Habe ich als AN die Möglichkeit fristlos zu kündigen?

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lilly Negrasus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich als AN die Möglichkeit fristlos zu kündigen?

Habe ich als AN die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Ich bin seit 7 Wochen krank geschrieben. Unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist müßte ich nach dem Ablauf meiner Krankmeldung noch weitere 4 Wochen arbeiten. Dass aber ist für mich an diesem Platz aber schier unmöglich. Was kann ich tun? Zum 01.03.09 gehe ich in ein neues Arbeitverhältnis.Kündigungsfrist als auch die Sperre des Arbeitsamts sind mir bekannt wenn ich aus freien Stücken kündige.Ich möchte aber nach meiner Genesung nicht mehr zurück an diesen Arbeitsplatz weil es unerträglich ist.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung besteht, wenn gem. § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grund vorliegt. Ob das im geschilderten Fall so ist, kann man aufgrund der spärlichen Informationen nicht beurteilen. Im Übrigen ist eine frsitlose Kündigung gem. § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes möglich. Wenn nicht gerade die Kenntnis von dem wichtigen Grund innerhalb der Krankschreibungszeit erfolgt ist, ist der Zug für die fristlose Kündigung sowieso abgefahren.

Wenn du unbedingt schnell aus dem Arbeitsverhältnis raus willst, dann versuch mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

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#2
 Von 
Lilly Negrasus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich danke dir für deine Antwort. Auch ich habe schon an einen Aufhebungsvertrag gedacht. Kann ich im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass ich mich einem Aufhebungsvertrag nicht in die Quere stellen würde?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie kündigen, ist das eine einseitige Willenserklärung, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden. Dann gibt es keinen Aufhebungsvertrag mehr, da Sie ja gekündigt haben.
Entweder Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Fristlos dürfte schwierig werden, wie eidechse ja schon erläutert hat.
Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber und fragen nach einem Aufhebungsvertrag.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lilly negrasus

dir ist klar, welchen finanziellen verlust du damit riskierst?
kein weiteres krankengeld, kein alg1, alg2 30% gekürzt und mit sicherheit eine schnelle unterbringung in einer sinnentleerten maßnahme. wenn alg2 nicht zusteht, bist du nicht mehr krankenversichert.

dann bitte um einen aufhebungsvertrag. ein grund f. eine fristlose liegt offensichtlich nicht vor und dein ag könnte dann ggfalls schadenserrsatz fordern.

sunbee

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