Handy bei Arbeitsunfall beschädigt

14. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Handy bei Arbeitsunfall beschädigt

Schönen guten Abend,
Ich arbeitete für eine Zeitfirme als kurzfristig Geschäftiger als Fahrradlieferant und bin wegen Nässe mit dem Fahrrad gestürzt, dabei fiel mein Handy zu Boden nach dem es sich aus der Halterung gelöst hatte. Display und Backcover sind kaputt und bei einem Handyshop kostet die Reparatur ca. 250€.
Ich bin der Meinung, da von mir verlangt wurde, dass ich mein privates Telefon nutze dass der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen sollte.
Den Unfall habe ich natürlich direkt gemeldet und bin zum Durchgangsarzt gegangen, im Anschluss schrieb ich dem Arbeitgeber eben eine Mail wegen des Handy, erhielt aber keine Antwort.
Ich denke leider dass es schwer ist für mich zu beweisen, dass das Handy bei dem Unfall kaputt gegangen ist und rein Rechtlich lese ich im netz Gegenteiliges.
Mich würde da die Einschätzung von Euch interessieren.
Vielen Dank :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
Ich bin der Meinung, da von mir verlangt wurde, dass ich mein privates Telefon nutze dass der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen sollte.

Wie genau sah denn dieses "verlangen" aus?
Gibt es eine "bring-our-own-device" Regelung?
Und was genau hat einen daran gehindert das Wort "nein" zu verwenden?



Zitat (von Victor 123):
Ich denke leider dass es schwer ist für mich zu beweisen, dass das Handy bei dem Unfall kaputt gegangen ist

Ja, das könnte auch ein Problem sein.




-- Editiert von Harry van Sell am 14.10.2021 19:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Rückmeldung

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau sah denn dieses "verlangen" aus?
Gibt es eine "bring-our-own-device" Regelung?

"Du musst dein privates Handy für diesen Job benutzen!" so stand es geschrieben, weitere Regelungen sind gab es keine.

Zitat (von Harry van Sell):
Und was genau hat einen daran gehindert das Wort "nein" zu verwenden?

Die Frage ist wohl der rhetorischen Art, aber an einem "nein" gehindert habe ich mich wohl höchstens selbst, Zwang wurde auf mich keiner angewendet.

-- Editiert von Victor 123 am 14.10.2021 19:58

-- Editiert von Victor 123 am 14.10.2021 20:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Vom Grundansatz her sehe ich deine Aussichten nicht so pessimistisch:
- klar ist, dass du dienstlich unterwegs warst
- der Unfall ist dokumentiert, zumindest was deinen Personenschaden anbelangt
- das Fahrrad hat möglicherweise ja auch was abbekommen, was zu richten ist/war. (Handelt es ich um ein Dienstfahrrad, oder ist das auch dein privater Drahtesel?)
- es sollte zumindest plausibel sein, dass der Schaden am Handy zum Unfall passt. Und es ist ganz klar ein Arbeitsmittel für den Job.

Im Prinzip müssten die Regeln, die für Unfälle an Privatwagen im dienstlichen Einsatz gelten, auch für Fahrradkuriere anzuwenden sein. Daraus könnte sich ergeben, dass dein AG auch für privat genutzte Arbeitsmittel zu zahlen hat.
Freilich wird dein AG von sich aus nicht freudestrahlen daher kommen und sagen 'ja klar, zahl ich doch' - soweit ich informiert bin, liegt bei den Arbeitsverhältnissen der Kuriere eher Etliches im Argen.
Deinen AV zu studieren ist also erste Pflicht.
Ansonsten hängt es an deiner Streitlust und an deinem langen Atem, ob du dich an die Klärung der AG-Mithaftung bei Unfällen herantraust.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
Die Frage ist wohl der rhetorischen Art

Nein überhaupt nicht.
Es gibt häufiger Fälle wo man unter Druck gesetzt wird und damit sich die Bewertung ändert.



Zitat (von Victor 123):
aber nein Zwang wurde auf mich keiner angewendet.

Man hat das Gerät also freiwillig eingesetzt, bedeutet das die Chance auf Entschädigungen gegen 0 tendieren, wenn da nichts freiwillig kommt.

Andererseits aber auch eine Chance. Man teilt dem AG mit. dass man kein funktionsfähiges privates Smartphone mehr hat und er bitte ein geeignetes Arbeitsmittel zur Verfügung stellen möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Victor 123):
Ich arbeitete für eine Zeitfirme
Dein AG ist eine Zeitarbeitsfirma. Ich hab leider noch nie gehört, dass die sich an sowas beteiligen... :sad:
Zitat (von Victor 123):
kostet die Reparatur ca. 250€.
Da wärst du ja mit einem schnellen Kauf eines jungen gebrauchten *refurbished-Smartphone besser und viel günstiger bedient als mit einem langen/unergiebigen/ergebnislosen (Rechts)Streit mit der ZAF...

Kurzfristig beschäftigt? Meinst du als Minijobber, nur weniger Stunden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Das sind doch zwei paar Stiefel:
Victor fragt, ob der AG den Schaden am Handy zu zahlen hat.
Die andere Frage ist die, ob bei einem Schaden von 250 € ein wirtschaftlicher Totalschaden anzunehmen ist, bei dem der Neukauf oder der Kauf eines guten Gebraucht-Handys dann die sinnvollere Entscheidung ist.
Es scheint aber, dass Victor nicht mehr an der Diskussion teilnimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Victor 123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Leute, ich danke Euch für die zahlreichen Rückmeldungen und entschuldigt mein sporadisches Auftauchen.

Zu Stiefel Nummer 1: Der Sinn nach einem Rechtsstreit stand mir von Beginn an nicht aber da meine erste Mail komplett ignoriert wurde, dachte ich, ich schreib noch einmal eine etwas ausführliche hinterher und eben dann mit den hier gesammelten Informationen etwas fundierter.
Zu Stiefel 2: Danke für den Hinweis, ich war erstaunt, wie günstig man z.B. ein iPhone SE 2020 bekommt und ja somit lohnt sich wohl eine Reparatur für mich persönlich nicht wirklich. Generell finde ich aber dass man schon auch 250€ investieren könnte in ein iPhone X 256 GB.

Zitat (von Anami):
Kurzfristig beschäftigt? Meinst du als Minijobber, nur weniger Stunden?

Nein ich meine kurzfristig Beschäftigt, also mit extra Vertrag pro Tag/Schicht und das an bis zu 70 Tagen im Jahr.

Zitat (von blaubär+):
das Fahrrad hat möglicherweise ja auch was abbekommen, was zu richten ist/war. (Handelt es ich um ein Dienstfahrrad, oder ist das auch dein privater Drahtesel?)

Glücklicherweise um ein Dienstfahrrad, weil das war in der Tat auch ganz schön malträtiert.

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