Hauptbeschäftigung-im Urlaub kurzfr. Beschäftigung

2. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptbeschäftigung-im Urlaub kurzfr. Beschäftigung

Ich übe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.
Darf ich in meinem Urlaub als "kurzfristig Beschäftigte" eine Tätigkeit als Komparse ausüben? Die Erlaubnis für Nebentätigkeiten von meinem Arbeitgeber liegt vor.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine kurzfristige Beschäftigung während meines Erholungsurlaubs ausgeübt werden darf.
Wer kann mir helfen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn dein AG das erlaubt hat, wieso nicht. Jedoch ist das kaum die "Nebentätigkeit" wenn es den ganzen Tag ist.

Eine "kurzfristig Beschäftigte" ist keine "Nebentätigkeit".

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


§ 8 BUrlG hätte bzgl. erwerbstätigkeit im urlaub etwas dagegen, wenn sie dem erholungszweck widersprechen würde

was ich aber bei "komparsentätigkeit" nicht sehen würde



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen, wenn ich als Komparse tätig bin. Er meint, die erteilte Erlaubnis auf "Nebentätigkeiten" ist damit auch abgedeckt. Generell hat er also nichts dagegen.
Als Komparse werde ich als "kurzfristig Beschäftigte" bei der Minijob-Zentrale gemeldet.
Der Dreh zieht sich über den ganzen Tag hin, dafür nehme ich einen Tag Urlaub.
Ich hatte kürzlich gelesen, dass das wohl generell nicht geht, müsste wohl sozialversicherungspflichtig gemeldet werden. Stimmt das?

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#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wie viel pro Monat verdienst du damit, bis 410 Euro wäre ein ein klassischer Nebenjob und über die Minijob Zentrale versteuert.



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#5
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal lieben Dank für eure Antworten:)
Das ist erst eimal richtig. Wenn ich mehr als 400 € verdiene werde ich sozialversicherungspflichtig und muss bei meiner Krankenkasse gemeldet werden.
Anders verhält es sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Da ist das Entgelt nach oben nicht begrenzt, muss lediglich versteuert werden. Entweder über Lohnsteuerkarte oder pauschal in Höhe von etwa 25 % durch den Arbeitgeber beim Finanzamt, gemeldet werde ich bei der Minijob-Zentrale.
Ich darf ja kurzfristig neben meiner Hauptbeschäftigung arbeiten. Die Frage ist nur, darf ich das bei dieser Konstellation auch während meines Erholungsurlaubs?
Ich sehe mir mal §8 BUrlG mal an. :dau:

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Anders verhält es sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Da ist das Entgelt nach oben nicht begrenzt,


Für eine kurzfristige Beschäftigung gelten aber zusätzliche Regeln, wenn diese nicht sv-pflichtig sein soll. Das trifft meiner Meinung nach bei Ihnen nicht zu.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Man kann die Dinge auch arg komplizieren.
Wie viele Leute nehmen Urlaub und schaffen auf dem Oktoberfest / Wasem etc. und verdienen dort mit harter Arbeit gutes Geld - obwohl das wirklich bedenktlich ist? Wegen einiger Tage Komparsentätigkeit würde ich mir den Kopf nicht machen.

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#8
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke blaubär,

inzwischen sehe ich das auch so. Habe mich heute mal mit dem § 8 BUrLg beschäftigt und ich denke, ich muss mir wirklich keine Gedanken machen. Wollte nur nichts verkehrt machen und womöglich eine Abmahnung kassieren.

Danke allen, die mir geantwortet und mir so auf die Sprünge geholfen haben. Hat mir echt geholfen. Nun bin ich schlauer. :)

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#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Wollte nur nichts verkehrt machen und womöglich eine Abmahnung kassieren.

Wer sollte ne Abmahnung verfassen??? Der AG hat doch offensichtlich nix dagegen?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Wie viele Leute nehmen Urlaub und schaffen auf dem Oktoberfest / Wasem etc. und verdienen dort mit harter Arbeit gutes Geld - obwohl das wirklich bedenktlich ist?

Zumindest dürfte es mit § 8 BUrLg nicht ganz konform sein ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

@harry
... ist es gewiss nicht. und da das arbeiten dort sogar eine ziemliche schinderei ist, sehe ich als br das ausgesprochen kritisch. aber wenn der AG mitspielt, muss man nicht unbedingt päpstlicher sein als der papst.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
aber wenn der AG mitspielt, muss man nicht unbedingt päpstlicher sein als der papst.

Stimmt, wenn AG und AN sich einig sind, das kann man eigentlich alles regeln ...



Ich persönlich hacke ja auch mal eine Runde Holz wenn ich allzuviel im Büro sitzen musste - etwas Ausgleich braucht man ja ...





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