Hat sie ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
.Nudel.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Hat sie ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Hallo!
Eine Bekannte ist seit 18 Jahren in einem Betrieb angestellt. Der Betrieb wurde vor einiger Zeit von dem Sohn des Seniors abgekauft/übernommen. Nun hat sie ihre Kündigung erhalten (6 Monate Fist). Die GmbH hat 1 Chef, 3 Angestellte, 1 Azubi, 1 Minijob, 1 Putzkraft und die Bekannte (25 - Stunden / Woche).
Hat sie ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Danke für Eure Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht. Eine Abfindung wird ggf. im Falle eines außergerichtlichen Vergleichs oder eines Gerichtsurteils zugesprochen.

Auf Grund der Betriebsgröße scheint jedoch kein Kündigungsschutz zu bestehen (soviel ich weiß, muss der Betrieb dazu 10 Angestellte haben), so dass eine Kündigungsschutzklage (auf die z.B. ein oben erwähnter Vergleich oder Urteilsspruch folgen könnte) nicht möglich ist - wie gesagt, soviel ich weiß. Bin mir nicht sicher, wie das bei so kleinen Betrieben ist.

Ob hier ein Betriebsübergang mit evtl. Schutzbestimmungen vorliegt, wäre ggf. zu prüfen, google mal nach dem Stichwort.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei der Nennung der AN, komme ich noch nichtmals auf 5 AN im Sinne von § 23 KSchG . Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht somit nicht.

Einziger Angriffspunkt für die Kündigung wäre somit Unwirksamkeit wegen Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 4 BGB . Dies erfordert jedoch eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs. Können andere Kündigungsgründe angeführt werden, ist die Kündigung wirksam. Um die Chancen eine Klage auszuloten mal den Chef fragen, warum die Kündigung erfolgte.

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