Hallo,
vorweg: ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin- falls nicht, wäre es nett, diesen Thread in die richtige Ecke zu schieben.
Zur Sache:
Ich habe vor zehn Wochen einen Handelsvertretervertrag bei einem Dienstleister unterschrieben. Aus der Bewerberrunde wurde neben mir noch eine weitere Person eingestellt.
Es hieß, dass wir innerhalb zwei Wochen zwei Schulungen erhalten. Diese sind Voraussetzung für den Verkauf, sprich erst danach darf ich die Dienstleistng vertreiben.
Leider hat die Regionalleitung ihren Posten abgetreten, so dass diese Schulungen ausfielen und bis heute keine Schulung stattfand, sprich ich noch nicht verkaufen darf.
Nun wollte ich mich mit dem anderen Kollegen einmal kurzschließen und austauschen. Das Unternehmen untersagt mir allerdings den Kontakt mit Verweis auf den Datenschutz:
Sie darf die Kontaktdaten von meinem Kollegen nicht herausrücken, wir seien ja Handelsvertreter!
Das kommt mir irgendwie spanisch vor- wo immer ich vorher gearbeitet habe, war Kontaktdatenaustausch Teil des Kommunikationssystems, es war sogar Voraussetzung!
Ich bin jetzt total verdutzt. Darf ich meinen Kollegen nicht kontaktieren? Darf das Unternehmen den Kontakt verbieten? Habe ich die Möglichkeit, dem Unternehmen zu erlauben, dass der andere Firmenneuling mich kontaktieren darf, wenn er möchte? Kann ich vielleicht vom Unternehmen verlangen, bei ihm nachzufragen, ob es in Ordnung wäre, dass ich mit ihm Kontakt aufnehmen möchte?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Ich kann es mir nicht viel länger leisten, nichts zu verdienen!°
Danke,
Der die Welt nicht versteht
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Handelsvertreter: Datenschutz bei Kollegen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Ich kann es mir nicht viel länger leisten, nichts zu verdienen!
.. das glaube ich sofort.
Die Begründung deines AG halte ich für Hanebüchen - andererseits: Was willst du machen, da sie dir die Kontaktdaten nicht gibt? Und was hülfen dir die Daten in Blick auf dein Hauptproblem?
Da die Firma ihre Pflicht nicht erfüllt und dir nicht ermöglicht, Geld zu verdienen - was willst du noch zuwarten?
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quote:
Sie darf die Kontaktdaten von meinem Kollegen nicht herausrücken, wir seien ja Handelsvertreter!
Die Kontaktdaten fallen tatsächlich unter den Datenschutz. Sie dürften nur mit Zustimmung des Kollegen an Sie herausgegeben werden, aber die Firma muß den Kollegen nicht fragen. Sie kann auch einfach die Herausgabe verweigern. Dass Sie Handelsvertreter sind, spielt für die Frage aber keine Rolle.
Aber, hier stimme ich :blaubär: voll zu, suchen Sie sich etwas anderes. Wenn ein "Arbeitsverhältnis"schon so beginnt, da ist wenig Gutes zu erwarten.
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O.K. - und doch zugleich widersinnig: M.E. ist es doch ein Merkmal von Handelsvertretung, Aushängeschild und Anlaufstelle einer Firma zu sein, folglich öffentlich. Vielleicht die NSA fragen )
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Vielen Dank für die Antworten!
Ich werde es mir noch einmal genauer überlegen, für dieses Unternehmen zu arbeiten.
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Personenbezogenen Daten unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz, das wären auch die Daten der Handelsvertreter.
Erscheint zwar etwas widersinnig, da die Daten an (potentielle) Kunden herausgegeben werden, bei näherer Betrachtung aber haben die Handelsvertreter genau der Weitergabe zugestimmt, nicht jedoch der Weitergaben an andere.
Sofern ihr aber nicht gerade als Handelsvertreter für die Firma Narus tätig seid, könnte ich mir vorstellen, das die Kontaktdaten auch auf anderem Wege zu beschaffen sind.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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