Handwerk Kündigungsfristen

29. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Handwerk Kündigungsfristen

Hallo, mein Mann ist Handwerker (Tischler) und seit 28 Jahren in seiner Firma. Heute hat ihm sein Chef im vorbeigehen gesagt, dass er sich einen neuen Job suchen soll. Vorgefallen ist nichts spezielles, das Arbeitsklima wurde seit ca. 4 Jahren allgemein immer schlechter.
Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus?
Hätte es Sinn, wegen einer Abfindung eine Kündigungsschutzklage einzureichen?
Vielen Dank für Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Aufforderung, sich einen neuen Job zu suchen ist noch keine Kündigung. Eine Kündigung muß eindeutig formuliert sein. Damit Ihr Mann im weiteren Verfahren keine Probleme hat, sollte er auf jeden Fall eine schriftliche Kündigung einfordern.

Die Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, gilt normalerweise die dort angegebene Kündigungsfrist.

Ihr Mann hat gute Chancen vor einem Arbeitsgericht, eine allgemein schlechtere Stimmung dürfte wohl kaum ein Kündigungsgrund sein, erst recht nicht nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Ihr Mann muß sogar eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er keine Sperre vom Arbeitsamt erhalten will.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um überhaupt gültig zu sein (§ 623 BGB ). Das Einfordern, wie hamburgerin01 es vorschlägt, würde ich mit daher sparen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Monatsende (§ 622 BGB ). Es gibt kaum einen Tarif- oder Arbeitsvertrag, der längere Kündigungsfristen vorsieht.

Eine Kündigung ohne Begründung ist nur möglich, wenn der Betrieb maximal 5 Beschäftigte hat.

Ansonsten ist prinzipiell eine betriebsbedingte Kündigung möglich, wenn z.B. zu wenig Arbeit da ist. Dann muss aber eine Sozialauswahl erfolgen, bei der Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. ür einen Betrieb mit mehr als 5 Mitarbeitern dürfte es daher schwer sein einem älteren langjährig Beschäftigen zu kündigen.

Falls er dennoch eine schriftliche Kündigung erhält, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Außerdem muss er sich sofort beim Arbeitsamt melden.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Es ist ein Handwerksunternehmen mit 5 Mitarbeitern.
Wenn also ohne Grund gekündigt werden kann, was nützt denn dann die Kündigungsschutzklage?
Also, echte Gründe hat der Chef nicht, viele Dinge, die "schief" laufen, haben an der schlechten Vorbereitung durch andere zu tun.
Die Stimmung ist schlecht, seit der Junior übernommen hat. Leider gibt es auch keinen vernünftigen Kaufmann oder Techniker (plant die Arbeiten vorab, Maße usw) und daher stimmen die Kalkulationen oft nicht (Preis/Angebot).

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@sika0304: "Eine Kündigungsschutzklage auf Abfindung"-das gibt es nicht.
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage gegen eine Entlassung, also auf Rücknahme einer Kündigung.
Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es auch nicht. Die kann es evtl. nur bei einem Vergleich geben, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo,
noch etwas konkreter. Mein Mann ist seit 28 Jahren im Unternehmen. Dienstjahre vor dem 25. Lebensjahr (BGB 622) werden nicht anerkannt, daher kommt er auf 19 Jahre.
Im Unternehmen sind 7 Personen angestellt (er hatte die Buchhalterin vergessen und 1 Techniker).
Eigentlich kenne ich mich gut mit Kündigungen/Sozialplan usw. aus, da ich diese Dinge bereits 2x selber erlebt habe. Hier handelt es sich aber um einen nicht tarifgebundenen Handwerksbetrieb. Da ist alles anders. Es gibt ja nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag (war und ist nicht unbedingt üblich). Also, die Kündigungsfrist von seiten des AG ist 6 Monate (mein Mann hätte 4 Wochen) zum Monatsende. Wenn er kündigt, muss (?) er dies schriftlich machen unter Angabe von Gründen.
Dann muss mein Mann gegen die Kündigung klagen (und natürlich führen diese Klagen selten zur Wiedereinstellung sondern eher zum Vergleich = Zahlung einer Abfindung), sonst bekommt er kein Arbeitslosengeld.
Wenn er gekündigt wird, muss er sich gleich beim Arbeitsamt melden, sonst bekommt er auch ´ne Sperre (was ist wenn Chef nicht freigibt?).
Soweit alles richtig?
Also, zuwenig Arbeit ist es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Eine Kündigung, egal von welcher Seite, muss schriftlich erfolgen.

Wenn der Arbeitnehmer kündigt, braucht er keine Gründe anzugeben.

Wenn am 31.12.2003 auch mehr als 5 Personen in dem Betrieb beschäftigt waren, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz. Da dürfte sich der Arbeitgeber sehr schwer tun, mit einer Kündigung durchzukommen.

Dass der Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde, spielt insgesamt keine Rolle bei der Bewertung der Lage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Danke für alle Antworten.
Nachdem wir das ganze Wochenende darüber geredet haben, und noch einmal ein klärendes Gespräch mit Chef stattfand, sieht es jetzt so aus.
Mein Mann ist nicht gekündigt, sucht sich aber einen neuen Arbeitsplatz. Sein Chef gibt ihm entsprechend frei.
Ihm ist auch klar, dass eine Kündigung nicht so einfach wäre.
Mein Mann ist eigentlich erleichtert, dass er dort weggehen kann und will es jetzt auch, natürlich wird es nicht einfach werden, da er 44 Jahre alt ist, aber Gott ist mit den Tüchtigen, und der finanzielle Druck ist jetzt nicht mehr ganz so stark, da das Einkommen erst einmal gesichert ist.

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