Halbtagsarbeiter arbeiten länger als Vollzeit

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip589438-6
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbtagsarbeiter arbeiten länger als Vollzeit

Hallo,

angenommen Person A hat einen Vertrag über 130 Stunden pro Monat. Dies entspricht 30h pro Woche.
Durch Krankheit und Urlaub muss A jedoch 2 Mal pro Woche 10 bzw. 11 Stunden arbeiten, sodass A auf eine wöchentliche Stundenzahl von 35-45 Stunden kommt.

Im Gegensatz dazu müssen Vollzeitarbeiter 8 Stunden am Tag arbeiten und haben pro Woche somit 40h ohne Überstunden.

Die Frage ist, kann auf Grund dieser Arbeitsweise der Vertrag automatisch in Vollzeit übergehen, obwohl A das nicht möchte ?

Was ist wenn A die 10 bzw. 11 Stunden körperlich nicht mehr schafft.

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Die Frage ist, kann auf Grund dieser Arbeitsweise der Vertrag automatisch in Vollzeit übergehen, obwohl A das nicht möchte ?

1. Ja
2. Warum macht da das denn, wenn man das gar nicht möchte


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Die Frage ist, kann auf Grund dieser Arbeitsweise der Vertrag automatisch in Vollzeit übergehen, obwohl A das nicht möchte ?

'Automatisch' wird das nicht passieren, allerdings könnte ein Arbeitsrichter nach einigen Jahren feststellen - sofern der Zustand entsprechend lang so lange währt - , dass die Stelle offenbar keine TZ-Stelle ist, sondern Vollzeit.

Wie kommt es denn zu diesem MUSS? Ausdrückliche Anordnung, entsprechend aufgestellte Dienstpläne ...??

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Durch Krankheit und Urlaub muss A jedoch 2 Mal pro Woche 10 bzw. 11 Stunden arbeiten, sodass A auf eine wöchentliche Stundenzahl von 35-45 Stunden kommt.

Das "muss" er nicht, das macht er höchstens freiwillig..

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
ip589438-6
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wie kommt es denn zu diesem MUSS? Ausdrückliche Anordnung, entsprechend aufgestellte Dienstpläne ...??


Genau so ist es. Die Dienstpläne werden so aufgestellt.

Einige Mitarbeiter müssen entsprechend Minusstunden in der Vorsaison leisten, damit diese dann so wieder erfüllt werden.


-- Editiert von ip589438-6 am 26.05.2022 16:00

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Die Dienstpläne werden so aufgestellt.

Dann den AG gerichtsfest darauf verweisen, das man einen Vertrag zu XX Stunden hat und künftig diese von ihm auch verpflichtend in der Planung eingehalten werden müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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