Hartz IV + 450€ Minijob: keine Energiepreispauschale?

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Hartz IV + 450€ Minijob: keine Energiepreispauschale?

Guten Tag,

Ich beziehe derzeit ALG II und habe einen 450€ Minijob. Mein Arbeitgeber weigert sich, die 300€ Energiepreispauschale zu zahlen. Teilzeitangestellte haben diese erhalten. Bei mir wird gesagt, da ich ja bereits als Hartz IV Empfänger 200€ bekommen habe (Sonderzahlung im Juli bezüglich Pandemie-Zuschlag und aktuelle Preissteigerungen) habe ich maximal Anspruch auf 100€, da ich ja sonst mehr als 300€ bekommen würde. Habe mehrfach versucht mich durchzusetzen. Sobald ich eine Quelle (z.B. Webseite des Bundesfinanzministeriums) angebe, wird gesagt, man würde nicht auf Sachen aus dem Internet hören. Arbeitgeber stand wohl auch in Kontakt mit dem Jobcenter und Steuerberater (wegen einem ähnlichen Fall in einem anderen Standort) und dort wurde dies bestätigt.

Steht mir wirklich keine EPP zu aufgrund des Corona-Bonus? Oder was kann ich machen um an die EPP zu kommen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
Arbeitgeber stand wohl auch in Kontakt mit dem Jobcenter und Steuerberater (wegen einem ähnlichen Fall in einem anderen Standort) und dort wurde dies bestätigt.


Was wurde bestätigt?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Was wurde bestätigt?!


Das Hartz IV Empfängern keine 300€ EPP zusteht, da diese ja bereits 200€ bekommen haben dieses Jahr. Diese Aussage hat mein Arbeitgeber angeblich vom Jobcenter bekommen.

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
Das Hartz IV Empfängern keine 300€ EPP zusteht, da diese ja bereits 200€ bekommen haben dieses Jahr.


Hier dürft das ALG2 das maßgebliche Haupteinkommen darstellen. Also ist die Aussage so korrekt. Mal davon ab ist mal als ALG2 Empfänger ja in der priviligierten Position erheblich mehr als die 300 € EPP zubekommen... die Mehrkosten (bis auf Strom) werden ja als KDU zu 100% vom Staat übernommen.

Edit: Mal ab davon, dass die 300 € dann versteuert und angerechnet werden würden.

-- Editiert von User am 29. September 2022 14:18

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#4
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Edit: Mal ab davon, dass die 300 € dann versteuert und angerechnet werden würden.


"Damit die Entlastung allen Berechtigten zugutekommt, hat der Gesetzgeber in § 122 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, dass die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen – und somit auch bei den Leistungen nach dem SGB II – nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist."
Quelle: Arbeitsagentur.de

Auf mehreren Internetseiten wird geschrieben, dass Minijobber die 300€ EPP bekommen. Genauso steht dort, dass ALG II Empfänger mit Minijob diese 200€ vom Jobcenter + die 300€ EPP vom Arbeitgeber bekommen. Finde aktuell leider keine offiziellen oder seriösen Quellen dazu. Habe aber Bekannte, die in der gleichen Situation sind wie ich und auch neben ALG II als Minijobber bereits die 300€ EPP erhalten haben.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
Damit die Entlastung allen Berechtigten zugutekommt
Damit ist gemeint, dass dieser Bonus nicht auf die ALG2-Leistung (als sonstiges Einkommen) angerechnet wird. Die 200,- gab es also einmalig zusätzlich zum ALg2. Hat nichts mit einem Minijob zu tun.

Heute gibt es Aktuelles.
https://www.fr.de/wirtschaft/euro-entlastungspaket-auszahlung-geld-minijob-rentner-energiepreispauschale-2022-nds-300-91702074.html
Und schon länger gilt:
https://www.hartziv.org/news/20220908-300-euro-energiepreispauschale-bei-hartz-iv-anrechnungsfrei/

Dein erstes Dienstverhältnis ist nicht ALG2.
Dein AG wird vermutlich von dir eine Erklärung verlangen...
Oder aber:
Wenn dein AG dich nicht pauschal versteuert, muss er tatsächlich die EPP nicht auszahlen und du musst für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, darin wird die EPP dann berücksichtigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten mit Quellen. Leider vertritt mein Arbeitgeber die Meinung: "Was im Internet steht interessiert mich nicht. Ich halte mich ans Gesetz."

Zitat (von Anami):
Wenn dein AG dich nicht pauschal versteuert, muss er tatsächlich die EPP nicht auszahlen und du musst für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, darin wird die EPP dann berücksichtigt.


Wie genau finde ich dies heraus?


