Hat Honorarkraft recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

21. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
derNico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 90x hilfreich)
Hat Honorarkraft recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich bin seit 5 Jahren bei einer Stadt in der Jugendberufshilfe freiberuflich als Rechnungswesen-Lehrer tätig. Es besteht ein Honorarvertrag zwischen mir und der Stadt.

Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Lieben Gruß
Nico

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

GewO:
§ 109

Zeugnis

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.



Honorarkräfte sind aber nicht Arbeitnehmer in diesem Sinne, sondern eben Selbstständige.
Eventuell könnte man mit dem Argument der Scheinselbstständigkeit noch was daran drehen, was ich aber nicht wirklich glaube.

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derNico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 90x hilfreich)

Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den Arbeitgeber, wenn sie mir doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen würden?

89x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den Arbeitgeber, wenn sie mir doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen würden?


Hallo Nico, gar keine. Es ist schließlich nicht verboten ein Zeugnis auszustellen. Nur hat man, wie GForce bereits geschrieben hat, keinen gesetzlichen Anspruch als Honorarkraft, den man per Klage durchsetzen könnte.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derNico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 90x hilfreich)

Das ist schon mal gut!

Die Stadt hat nämlich Angst, dass ich auf Grund der Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnissen Anspruch auf eine Festeinstellung habe (die ich gar nicht haben möchte).

Das Zeugnis liegt nämlich schon auf dem Schreibtisch, muss nur noch unterschrieben werden...


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die kommen aber auf seltsame Ideen. :)

Dann nennen sie es eben Referenz. Mit dem Thema Scheinselbständigkeit, hab ich mich noch nie befasst, aber wenn diese definitv nicht vorliegt, wird sicher auch nicht durch ein Arbeitszeugnis (oder wie auch immer man das Schreiben im Endeffekt nennt) ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis draus.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da ich nun gerade auch ein Zeugnis für eine ehemalige Honorarkraft schreibe, finde ich die Frage nicht ganz abwegig. Stellt sich z.B. aufgrund des Zeugnisses heraus, dass es sich nicht um eine Honorarstelle gehandelt hat, könnte sich doch durchaus ergeben, dass die Arbeitskraft ein Arbeitnehmer war.
Wichtig ist da, die Honorarkraft arbeitet selbständig und ist nicht weisungsgebunden.

Unter:
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/scheinselb.html
finden Sie ganz gute Infos zum Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hamburgerin, wie soll sich denn das mit der Scheinselständigkeit durch ein Zeugnis herausstellen? Ich versteh den Zusammenhang nicht.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo venotis,
wenn ich nun in der Beschreibung der Tätigkeit Fehler mache und diese als abhängige Beschäftigung beschrieben habe, dann kann die Honorarkraft das mutmaßlich verwenden, um feststellen zu lassen, dass es sich nicht um eine Honorartätigkeit gehandelt hat.

-- Editiert von hamburgerin01 am 22.02.2006 00:22:50

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hamburgerin ja könnte sie, aber das könnte sie ja auch ohne Zeugnis (auf deutsch: du wärst durch das Zeugnisschreiben nicht dran schuld, wenn festgestellt wird, dass Scheinselbständigkeit vorlag ;) )

1x Hilfreiche Antwort

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