Hallo,
ich bin seit 5 Jahren bei einer Stadt in der Jugendberufshilfe freiberuflich als Rechnungswesen-Lehrer tätig. Es besteht ein Honorarvertrag zwischen mir und der Stadt.
Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
Lieben Gruß
Nico
Hat Honorarkraft recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
GewO:
§ 109
Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Honorarkräfte sind aber nicht Arbeitnehmer in diesem Sinne, sondern eben Selbstständige.
Eventuell könnte man mit dem Argument der Scheinselbstständigkeit noch was daran drehen, was ich aber nicht wirklich glaube.
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den Arbeitgeber, wenn sie mir doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen würden?
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quote:
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den Arbeitgeber, wenn sie mir doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen würden?
Hallo Nico, gar keine. Es ist schließlich nicht verboten ein Zeugnis auszustellen. Nur hat man, wie GForce bereits geschrieben hat, keinen gesetzlichen Anspruch als Honorarkraft, den man per Klage durchsetzen könnte.
MfG
Das ist schon mal gut!
Die Stadt hat nämlich Angst, dass ich auf Grund der Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnissen Anspruch auf eine Festeinstellung habe (die ich gar nicht haben möchte).
Das Zeugnis liegt nämlich schon auf dem Schreibtisch, muss nur noch unterschrieben werden...
Die kommen aber auf seltsame Ideen.
Dann nennen sie es eben Referenz. Mit dem Thema Scheinselbständigkeit, hab ich mich noch nie befasst, aber wenn diese definitv nicht vorliegt, wird sicher auch nicht durch ein Arbeitszeugnis (oder wie auch immer man das Schreiben im Endeffekt nennt) ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis draus.
MfG
Da ich nun gerade auch ein Zeugnis für eine ehemalige Honorarkraft schreibe, finde ich die Frage nicht ganz abwegig. Stellt sich z.B. aufgrund des Zeugnisses heraus, dass es sich nicht um eine Honorarstelle gehandelt hat, könnte sich doch durchaus ergeben, dass die Arbeitskraft ein Arbeitnehmer war.
Wichtig ist da, die Honorarkraft arbeitet selbständig und ist nicht weisungsgebunden.
Unter:
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/scheinselb.html
finden Sie ganz gute Infos zum Thema.
@hamburgerin, wie soll sich denn das mit der Scheinselständigkeit durch ein Zeugnis herausstellen? Ich versteh den Zusammenhang nicht.
MfG
Hallo venotis,
wenn ich nun in der Beschreibung der Tätigkeit Fehler mache und diese als abhängige Beschäftigung beschrieben habe, dann kann die Honorarkraft das mutmaßlich verwenden, um feststellen zu lassen, dass es sich nicht um eine Honorartätigkeit gehandelt hat.
-- Editiert von hamburgerin01 am 22.02.2006 00:22:50
@hamburgerin ja könnte sie, aber das könnte sie ja auch ohne Zeugnis (auf deutsch: du wärst durch das Zeugnisschreiben nicht dran schuld, wenn festgestellt wird, dass Scheinselbständigkeit vorlag )
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