Kleines Update:
Habe beim Jobcenter nachgefragt. Deren Aussage war: Jeder Hartz IV Empfänger, der als Minijobber oder mehr arbeitet hat Anspruch auf die 300€ EPP. Ich solle einen Anwalt einschalten, da sich mein Arbeitgeber gerade vermutlich strafbar macht.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
Wie genau finde ich dies heraus?
Der AG hat schon den Steuerberater gefragt, DER wird vermutlich am besten wissen, wie das dort mit Minijobbern läuft.
Wenn er zB für Minijobber nur 1x p.a. die Lohnsteueranmeldung übermittelt, dann muss der AG jetzt im Sept oder Oktober die 300 Euro NICHT zahlen. Dann macht er sich auch nicht strafbar. Dann war seine Aussage korrekt.
Dann geht es nur über deine Steuererklärung.

Die Frage gabs hier kürzlich schon mal... und es wird nicht die letzte dazu sein.
Es kommt also aufs Detail an.

Gern schalte einen Anwalt ein--- aber eine einfache Frage an den AG täte es auch.
------------------------------------------------
Zitat (von Tehlak):
die Mehrkosten (bis auf Strom) werden ja als KDU zu 100% vom Staat übernommen.
Ist das seit heute neu? Wo kann man das nachlesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist das seit heute neu? Wo kann man das nachlesen?


Nö - das war schon immer so, dass im Rahmen der KDU die Nebenkostenabrechnung übernommen wurde. Nur Strom ist im ALG2 Satz mit enthalten (mit Ausnahme von Heiz/Warmwasserbereitungskosten durch Strom).

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
die Mehrkosten (bis auf Strom) werden ja als KDU zu 100% vom Staat übernommen.
Welche Mehrkosten meinst du? Die bisherigen KDU sind ja keine Mehrkosten, dafür sollen die 200,- und nun auch noch die 300,- herhalten.
Zitat (von Tehlak):
das war schon immer so, dass im Rahmen der KDU die Nebenkostenabrechnung übernommen wurde.
Nö. Das war noch nicht immer so und das sah bisher kein Gesetz vor.
Zitat (von Tehlak):
Nur Strom ist im ALG2 Satz mit enthalten
Kosten für Haushaltsenergie (Strom oder Gas) ist im Regelbedarf enthalten. ALG2 ist die Summe aus Regelbedarf + KDU+Heizung.
Zitat (von Tehlak):
ist mal als ALG2 Empfänger ja in der priviligierten Position erheblich mehr als die 300 € EPP zubekommen
Ein ALG2-Bezieher erhält bei Erwerbstätigkeit die 200,- + die 300,-.

Leider hat der Regelungsobermacker nicht geregelt, dass am xx Datum ALLE eine gleich hohe EPP erhalten.
Wie soll das auch gehen? Wir leben schließlich im Regelungs-Dschungel Deutschland.
Einer kriegts früher, der andere später...

p.s.
das ist fast kein Arbeitsrecht mehr.



-- Editiert von User am 29. September 2022 17:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gern schalte einen Anwalt ein--- aber eine einfache Frage an den AG täte es auch.


Mein Arbeitgeber sagt, er zahlt mir keine EPP, da ich bereits als Hartz IV Empfänger die 200€ erhalten habe. Das ist seine Argumentation. Er habe mit Steuerberater und Jobcenter telefoniert und beide hätten ihm gesagt, er dürfte mir das nicht zahlen. Quellen aus dem Internet werden grundsätzlich abgelehnt. Entweder verzichte ich auf die 300€ oder ich gehe zum Anwalt. Versuche morgen ein weiteres Mal das Gespräch mit ihm zu suchen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
er dürfte mir das nicht zahlen.
Dann wird wohl zutreffen, dass nur 1x p.a. die Lohnsteueranmeldung gemacht wird.
Dann bekommst du die 300,- später über deine Steuererklärung.
Zitat (von Camel1234):
Versuche morgen ein weiteres Mal das Gespräch mit ihm zu suchen.
Frag ihn doch einfach, ob das SO ist mit der Lst-Anmeldung.
Sagt er ja, hat er Recht.
Dann brauchst du nicht zum Anwalt und auch nicht weiter mit dem www winken.

Du erhältst dann die 300,- auch, aber eben nicht vom AG.
Andere erhalten die 300,- auch, aber eben jetzt schon vom Finanzamt erstattet, weil sie zB statt 301,- Steuervorauszahlung nur 1,- zahlen müssen.
Nur-Rentner halten die 300,- Ende Dezember, aber auch nicht vom AG.
uswusf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Camel1234):
oder ich gehe zum Anwalt.

Der kostet deutlich mehr als die 300 EUR ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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