Haftung nach Schulung

26. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
blutsvente
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung nach Schulung

Ich habe folgende Frage:
Als Arbeitnehmer (Vertriebsingenieur) führe ich Schulungen zu unseren Geräten und zu einem in Zusammenhang stehenden Thema des Arbeitsschutzes durch. Ich selber habe die Schulung nur einmal bei einem Kollegen gesehen und sie dann selber durchgeführt. Die DGUV möchte folgende Qualifizierung der Ausbilder:
Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb
der Fachkunde zum Freimessen kann
tätig werden, wer
• aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik und Messstrategie verfügt,
• vertiefte sicherheitsfachliche Kenntnisse zu den relevanten Gefahrstoffen hat,
• mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk (siehe Punkt 3.1.1) vertraut ist,
• mit den Messgeräten sowie den Bedienungsanleitungen der Messgeräte vertraut ist,
• praktische Erfahrungen mit dem Einsatz der Messtechnik hat und
• über die pädagogische Fähigkeit verfügt, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch die Fachkundeausbildung zu führen.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Wie weise ich nach das ich diese Punkte erfülle?
Müsste mein AG mich zur befähigten Person machen/ernennen?
Sollte einmal jemand zu Schaden kommen, und behaupten er währe durch mich mangelhaft geschult, bin ich dann in der Haftung oder mein AG?

Ich möchte diese Schulungen machen, möchte aber auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Beste Grüße aus Lübeck

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16821 Beiträge, 6292x hilfreich)

Wie du an die Schulungen kommst, sollte dein AG wissen. 'Arbeitsschutzvorschriften' ruft geradezu nach entsprechender Unterrichtung/Belehrung.
Zu den Haftungsfragen sollte (d)eine Haftpflichtversicherung Stellung nehmen, die Berufshaftplicht mit anbietet.

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