Hallo,

30. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Heisesteff
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,

meine Frage ist folgende.
Meine Lebensgefährtin ist zum 15,09,2005 gekündigt worden.
Wann steht Ihr ihr letztes Gehalt zu?
Am 15ten September (also letzter Arbeitstag) oder am Ende des Monats September wie auch sonst immer gezahlt wurde?
Eine Antwort unter angabe des entsprechenden § wäre prima.
Danke und Gruß,
Heisesteff

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

normalerweise wie vertraglich geregelt ist.
also in dem falle wie immer zum ende des monats.
man kann es sicher anders regeln, aber viele firmen haben sich da eingeschossen und machen es dann so.

ich bekomm zb obwohl ich zum 11.09 gekündigt habe am 20.10 mein letztes gehalt...

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hier steht ihr das Gehalt wohl eher mit dem Ausscheiden zu - also zum 15., da an diesem Tag alle vertraglichen Verhältnisse enden. Wenn der AG zu diesem Termin nicht zahlt, bleibt ihr die Zahlungsklage, die aber wenig Sinn macht, wenn der AG tatsächlich zum Ende des Monats zahlt.
Konnte der AG denn tatsächlich zum 15. des Monats kündigen? Geht nur in der Probezeit oder in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses.

Beste Grüße
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Konnte der AG denn tatsächlich zum 15. des Monats kündigen? Geht nur in der Probezeit oder in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses.


Ich könnte mir noch 2 Konstellationen vorstellen, wo das möglich wäre.

MfG

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#4
 Von 
Heisesteff
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
@MCNeubert
Genau das ist noch fraglich und wird von meinem Anwalt geprüft. Kündigungszeit war nur 2 Wochen was auch uns sehr kurz vorkam.
Dann ist meine Lebensgefährtin 2004 immer wieder vertröstet worden das sie ihren Urlaub später nehmen kann (sie hat 2004 keinen Urlaub bekommen). Natürlich ist der jetzt verfallen. Als wir mit Nachdruck gedrängt haben das sie den Urlaub nun nehmen möchte (+Urlaub 2005) hat er“ aus betrieblichen Gründen“ gekündigt.
Es ist ein kleiner Betrieb der nicht die Bekannten 10 Angestellten hat und sich somit nicht an das Kündigungsschutzgesetz zu halten braucht, wovon er auch rege gebrauch machte. Er hat schon wieder 2 Mitarbeiter gekündigt.
Gruß Heisesteff

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Heisesteff, gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis?

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#6
 Von 
Heisesteff
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

HI,
Sorry ich habe vergessen zu schreiben das sie in einem Restaurant als Küchenkraft beschäftigt war.
Eine Frage habe ich noch:
Steht ihr laut dem Zuständigen Tarifvertrag Urlaubsgeld zu?
Gruß Heisesteff

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Heisesteff, ich weiß es leider nicht, da es zig-tausend Tarifverträge gibt und in jedem steht was anderes. Euer Anwalt sollte aber an den Tarifvertrag rankommen (insofern einer gilt).

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Für Gaststätten gibt es einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag.

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#9
 Von 
Heisesteff
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@okranz
Hallo,
kannst Du mir sagen ob es den irgendwo zur Einsicht gibt, etwa im Internet?
Gruß Heisesteff

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