ein Zeugnis bekomme ich sowieso....

Als ich ihn Tage später nochmal fragte ob er ihn angesprochen hat, (das war kurz vor meinen letzten Tagen dort) meinte er nur:
"nein, habe den noch nicht angesprochen...".

Ich habe mir dennoch nichts dabei gedacht, weil ich ja glaubte, das Zeugnis würde mir nachgesendet.

Zeugen habe ich natürlich keine und die zwei Vorgesetzten würden im Zweifelsfall zusammenhalten, davon gehe ich aus...

Dann hatte ich vor kurzem in der Firma beim Sekretariat angerufen, da konnte man mir wegen dem Zeugnis nichts sagen aber ich könnte dem Vorgesetzten eine E-Mail schreiben. Das habe ich gemacht und es kam keine Antwort-Email.

Ich schaute dann im Internet nach und las von Ausschlussklauseln, ich sah im Arbeitsvertrag nach und fand erstmal keine.

Dann bin ich heute auf die Idee gekommen im Auflösungsvertrag zu schauen und habe mit böser Vorahnung die Klausel gelesen, die ich oben erwähnt habe. Im Internet steht an einigen Stellen, wie ich eben gelesen habe, daß man sowas nicht unterschreiben soll, wenn man z. B. sein Zeugnis nicht hat, aber das weiß man als Nicht-Jurist ja nicht.

Nun habe ich die schlimme Befürchtung, daß ich reingelegt wurde...

Habe ich damit meinen Anspruch auf das Zeugnis verloren? Falls ja, habe ich doch keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt.... Was mache ich denn jetzt nur?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der anspruch auf ein arbeitszeugnis wird. m.e. durch diese klausel nicht berührt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
ratlosneedhelp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, hier zum Beispiel wird gewarnt, daß z. B. auch die Arbeitspapiere mit darunter fallen.

"Achtung! Unterschreiben Sie nicht:
„Ich verzichte auf alle weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ bzw. „Damit
sind alle Ansprüche abgegolten“, bevor nicht eindeutig klar ist, dass wirklich alle
Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus den gesetzlichen
Regelungen (z.B. Aushändigung von Arbeitspapieren) und aus dem
Aufhebungsvertrag (z.B. Gehalts-/Lohnzahlungen) bis zum letzten Arbeitstag erfüllt
sind."

http://verdi.berlin-brandenburg.dgb....gsvertragR.pdf

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Hallo ratlosneedhelp, Sie schreiben:
Im § 4 des Auflösungsvertrages steht zwar: "Auf Wunsch erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis, welches Ihrem beruflichen Fortkommen dient."

Das reicht, der Anspruch auf das Zeugnis ist explizit im Auflösungsvertrag erwähnt.

Wenn man ganz nett sein will, schreibt man den AG per Einschreiben nochmal an und fordert ihn auf, innerhalb von 7 Tagen das Zeugnis auszustellen.
Ein Hinweis auf §4 wäre hilfreich und dass man sonst den Rechtsweg beschreitet.

Man kann auch gleich auf Ausstellung des Zeugnisse klagen. Das geht ohne Anwalt aber dann fallen Gerichtskosten an.



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" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlosneedhelp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

OK danke, ich werde das mit dem Einschreiben probieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlosneedhelp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Nachtrag: mir ist eingefallen, daß mir der Vorgesetzte noch einige Formulare zur Unterschrift vorgelegt hatte, die Quasi "nur reine Formsache" wären.

Gutgläubig habe ich diese unterschrieben und ich habe nun die Befürchtung, daß er mir dabei eventuell eine sogenannte "Ausgleichsquittung" untergejubelt hat. Ich hoffe natürlich nicht, daß dem so ist, aber ich habe gerade gelesen, daß man mit einer solchen Ausgleichsquittung theoretisch auf sein Zeugnis verzichten kann. Das ich mündlich gesagt habe, daß ich das Zeugnis haben möchte kann ich ja nicht beweisen...


Kann man - wenn der mir sowas untergejubelt haben sollte - da noch gegen angehen oder muss ich dann ohne Zeugnis auskommen?

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-- Editiert am 21.01.2010 02:41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Meines Wissens kann man nicht rechtswirksam auf ein Zeugnis verzichten.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollte ein Zeugnis beim Ausscheiden aus dem Betrieb (also hier der 30.12.09) zur Verfügung gestellt werden.

Ich kann mich daher nur der Meinung von hamburgerin01 anschließen.

Per Einschreiben das Zeugnis anfordern, kurze Nachfrist setzen und auf den Rechtsweg hinweisen.

Alles Gute und viel Glück!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

´´Nachtrag: mir ist eingefallen, daß mir der Vorgesetzte noch einige Formulare zur Unterschrift vorgelegt hatte, die Quasi "nur reine Formsache" wären. ´´

Kann man - wenn der mir sowas untergejubelt haben sollte - da noch gegen angehen oder muss ich dann ohne Zeugnis auskommen?

Du musst NIEMALS irgendwas sofort unterschreiben und solltest es auch nic´ht tun, wenn man dich auch noch so sehr versucht unter Druck zu setzen. Die Zeit, alles in Ruhe durchzulesen, auch bis zum nächsten Tag durchzudenken oder gar einen Anwalt zu Rate zu ziehen, kann dir niemand verwehren. Nachher ist oft alles zu spät.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
stimme den Vorrednern zu : Freundlich Dampf machen.
Und zur Not klagen.

Vertragsklauseln die gegen Gesetze verstoßen sind sowieo nichtig.
Ein Arbeitszeugnis steht meine ich irgendwo drin und die Arbeitsbescheinigung ist ohnehin ein Anspruch der Agentur für Arbeit gegenüber der Firma.



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