Haftung Schaden Firmenfahrzeug selbstständig

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SaRina123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung Schaden Firmenfahrzeug selbstständig

Hallo liebes Forum,
Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite als selbständige Messehostess und wurde von einer Agentur für einen Kongress in Frankfurt gebucht (Tagespauschale vereinbart). Nach Beendigung des Jobs auf dem Kongress (am Flughafen) habe ich von meinem Agenturchef gesagt bekommen, mit dem Agenturfahrzeug zum Hotel zu fahren, einzuchecken und später (um 23 Uhr) eine Mitarbeiterin vom Flughafen abzuholen. Nachdem ich das Fahrzeug abgestellt & im Hotel eingecheckt hatte, habe ich, als ich wieder losfahren wollte, einen Schaden am Fahrzeug entdeckt. Nun ist die Frage, wer für diesen Schaden haftet. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert, mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.
1)War es eine Auftragsfahrt / Gefälligkeit -> Auftraggeber haftet?
2)Die Fahrzeugnutzung passieret im Rahmen der selbständigen Tätigkeit als Messehostess -> ich als Selbstständiger hafte mit meinem Privatvermögen?
3) Es war eine Leihgabe, ich hätte das Auto theoretisch am Flughafen stehen lassen können & mit der Bahn zu Hotel & Flughafen fahren können ( ich habe nicht darum gebeten das Fahrzeug zu bekommen).

Was ist eure Einschätzung?
Vielen Dank, Sabrina


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun ist die Frage, wer für diesen Schaden haftet. <hr size=1 noshade>

Wie immer, der Verursacher.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// habe ich, als ich wieder losfahren wollte, einen Schaden am Fahrzeug entdeckt.

Soll wohl heißen, dass du ihn nicht verursacht hast.
Dein Manko der Anfrage hier im Forum dürfte sein, dass du nicht AN im Sinne des Forums bist; folglich greifen nicht unbedingt die üblichen Regeln der AN-Haftung. Schwer schon zu klären, welcher Art diese Überlassung des Wagens war - ich vermute, dass sie im Rahmen deines Vertrages mit der Agentur zu sehen ist. (///mit dem Agenturfahrzeug zum Hotel zu fahren, einzuchecken und später (um 23 Uhr) eine Mitarbeiterin vom Flughafen abzuholen). Aber was bedeutet das für die Frage der Haftung, da und wenn du keinen Schaden verursacht hast? Das müsste wohl ein Fachmensch für Haftungsrecht auseinander nehmen.

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#3
 Von 
SaRina123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe den Schaden nicht verursacht & auch nicht um das Fahrzeug gebeten.
Genau, als selbständiger bin ich nicht über den Auftraggeber versichert & hafte mit Privatvermögen. Im Vertrag wurde nichts geregelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du wirst doch aber eine Berufshaftpflicht haben. Melde dieser Verisicherung den Schaden, und gut ist.

wirdwerden


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SaRina123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden: eine Berufshaftpflicht haftet nicht für KFZ Schäden ...

Vielen Dank für die Antworten

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