Hallo allerseits,
ich habe mal eine Frage ... angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Hauptjob und einen Minijob ... der Minijob erfordert körperlich anstrengende Leistungen, wo hingegen der Hauptjob eine ruhige, sitzende Tätigkeit ist ...
Aufgrund von Rückenschmerzen kann der Arbeitnehmer nun seinem MINIJOB nicht nachkommen, wo hingegen die Ausübung des Hauptjobs keinerlei Problem darstellen würde.
Jetzt würde mich interessieren wie sich so etwas lösen lässt ... Arbeitsunfähigkeit bedeutet der Arbeitnehmer MUSS sich sowohl beim Haupt-, als auch beim Minijob krank melden, selbst wenn er den Hauptjob ohne Einschränkungen ausführen könnte?
Angenommen der Arbeitnehmer meldet sich nur beim Minijob krank, übt aber weiter den Hauptjob aus, welche Konsequenzen könnte/würde das haben?
Schönes Wochenende!
Hauptjob + Minijob ... Frage zur Krankmeldung!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

ZitatArbeitsunfähigkeit bedeutet der Arbeitnehmer MUSS sich sowohl beim Haupt-, als auch beim Minijob krank melden, selbst wenn er den Hauptjob ohne Einschränkungen ausführen könnte? :
Nein.
Zitatwelche Konsequenzen könnte/würde das haben? :
Eigentlich keine.
Aber der AG vom Mini-Job könnte sich veräppelt fühlen und entsprechend handeln.
Naja, was heißt veräppelt ... wenn jemand zum Beispiel als Nebenjob Umzugshelfer ist und im Hauptjob Florist, dann wüsste ich nicht wieso sich der Minijob-Arbeitgeber veräppelt fühlen sollte wenn man sich hier krank meldet, aber trotzdem weiter Blumensträuße bindet
Wie ist denn das Verfahren ... wenn man sich beim Arbeitgeber krank meldet, wird das automatisch an die Krankenkasse gemeldet? Sprich, wenn ein Arbeitnehmer bei zwei Arbeitgebern gemeldet ist (Haupt- und Minijob), sich dann aber nur bei einem krank meldet, fällt das nicht irgendwie irgendwo irgendwann auf !?
Könnte ein Arzt gezielt für eine bestimmte Tätigkeit und somit gezielt für den Minijob krank schreiben?
Anhand des oben genannten Beispiels wäre ja durchaus jedem Arzt glaubhaft zu versichern, dass man vielleicht den einen Job problemlos machen kann, den anderen aber nicht ... oder gibt es diese Möglichkeit gar nicht?
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Zitatdann wüsste ich nicht wieso sich der Minijob-Arbeitgeber veräppelt fühlen sollte :
Weil der halt der Auffassung ist, das AU "für alles" gilt.
Harry hat freilich darin recht, dass es eine 'geteilte' AU derzeit nicht gibt - für den einen Job arbeitsunfähig, für den anderen aber arbeitsfähig. Auf der anderen Seite ist es aber durchaus die alleinige Entscheidung des AN, ob er sich arbeitsunfähig meldet und ob er den Schein einreicht.
Pflicht des AN wiederum ist es, alles zu unterlassen, was der Genesung entgegensteht.
Im Klartext heißt das: du musst gut überlegen, ob der Dienst im Hauptjob nicht doch irgendwie auf die Gesesung(sdauer) geht. Vll. besprichst du das mit deinem Arzt?!
Es gibt ja wirklich viele Job-Kombis, bei denen das absolut realistisch wäre ...
Das fiktive Beispiel von oben (Hauptjob Florist, Nebenbei Umzugshelfer) ist nur eine von vielen denkbaren Kombinationen.
Oder was ist, wenn ein Arbeitnehmer im Hauptjob aktuell nicht arbeitet, wegen Corona,
aber nächste Woche zwei Tage Schulung hat ... würde der Arbeitnehmer sich krank melden, könnte er an der Schulung nicht teilnehmen ... die Schulung sind aber vielleicht nur Vorträge, wo der Arbeitnehmer sitzen und zuhören muss ... natürlich geht so etwas z. B. mit Rückenproblemen deutlich einfacher als bei einem Umzug zu helfen ....!
Wenn man krank geschrieben ist und dann im Hauptjob weiter arbeitet und im Nebenjob nicht,
ist das gesetzeswidrig/strafbar in irgendeiner Form?
Wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung hat und diese nun beim Hauptjob nicht vorlegt, weil er dort nur 2 Tage an einer Schulung teilnehmen will, die AU beim Nebenjob aber sehr wohl vorlegt, weil er körperlich gerade nicht in der Lage ist dem Job nachzukommen, wer bekommt davon dann überhaupt was mit?
Wird jede dem Arbeitgeber vorgelegte AU vom Arbeitgeber der Krankenkasse vorgelegt? Dass der Arzt oder der Arbeitnehmer diese AU der Krankenkasse vorlegt ist das Eine. Aber meldet auch der Arbeitgeber die Krankmeldung, so dass es hier Probleme geben könnte, wenn Arbeitgeber A krank meldet, Arbeitgeber B aber nicht?
Die Firma legt der KK keine AU vor.
ZitatDie Firma legt der KK keine AU vor. :
Wenn dem so wäre dann bliebe die Frage ob es rechtswidrig oder strafbar oder keine Ahnung was ist, wenn man sich im Nebenjob krank meldet, aber dem Hauptjob weiter nachgeht ... dass das so nicht im Sinne des Erfinders ist ist irgendwie naheliegend. Aber wie beschrieben, was wäre wenn man im Hauptjob aktuell nicht arbeitet, sondern nur zwei Tage Schulung hat, die aus Sitzen und Zuhören besteht, während im Nebenjob harte körperliche Arbeit gefordert ist ...
ZitatWenn dem so wäre dann bliebe die Frage ob es rechtswidrig oder strafbar oder keine Ahnung was ist, :
Kommt halt auf den Einzelfall an ...
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