HILFE !!! Nach über drei Monaten immer noch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis von meinem EX-AG!

18. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fragendetina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE !!! Nach über drei Monaten immer noch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis von meinem EX-AG!

Guten Tag,

ich habe zum 28.02. meinen ehemaligen Arbeitgeber verlassen. Davor war ich noch eine längere Zeit freigestellt gewesen. Ich habe bis dato immer noch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Anfang März schickte mir man ein Zeugnis mit der Schlussfloskel "Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit". Hier hat man ein Zwischenzeugnis versendet.

Daraufhin habe ich sofort ein neues angefordert. Dieses war dann gespickt mit Rechtschreibfehlern. Zudem waren Wörter nicht richtig eingerückt (teilweise sehr große Leerzeichen zwischen einzelnen Wörtern beim Blocksatz)

Ich habe dann um eine Korrektur gebeten und auch die Fehler angestrichen.

Das kommende enthielt erneut Fehler. Das wiederholte sich ein weiteres Mal. Nun warte ich auf mein viertes! Vor zwei Wochen wurde mir zugesichert, dass ich ein korrigiertes Zeugnis erhalten würde. Bis heute habe ich noch keines erhalten. Mir kommt es langsam wie Schikane vor.

Ich kann mich mit diesem Zeugnis unmöglich bewerben, da es Fehler hat. Somit war auch kein nahtloser Übergang in eine Weiterbeschäftigung möglich...
Wie schätzt ihr die Situation ein? Kann ich meinen EX-AG auf Schadensersatz verklagen? Langsam habe ich echt die Nase voll.


Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Erst mal zur Beruhigung. Ein fehlerhaftes Zeugnis wirft erst einmal ein schlechtes Bild auf die ausstellende Firma, nicht auf den Bewerber. Man kann so ein Zeugnis, wenn es inhaltlich zutreffend ist, durchaus mit der Bewerbung einreichen, unter Hinweis, dass da noch korrigiert wird.

Welcher Schaden sollte denn entstanden sein? Den müsste man schon nachweisen. Da müsste die Firma xy also bestätigen, dass sie Dich eingestellt hätte, wenn in dem beigefügten Zeugnis das Wort "Mitarbeiter" fehlerfrei geschrieben worden wäre. Das wird schwierig.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Kann ich meinen EX-AG auf Schadensersatz verklagen?

Klar.
Nur würde ich das lassen, wenn ich so wie hier keinen Schaden nachweisen kann.



Effektiver wäre hier eine Aufforderung per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum. Dann würde ich den Arbietgeber auf Austellung eines korrekten Zeugnis verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Schau mal in deinen alten AV was da zu Fristen bzgl. Regelung von Ansprüchen beiderseits drin steht!
Denn i.d.R. sind das bei solchen Chaoten nur 3 Monate, gesetzlich mußt du vllt. mal suchen, denn dann würde ich einfach zwei Schreiben fertig machen, eines per Einschreiben an deinen EX-AG und das zweite gleich an das örtliche Arbeitsgericht.
Oder fertige dir selber ein AZ aus und schicke es dem Ex-AG zu, der solle es nur noch unterschreiben und zurückschicken.
So einen Eiertanz kannste ja mal bei einer Bewertungsplattform für AG (kununu) publik machen.

1x Hilfreiche Antwort

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