Haftbarkeit Risikoanalyse

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
sonnengott013
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Haftbarkeit Risikoanalyse

Hallo,

in einem Unternehmen werden im Rahmen von Qualifizierungsprozessen von technischen und elektrischen Geräten (gekauft oder auch selbst entwickelt) Risikoanalysen durchgeführt. Geschult sind die entsprechenden Mitarbeiter in der Betriebssicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie, einige sind Elektrotechnikingenieure. Die Risikoanalysen werden vom Ersteller, von der Qualitätssicherung und von der Geschäftführung unterschrieben.

Inwiefern können die Angestellten im Falle eines durch ein Gerät verursachten Schaden (materiell/immateriell, z.B Brand/Tod einer Person) , zivil- und/oder straffechtlich haftbar gemacht werden?

Vielen Dank und Gruß

Falls falsches Forum, bitte verschieben.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Meine Meinung: Gar nicht, außer sie waren betrunken, als sie ein Gerät als sicher eingestuft haben, dass es nicht war.

Diese Mitarbeiter üben eine Tätigkeit aus, bei der selbstverständlich nicht alle Folgen absehbar sind. Das ist der Job, Risikoanalyse.
Fehler der Mitarbeiter sind über den Arbeitgeber versichert.

Wenn Sie sich mal zum Thema "Haftung des Arbeitnehmers" einlesen wollen, sehr zu empfehlen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20201 Beiträge, 7317x hilfreich)

im ergebnis wie hamburgerin: AN haften nur im rahmen der üblichen hafungsregeln.
das hauptproblem der betriebssicherheitsleute dürfte ein umgekehrtes sein: sie beraten die geschäftsführung, entwickeln konzepte, machen vorschläge usw. - und die geschäftsführung übernimmt die vorschlage - ganz, teilweise, ganz und gar nicht.

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