Handlung ohne Anweisung

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dwbu
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)
Handlung ohne Anweisung

Eine Sprechstundenhilfe weist eine neuen Patienten ohne sich mit ihrem Arbeitgeber abzusprechen ab. Mit der Begründung der Patient soll zum seinem Hausarzt gehen. Mit welchen Folgen muss Sie nun rechnen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Wenn die Praxis nicht mehr als 10 MA hat, kann der AG jederzeit fristgerecht kündigen.

Auch in einem Kleinbetrieb sollte eine Kdg. keine Sanktion darstellen (jeder macht mal Fehler) sondern nur dann ausgesprochen werden, wenn der AG eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr als sinnvoll ansieht. Im Kleinbetrieb kann diese Entscheidung jederzeit getroffen werden. Wenn der AG aktuell auf eine Kdg. verzichtet, entsteht ihm dadurch im Kleinbetrieb kein Nachteil.

Wichtig wäre in einem solchen Fall generell alle MA zu informieren, wie es in der Praxis gehandhabt werden soll, damit auch andere MA nicht in Zukunft den gleichen Fehler begehen.

Bei mehr als 10 MA dürfte nur eine Abmahnung in Frage kommen, es sei denn dem MA musste von vornherein klar gewesen sein, dass sein Verhalten vom AG nicht hingenommen wird. Ist jedoch der AN in einem ähnlichen Fall schon abgemahnt worden kann einen Kdg. ausgesprochen werden.

Bei mehr als 10 MA dürfte es sicherlich auch auf den Einzelfall ankommen. Wenn hier beispielsweise der Arzt vom Patienten offensichtlich falsch gewählt wurde, dürfte eine Abmahnung nicht verhältnismäßig sein. Auch dürften andere Dinge eine Rolle spielen, wie das beispielsweise sonst so gehandhabt wird.

Eins solte man als AG natürlich immer bedenken, wenn man mit dem MA sonst zufrieden ist und sich eine weitere Zusammenarbeit gut vorstellen kann, sollte man auch auf eine Abmahnung verzichten, denn eine Abmahnung wird meist als Zeichen gesehen, dass der AG sich vom AN trennen will. Hier wäre dann eine Ermahnung ohne Androhung rechtlicher Schritte m.E. die bessere Alternative.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 05.01.2011 09:04

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

... mit den informationen und bloß aus dem faktum heraus ist deine frage nicht zu beantworten. im einfachsten fall klärt man verfahrensfragen für die zukunft. wenn es deswegen aber richtig stunk gegeben haben sollte, ist alles möglich bis hin zur kündigung. insbesondere in einem kleinbetrieb.

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