Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht Folgendes zum Urlaub: Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen (dabei entspricht 1 Arbeitstag = 8 Stunden).
Dazu erst mal eine Frage: Ist es nicht irrelevant, wie viele Stunden einem Arbeitstag entsprechen, wenn sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl an Tagen richtet, die man pro Woche arbeitet? So ist zumindest mein Stand. Ich arbeite nämlich nur Teilzeit.
Begonnen habe ich am 15. März dieses Jahres und habe in den Monaten April, Mai, Juni und Juli von Montag bis Freitag gearbeitet; im August, September und Oktober von Montag bis Mittwoch und im November wieder von Montag bis Freitag. Der März wird meines Wissens ignoriert, weil es kein voller Monat war, der gearbeitet wurde.
Wenn ich richtig recherchiert habe, ergeben sich bei einer Fünftagewoche pro Monat 2,5 Tage Urlaub. Mit 12 * 2,5 würde man dann ja auf die 30 kommen. In den Monaten, in denen ich nur drei Tage pro Woche gearbeitet habe, sind es 1,5 Tage, oder?
Damit komme ich auf 17 Tage. Wenn man den Dezember noch mitzählt, sind es 19,5 Tage.
Ist das korrekt oder wird das anders berechnet?
Danke im Voraus!
-- Editiert von User am 23. November 2022 14:12
Habe ich meinen Urlaubsanspruch richtig berechnet?
23. November 2022
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Frage vom 23. November 2022 | 14:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich meinen Urlaubsanspruch richtig berechnet?
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#1
Antwort vom 23. November 2022 | 15:51
Von
Status: Unbeschreiblich (31953 Beiträge, 5627x hilfreich)
Versuchs mal hiermit:
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
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